Sommerjob verletzt Krankengeld? (Österreich)

333

Neu angemeldet
Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
258
Ort
Österreich
Hallo,

ich hab ein kleines größeres Problem. Und zwar arbeite ich derzeit in einem Sommerjob, 5 Wochen in einem Schichtbetrieb, bin gerade in der 2. Woche und über ein kleines Leasingunternehmen angestellt.

Jetzt hab ich mir heute, kurz bevor ich fortgefahren bin durch unglückliches umkippen den Fuß gebrochen... hab bereits das dem Arbeitgeber (Leasingutnernehmen) gemeldet.

Nur wie sieht es jetzt mit Krankengeld aus? Steht mir da hoffentlich etwas zu?? Es geht hier um Österreich.
 
was steht denn in deinem arbeitsvertrag? es war ja nun kein wege-, oder arbeitsunfall.
 
Also ich würde mal so aus dem Bauch herraus ohne irgendwelchen fundierten Quellen heraus sagen: nein

Du bist in keinem festen Arbeitsverhältnis sondern nur 5 Wochen da. du zahlst ja shcließlich keinerlei Sozialabgaben etc. Es würde anders aussehen, wenn du aufgrund der Arbeit verletzt worden wärest (Kiste auf Fuß etc.) zumindest in D sind so "Ferienjobs" abgabefrei. Da ja deutschland und Österreich in vielen Bereichen gleich sind würde ich das auch so in Ö einmal annehmen.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
Naja angestellt bin und war ich immer als "Feriarbeiter" hab da auch immer ein paar hundert Euro jedes Jahr für Sozialversicherung bezahlen müssen
 
wichtig ist aber was in deinem arbeitsvertrag unter dem punkt krankheit steht!
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #6
"Bei Krankheit- oder Dienstverhinderung ist der Arbeitnehmer verpflichtet den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und hat immer eine Bestätigung des Grundes vorzulegen, sowie die vorraussichtliche Dauer. Kommt der Arbeitnehmer seiner Meldung- und Nachweispflciht nicht nach, so verliert er für die Dauer seines Säumnisses seinen Entgeldanspruch."

Mehr steht nciht drin
 
also bekommst du krankengeld, wenn du deinen krankenschein zeitnah beim arbeitgeber einreichst

shice sozialstaat :rolleyes:
 
Also eigentlich müsstest du von deinem Arbeitgeber weiterhin das Gehalt beziehen, der rechnet das im Hintergrund mit der Krankenkassa ab. Erst nach 6-8 Wochen musst du dann bei der Krankenkassa die Meldung machen, dass du von denen ein Krankengeld bekommst.

Stell dich schonmal seelisch drauf ein das du eine Vorladung zum Amtsarzt bekommen wirst. Sprich da kriegst du einen Termin wo du dann dort erscheinen musst. Am Besten alle Befunde dann mitnehmen, dann geht das schon.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #9
ok, danke für die posts. naja derzeit lauf ich mit gips rum, von daher ist es offensichtlich :D
 
Kann zu Österreich nix sagen aber in Deutschland würde er nichts bekommen. Lohnfortzahlung bekommt man erst wenn man 4 Wochen im Betrieb ist, er ist erst 2 Wochen da.

Quelle:
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #11
also bekommst du krankengeld, wenn du deinen krankenschein zeitnah beim arbeitgeber einreichst

shice sozialstaat :rolleyes:

was kann ich nun dafür, ich hab auch jedes jarh immer sommer ein paar hundert euro sozialabgabe gezahlt^^

hab noch was gefunden

Arbeiter
a) Für Dienstverhinderungen, die in nach dem 31.12.2000 begonnenen Arbeitsjahren eingetreten sind, gelten die Bestimmungen des EFZG idF nach dem ARÄG 2000:
Bei Krankheit oder Unglücksfall sowie begründeter Kur- und Erholungsaufenthalte u. Ä., pro Arbeitsjahr

ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses 6 Wochen voll/4 Wochen halb
 
Das muss nicht unbedingt sein, N8wolf. Bei meinem Praktikum war ich auch fix angestellt, obwohl das nur auf 3 Monate war. Da war nichts mit "X Stunden musst du jetzt arbeiten", sondern ich hatte ne normale 38.5 Stunden Woche. Bzgl. der Lohnfortzahlung nach X wochen: Nein, ist auch nicht so. Ich war letztes Jahr nach 2 Wochen im Krankenstand mit ner fiesen Darmgrippe, da hat auch kein Hahn danach gekräht und ich hab meinen Lohn normal bekommen.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #14
Bin zwar eigentlich nur für 5 Wochen angestellt, auf dem Vertrag steht aber "vorläufig unbefristet", bei Stunden steht geschrieben 37,5 / Woche
 
Zurück
Oben