• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Smartphone defekt - wie zurücktreten?

BurnerR

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Hallo,

Zusammgengefasst; Wie mache ich bei einem defekten Gerät vom Widerrufsrecht gebrauch?

ich habe mir ein Smartphone online gekauft und das ist gestern angekommen.
Leider ist es defekt. Abgestürzt beim update. Als der Akku leer ging konnte ich neustarten. Dann hats geklappt. Eine App läd jetzt nicht und beim Fotos schießen kam ein Speicherfehler und beim versuch Fotos anzuzeigen auch. Jetzt nicht mehr. Ist mir egal, offenbar ist der interne Speicher beschädigt.
Was ich will: Ein unbeschädigtes Handy.
Was ich nicht will: Das Handy einschicken ein neues kriegen irgendwann, hoffen dass es dann funktioniert etc.
Ich will also vom Kaufvertrag zurücktreten was ja 14 Tage lang eh geht. Ich wills aber gerne als defekt einschicken damits nicht der nächste auch noch kriegt (handy weist gebrauchsspuren auf, das hatte vermutlich schon jmd vor mir... wär mir egal gewesen im zweifelsfall).
 

Grimwald

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Nutz dein Wiederrufsrecht oder lass es reparieren. Andere möglichkeinte hast du nicht.
Verstehe den Sinn hinter der Frage auch nicht, was der Händler mit dem Telefon macht kannst du eh nicht beeinflussen. :unknown:

Was hilft wäre vielleicht ne schlechte Bewertung dalassen und den Händler meiden. Mundpropaganda wird stark unterschätzt.

Wenn wir schon dabei sind... Wo hasten das Telefon gekauft?
 

BurnerR

Bot #0384479

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Sinn besteht darin dem Händler mitzuteilen dass das Gerät defekt ist.
 

Grimwald

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Kannst du machen, wenn er schon gebrauchtes Zeug als neu verkauft, wird ihn dein Hinweis wohl juck sein. Klingt unseriös.

EDIT: Selbst Amazon hat das schon bei mir getan (von mir Rückgesendete Waren wieder als Neu verkauft). Nur dumm das sie auch noch meine Rechnung drin liegen gelassen haben. Glücklicherweise hat mich der neue Besitzer kontaktiert und ich hatte ein nettes Telefongespräch mit einem Amazon Mitarbeiter. Eine Stunde später habe ich auf Rechtsmittel verzichtet und war 250 Euro reicher.
 
Zuletzt bearbeitet:

accC

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Hallo,

Zusammgengefasst; Wie mache ich bei einem defekten Gerät vom Widerrufsrecht gebrauch?

ich habe mir ein Smartphone online gekauft und das ist gestern angekommen.
Leider ist es defekt. Abgestürzt beim update. Als der Akku leer ging konnte ich neustarten. Dann hats geklappt. Eine App läd jetzt nicht und beim Fotos schießen kam ein Speicherfehler und beim versuch Fotos anzuzeigen auch. Jetzt nicht mehr. Ist mir egal, offenbar ist der interne Speicher beschädigt.
Was ich will: Ein unbeschädigtes Handy.
Was ich nicht will: Das Handy einschicken ein neues kriegen irgendwann, hoffen dass es dann funktioniert etc.
Ich will also vom Kaufvertrag zurücktreten was ja 14 Tage lang eh geht. Ich wills aber gerne als defekt einschicken damits nicht der nächste auch noch kriegt (handy weist gebrauchsspuren auf, das hatte vermutlich schon jmd vor mir... wär mir egal gewesen im zweifelsfall).

Das Widerrufsrecht wurde doch vor kurzem erst "revolutioniert". Kurz: Du bekommst ein Formular, welches du ausfüllst und kannst dieses einschicken. Außerdem musst du seit neustem - außer der Shop erlässt es dir - die Versandkosten für die Rücksendung tragen. Das gilt jedoch nur beim Widerruf.

Da du kein neues Gerät möchtest, kannst du nun nur zwei Dinge machen:
  1. Widerrufsrecht ausüben
  2. Gewährleistung in Anspruch nehmen und um Rückzahlung des Kaufbetrags bitten

Zum Widerrufsrecht habe ich ja bereits etwas gesagt.
Eigentlich ist es üblich, dass man auf Gewährleistung eine Sache zurück schickt und dann zunächst entweder eine Reparatur oder eine neue Sache fordert. Etwa: "Bitte um Reparatur meines Smartphones." oder "Bitte senden sie mir ein neues (anderes) Smartphone zu."
Du kannst dich entscheiden, welche Forderung du stellst, hast jedoch zunächst keinen Anspruch darauf, dass deine Forderung erfüllt wird. Deine Forderung kann bei berechtigen Einwänden übergangen werden. Hast du etwa eine original Ming-Vase aus dem 16 Jh vor Christus bestellt und die ist kaputt, wird dir niemand mehr eine neue schicken können, weil die Sache so nicht mehr zu beschaffen ist. Übersteigt eine Reparatur die Herstellungskosten, kann das Grund genug sein, dass man dir schickt ein neues Gerät schickt, anstatt das alte zu reparieren. Etwa bei einem gebrochenen Kunststoffkugelschreiber würde eine Reparatur deutlich den Wiederbeschaffungswert übersteigen. - Andererseits würde man wegen eines Kugelschreibers wahrscheinlich auch nicht den Aufwand betreiben.
Prinzipiell gilt: Es dürfen 3 Versuche unternommen werden, die Sache dem Vertrag entsprechend zu liefern. Das heißt, wenn dein Handy defekt ist, musst du es im Zweifelsfall 3x einschicken und eine Reparatur kann durchgeführt werden oder dir kann ein anderes Gerät geschickt werden. Erst wenn die Ware nach dem dritten Versuch nicht den Rahmenbedingungen des Vertrags entspricht, kannst du dein Geld zurück fordern. Etwa: Du kaufst ein Smartphone, die Kamera nicht, es wird repariert, die Kamera geht immer noch nicht, es wird ausgetauscht und die Kamera geht immer noch nicht, es wird erneut ausgetauscht und die Kamera geht immer noch nicht. Natürlich könntest du das Spiel auch so lange treiben, bis die Gegenseite dir das Angebot macht, dass du das Geld zurück erhältst.

Hast du das Gerät als Gebraucht gekauft, kannst du natürlich ggf. Mängel nicht als solche geltend machen, wenn das durch den Status 'gebraucht' offensichtlich war. Etwa Wischkratzer auf einem Handydisplay kannst du bei einem gebrauchten Handy, besonders, wenn das in der Produktbeschreibung erwähnt war, nicht als Mangel geltend machen.

An deiner Stelle würde ich das Smartphone einschicken mit dem Hinweis, dass du ein neues möchtest, weil das, das du erhalten hast, defekt ist.


Da ich prinzipiell immer etwas verwirrt bin bei dem Garantie-Gewährleistung-Zeug und sowieso nur ein Laie bin, bitte schaue das noch mal selbst nach.
Insbesondere hast du die Gewährleistung soweit ich weiß beim Hersteller, Garantie kannst du bei Hersteller oder Händler haben. Aber sicher bin ich mir gerade nicht, müsste es selbst noch mal nachlesen.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Einerseits kannst du - wie schon gesagt - dein Widerrufsrecht ausüben. Dieses steht die unabhängig von etwaigen Mängeln zu.

Darüber hinaus gelten die Regeln des Kaufrechts, nach denen du zuerst Nacherfüllung verlangen musst (§ 439 I BGB überlässt dir dabei sogar die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung, beachte aber § 439 III), und nachdem diese entweder gar nicht durchgeführt worden ist, oder fehlgeschlagen ist ( zwei (!!!) Versuche, nicht drei) kannst du dann vom KV zurücktreten, §§ 440, 437 Nr. 2, 323 BGB.
 

BurnerR

Bot #0384479

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  • #7
Alles klar, danke. Offenbar gibt es die Kombination, wie ich sie mir wünsche, nicht.
Gewährleistung/Kaufrecht etc. ist ja das was ich gerade nicht will, bliebe nur das normale Widerrufsrecht.
 
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