Hallo,
Zusammgengefasst; Wie mache ich bei einem defekten Gerät vom Widerrufsrecht gebrauch?
ich habe mir ein Smartphone online gekauft und das ist gestern angekommen.
Leider ist es defekt. Abgestürzt beim update. Als der Akku leer ging konnte ich neustarten. Dann hats geklappt. Eine App läd jetzt nicht und beim Fotos schießen kam ein Speicherfehler und beim versuch Fotos anzuzeigen auch. Jetzt nicht mehr. Ist mir egal, offenbar ist der interne Speicher beschädigt.
Was ich will: Ein unbeschädigtes Handy.
Was ich nicht will: Das Handy einschicken ein neues kriegen irgendwann, hoffen dass es dann funktioniert etc.
Ich will also vom Kaufvertrag zurücktreten was ja 14 Tage lang eh geht. Ich wills aber gerne als defekt einschicken damits nicht der nächste auch noch kriegt (handy weist gebrauchsspuren auf, das hatte vermutlich schon jmd vor mir... wär mir egal gewesen im zweifelsfall).
Das Widerrufsrecht wurde doch vor kurzem erst "revolutioniert". Kurz: Du bekommst ein Formular, welches du ausfüllst und kannst dieses einschicken. Außerdem musst du seit neustem - außer der Shop erlässt es dir - die Versandkosten für die Rücksendung tragen. Das gilt jedoch nur beim Widerruf.
Da du kein neues Gerät möchtest, kannst du nun nur zwei Dinge machen:
- Widerrufsrecht ausüben
- Gewährleistung in Anspruch nehmen und um Rückzahlung des Kaufbetrags bitten
Zum Widerrufsrecht habe ich ja bereits etwas gesagt.
Eigentlich ist es üblich, dass man auf Gewährleistung eine Sache zurück schickt und dann
zunächst entweder eine Reparatur oder eine neue Sache fordert. Etwa: "Bitte um Reparatur meines Smartphones." oder "Bitte senden sie mir ein neues (anderes) Smartphone zu."
Du kannst dich entscheiden, welche Forderung du stellst, hast jedoch zunächst keinen Anspruch darauf, dass deine Forderung erfüllt wird. Deine Forderung kann bei berechtigen Einwänden übergangen werden. Hast du etwa eine original Ming-Vase aus dem 16 Jh vor Christus bestellt und die ist kaputt, wird dir niemand mehr eine neue schicken können, weil die Sache so nicht mehr zu beschaffen ist. Übersteigt eine Reparatur die Herstellungskosten, kann das Grund genug sein, dass man dir schickt ein neues Gerät schickt, anstatt das alte zu reparieren. Etwa bei einem gebrochenen Kunststoffkugelschreiber würde eine Reparatur deutlich den Wiederbeschaffungswert übersteigen. - Andererseits würde man wegen eines Kugelschreibers wahrscheinlich auch nicht den Aufwand betreiben.
Prinzipiell gilt: Es dürfen 3 Versuche unternommen werden, die Sache dem Vertrag entsprechend zu liefern. Das heißt, wenn dein Handy defekt ist, musst du es im Zweifelsfall 3x einschicken und eine Reparatur kann durchgeführt werden oder dir kann ein anderes Gerät geschickt werden. Erst wenn die Ware nach dem dritten Versuch nicht den Rahmenbedingungen des Vertrags entspricht, kannst du dein Geld zurück fordern. Etwa: Du kaufst ein Smartphone, die Kamera nicht, es wird repariert, die Kamera geht immer noch nicht, es wird ausgetauscht und die Kamera geht immer noch nicht, es wird erneut ausgetauscht und die Kamera geht immer noch nicht. Natürlich könntest du das Spiel auch so lange treiben, bis die Gegenseite dir das Angebot macht, dass du das Geld zurück erhältst.
Hast du das Gerät als Gebraucht gekauft, kannst du natürlich ggf. Mängel nicht als solche geltend machen, wenn das durch den Status 'gebraucht' offensichtlich war. Etwa Wischkratzer auf einem Handydisplay kannst du bei einem gebrauchten Handy, besonders, wenn das in der Produktbeschreibung erwähnt war, nicht als Mangel geltend machen.
An deiner Stelle würde ich das Smartphone einschicken mit dem Hinweis, dass du ein neues möchtest, weil das, das du erhalten hast, defekt ist.
Da ich prinzipiell immer etwas verwirrt bin bei dem Garantie-Gewährleistung-Zeug und sowieso nur ein Laie bin, bitte schaue das noch mal selbst nach.
Insbesondere hast du die Gewährleistung soweit ich weiß beim Hersteller, Garantie kannst du bei Hersteller oder Händler haben. Aber sicher bin ich mir gerade nicht, müsste es selbst noch mal nachlesen.