SelfSat H50D2 storniert?

Wegen einem ganz normalen Vorgang in der Warenwirtschaft jetzt negativ bewerten? Na, solche "Arschloch"-Kunden wünscht sich jeder Händler... :|
Naja, der Händler hat einen Fehler gemacht (falschen Preis in die Warenwirtschaft gestellt) und dem Kunden kein Angebot gemacht, dass diesen so glücklich macht, dass er über diesen Fehler hinwegsieht. Der Kunde ist, wie man am Posting des TS sieht, subjektiv nicht zufrieden. Für diese Unzufriedenheit gibt es einen objektiven Grund, nämlich die verschwendete Zeit als Folge des Fehlers des Händlers. Da kann man durchaus negativ bewerten, muss aber natürlich keineswegs :D
 
kann man.
Wenn man aber mal ehrlich ist, ist das einfach nur das bockige Kind das durchkommt weil es nicht den günstigen Preis bekommt und man so ganz eklig eine Retourkutsche fahren will.
Nicht schön.
 
Falsch! Du unterscheidest NICHT zwischen einer Bestellbestätigung und einer Auftragsannahmebestätigung.
Habe ich Bestellbestätigung gesagt? Fällt dir etwas auf? Denken, dann kritisieren, nicht andersherum.

Bei Amazon kommt es regelmäßig vor, dass oft sehr kurzzeitig bestehende Angebote nicht (mehr) lieferbar sind, trotz Bestellung.
Kurz darauf gibt es die Sachen dann wieder zum regulären Preis. Viel Spaß beim Einklagen @ virtus :D
Wir reden hier weder von Amazon und noch habe ich von einer ausschließlichen Bestellbestätigung gesprochen.
Amazon schreibt den von dir erwähnten Passus in seiner Bestellbestätigung. Wie auch immer, ist das nicht die Bestätigung von der ich geredet habe. Nach Annahme des Angebots kann sich Amazon nicht mehr von dem Vertrag lösen.
Ob der aber so ausreichend ist, würde ich doch noch in Frage stellen: Von einer Annahme kann man etwa auch dann ausgehen, wenn der Händler die Ware übersendet, ohne dass er eine explizite Annahme des Angebots bestätigt hat. Weiter müsste man auch das Belasten des Kundenkontos als eine solche Annahme interpretieren. Das fällt dann unter konkludentes Verhalten. Würde das Belasten des Kundenkontos rein theoretisch nicht unter konkludentes Verhalten fallen, wäre es im Übrigen strafbar. Es wäre zumindest eine ungerechtfertigte Bereicherung. Wie gesagt, da ein Vertragsschluss in Aussicht stand, muss man in dem Fall wohl auf konkludentes Verhalten und folglich eine Annahme des Vertrags geschlossen werden. Soweit ich weiß werden zumindest die Gutscheinkonten bei Amazon unmittelbar nach Eingang der Bestellung belastet, womit dann auch die Annahme des Vertrags ausgelöst würde.
Ob Amazon sich da rechtlich vollkommen einwandfrei verhält, weiß ich nicht. Dazu müsste man sich sicher genauer mit dem exakten Vorgehen Amazons auseinander setzen. Unabhängig davon ob Amazon sich korrekt verhält oder nicht, spielt es aber auch keine Rolle, solange der Kunde das Verhalten akzeptiert. Einen Vertrag kann man jederzeit auf Grundlage beiderseitigen Einverständnisses lösen.




@Baer: Hast du eigentlich keine Fantasiefreunde? :rolleyes:
 
mach mal mehr Absätze, dann lesen vielleicht auch mehr Leute deinen Beitrag.
Womöglich wäre das aber auch nicht gut, da so mehr Leute deine Fehler widerlegen müssten.
 
Habe ich Bestellbestätigung gesagt? Fällt dir etwas auf? Denken, dann kritisieren, nicht andersherum.

Mach mal halblang!
Du hast doch deine Klappe meilenweit aufgerissen und behauptet, dass eine Bestätigung den Händler verpflichten würde. Also versuche jetzt nicht, dich herauszureden. Im Übrigen ist Amazon zu großen Teilen auch nur ein Händler.

Deine Anmerkungen zu wenn und aber sind weitgehend nutzlos. Denn wäre es so, hätten sich Verbraucherorganisationen schon längst da erfolgreich durchgeklagt. Ein paar juristische Ausdrücke machen dich noch nicht zum Rechtsanwalt.
 
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