SelfSat H50D2 storniert?

regex

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Hallo,

ich habe kein passendes Bereich dafür gefunden und poste es einfach mal hierher !!! falls nicht richtig bitte verschieben... danke


Thema:

ich habe mir gestern bei [B]http://preisvergleich.check24.de[/B] für 119,-€ + 4,99 Versand via Paypal nen SelfSat H50D2 bestellt.

anschließend bekaam ich dann wie üblich eine Bestätigungsmail. (soweit so gut.)


1. e-Mail

Unbenannt3.PNG



Kurze zeit später hatte ich erneut zwei e-Mail's im Posteingang liegen !!!



2. e-Mail

Unbenannt.PNG



3. e-Mail

Unbenannt2.PNG



Unverschämt...

Ich frage mich jetzt was die s....ß. soll? Die haben einfach den artikell die für 119,-€ + 4,99 zuverfügung stand aus ihrem Sortiment rausgenommen weil es anscheinend "Artikell nicht Verfügbar" ist und innerhalb 20 minuten exakt den gleichen wieder eingestellt? aber diesmal für 139,46-€ + 4,99 Versand ?

Ich frage mich, was da bei denen im Kopf abgeht? Ist doch nicht mein schuld bzw. fehler wenn sie Tippfehler dort liegen haben!!! Ich habe bestellt und habe auch die Bestätigungsmail erhalten und fertig...

Hier der exakte link der artikell (aus alt mach neu) :mad:



Ich möchte jetzt einfach mal in die Runde fragen, ob ihr auch so nen fall hattet bzw. was mann dagegen unternehmen kann? Ok es ist jetzt kein Weltuntergang oder so, aber fühle mich total verarscht vor wenn man bedenkt das exakt der gleiche artikell innerhalb 20 miuten mit modifizierte Preis wieder auftaucht :buh:

Für jede hilfe wäre ich sehr dankbar




lg
regex
 
Dagegen kannst du nichts unternehmen.

Klar, die hätten das wegen (Preis-)Irrtum anfechten können, aber so war es halt bequemer. Zudem hast du offensichtlich über einen Vermittler bestellt.

Klar wäre es nur, wenn du eine Auftragsbestätigung erhalten hättest. Hast du aber nicht. Nur eine Bestellbestätigung.
Der Händler hat dir zeitnah dann die Nichtverfügbarkeit mitgeteilt. Pech. Kannst du nichts dagegen ausrichten, vor allem wenn sie dir den Betrag sofort wieder erstatten.

In einem Laden ist ein Preisschild an einer Ware auch noch keine Verpflichtung für den Händler, dir den Artikel dann zu diesem Preis auch wirklich zu verkaufen. Erst an der Kasse machst du dem Laden ein Angebot, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Das kann der Händler aber auch ablehnen, wenn er einen Irrtum bemerkt. Beim Fachhänlder hätte man sich vielleicht auf einen Kompromiss in Sachen Preis geeinigt. Online-Bestellungen sind aber immer anonym, da juckt das den Händler nicht.
 
Ganz normaler Vorgang.
Du hast eben genau die kritische Stelle erwischt, als die Ware bez. Preis geändert wurde. Das ist doof, kommt aber vor.
 
geh lieber über , die leiten dich direkt in den passenen Shop von dem aus du Bestellt... dann gibt es auch keine Ausreden mit *aktualisierter Datenbank* ... wenn du dann eine Bestätigung bekommst hast du denke ich auch mehr in der Hand.

Davon abgesehen - rein Rechtlich (in letzer Zeit von div. Olg so Entschieden) ist eine Bestellbestätigung kein rechtlich bindender Kaufvertrag - erst bei Versand kommt ein Kaufvertrag zustanden...

Sonderfall: ebay-Sofortkauf da dies irgendwie nach den Richtlinien der Auktion zu einem Festpreis gehandelt wird - wenn dort eine Firma ein Produkt anbietet (auch zu einem Falschen Preis) und der Kunde Kauft - ist das wohl Bindend.
 
@ regex
ein Händler kauft für einen gewissen Betrag ein, dann verkauft er so das er Geld verdient.
Warum sollte der Händler dir jetzt einen Artikel den er mal billiger einkaufen konnte, derzeit aber teurer einkaufen muss, zu einem Preis verkaufen bei dem er Verlust macht?
Weil du das ungerecht findest?

Preise werden geändert, ständig.
 
@regex:

weil es anscheinend "Artikell nicht Verfügbar" ist und innerhalb 20 minuten exakt den gleichen wieder eingestellt? aber diesmal für 139,46-€ + 4,99 Versand ?
Richtig zu dem ursprünglichen Preis ist der Artikel nicht mehr verfügbar.


@Doc Lion:
Dagegen kannst du nichts unternehmen.
Wie kommst du darauf? Kennst du den Vertrag der geschlossen wurde?
Für mich sieht das erst mal aus aus:
[Rechtlich] Der Kunde hat ein Angebot gemacht "Ich gebe dir x Euro, dafür übergibst du mit die Ware y."
Durch die Bestätigungsmail kommt es regelmäßig zu einem bindenden Vertragsschluss. Ein sog. Verpflichtungsgeschäft ist damit ausgelöst worden. Die Erfüllung des selbigen kann auf Grundlage des Vertrags gefordert werden. Ein Widerrufsrecht kann erst mal nur der Kunde, nicht aber der Händler ausüben. Der Händler könnte den Vertrag nur anfechten, dazu müssen allerdings durchaus höhere Anforderungen erfüllt sein. Ein unbegründetes Widerrufsrecht, wie es der Kunde hat, besteht dabei nicht.
Daher stellt sich mir die Frage, wie du darauf kommst, dagegen könne man nichts tun.

@Doc Lion / keinbenutzername:
Ein Anfechten wegen eines falsch ausgeschriebenen Preises ist in diesem Fall auch nicht mehr möglich, denn:

Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet.
Genau diese ausdrückliche Bestätigung ist, wie der Name schon sagt, durch die Bestätigungsmail, erfüllt worden. Damit ist eine Verbindlichkeit gegeben.
 
blabla Gesetz, blabla Paragraphen.

Wie gesagt, warum sollte ein Händler Verlust machen?
Wie kann man darauf bestehen, dass ein Händler Verlust machen soll, damit man selbst profitiert?
Das sind dann die Typen, die rumjammern wenn Händler Pleite gehen und sie nur noch bei XY kaufen können.
 
Die Frage ist, wieso sollte der Kunde Verluste machen? Wie kann man darauf bestehen, dass der Händler größere Gewinne macht - Verluste macht er in solchen Fällen nämlich nicht - auf Kosten des Kunden?

Willst du mit Moral kommen?
Wieso zahle ich in Deutschland für GTA V 60 Euro zum Release und in Brasilien umgerechnet 20? Und selbst in Brasilien macht Rockstar Games noch gute Gewinne.
Wieso zahlen Google, Apple, Subways, etc pp in Deutschland nahezu keine Steuern, aber ich darf fast 60% an den Fiskus abführen?
Wieso haben eigentlich die Top 6% der Reichen genauso viel und mehr Vermögen, als der gesamte Rest der Welt?

Moral in Wirtschaftsfragen? Moral kannst du in der Kirche .. okay, vergiss den letzten Satz..
 
blabla.
Welcher Verlust ist dem Kunden denn entstanden? Keiner.
Und doch, wer die Gewinnmargen kennt weiß das der Händler in der Konstellation sicher keinen Gewinn gemacht hätte.

Ansonsten einfach kein Fass aufmachen.
Womöglich ist der Händler nämlich genausowenig wie du zu den 6% der Reichen zu zählen.
Womöglich hat er übrigens auch deutlich mehr unter staatlichen Reglementierungen zu leiden als du.

Zum Rest.
Ist doch fair das Leute in Brasilien weniger zahlen. Haben doch sicher auch weniger Einkommen.
Der Gewinn bleibt dann trotzdem nicht bei den Händlern hängen, sondern wie du schön erkannt hast beim Hersteller.
 
Ist doch fair das Leute in Brasilien weniger zahlen. Haben doch sicher auch weniger Einkommen.
Und warum genau ist das jetzt fair? Abgesehen davon sollte man "weniger Einkommen" natürlich in Relation sehen. In Deutschland hast du sicher auf dem Papier ein viel höheres Einkommen, dafür allerdings auch signifikant höhere Lebenshaltungskosten. Was bringt es dir, die 10-fachen Einnahmen zu haben, wenn du gleichzeitig auch die 10-fachen Ausgaben (und mehr) hast?

Und doch, wer die Gewinnmargen kennt weiß das der Händler in der Konstellation sicher keinen Gewinn gemacht hätte.
Der Gewinn bleibt dann trotzdem nicht bei den Händlern hängen, sondern wie du schön erkannt hast beim Hersteller.
Sorry, aber deine Aussagen sind purer Schwachsinn. Schau dir bitte die Preise entlang der Verwertungskette an.
Was glaubst du, warum du zum Beispiel bei MediaMarkt um 15-30% feilschen kannst? Selbst wenn sie dir einen 30% Rabatt geben, macht der Laden noch Gewinn mit dem Verkauf. Weniger Gewinn heißt nicht automatisch kein Gewinn oder gar Verlust. :rolleyes:
 
Hey, ihr Volljuristen. :D Wie wäre es denn mal das von check24 zu lesen? :T

Gruß
Baer
 
Ja dort steht das Gleiche wie ich schrieb - ein Bindender Kaufvertrag kommt erst durch den Versand / die Versandbestätigung zustande... - was Virtus so geschrieben hat klang aber evtl. Glaubwürdiger ^^
 
Wer sich auf die ganzen sogenannten Check-Portale aus dem Internet stützt, dem ist nicht mehr zu helfen. Das ist alles Lug und Trug und abgesprochen. Alles was im Internet "Check" heißt, kannst du vergessen.
Firmen sponsern mit aberwitzigen Geldsummen die Check-Portale, damit sie im Ranking ganz oben erscheinen und die Leute bei ihnen abschließen. Vergiß den Mist.
 
Sorry, aber deine Aussagen sind purer Schwachsinn. Schau dir bitte die Preise entlang der Verwertungskette an.
Was glaubst du, warum du zum Beispiel bei MediaMarkt um 15-30% feilschen kannst?

Im Ernst?
Ich dachte wir reden hier über Online-Händler die sich an den niedrigen Marktpreisen orientieren müssen und nicht über Läden mit Mondpreisen.
 
Hey, ihr Volljuristen. :D Wie wäre es denn mal das von check24 zu lesen? :T
In AGB kann man viel schreiben, in die Facebook AGB haben sie sogar so viel geschrieben, dass die reine Lesezeit schon mehrere Stunden in Anspruch nimmt. Wie viel aus dem blabla sind in Deutschland rechtlich zulässig bzw. gültig? 3/4? 1/3? Der Punkt ist, AGB und das habe ich an anderer Stelle bereits erklärt, haben in Deutschland einen äußerst geringen Stellenwert. Du kannst froh sein, dass wir hier einen so guten Verbraucherschutz haben und dass das Gesetz auch ziemlich stark formuliert wurde.

Ich dachte wir reden hier über Online-Händler die sich an den niedrigen Marktpreisen orientieren müssen und nicht über Läden mit Mondpreisen.
Online-Händler müssen sich also an niedrigsten Marktpreisen orientieren? Wozu dann überhaupt Preis-Vergleichsportale und Preisschwankungen von bis zu 50% bei identischen Produkten? :rolleyes:
 
Jau, viel Spaß bei der Durchsetzung deiner abstrusen Rechtsauffassung. :m
 
Negativ bewerten und zukünftig woanders kaufen. Auf dem Rechtsweg hast du keine Chance, solange die Ware nicht versendet wird.
 
Wegen einem ganz normalen Vorgang in der Warenwirtschaft jetzt negativ bewerten? Na, solche "Arschloch"-Kunden wünscht sich jeder Händler... :|

(Und wer mich kennt weiß ich, dass ich seltenst auf der Händlerseite stehe...)
 
...Ein Anfechten wegen eines falsch ausgeschriebenen Preises ist in diesem Fall auch nicht mehr möglich, denn:


Genau diese ausdrückliche Bestätigung ist, wie der Name schon sagt, durch die Bestätigungsmail, erfüllt worden. Damit ist eine Verbindlichkeit gegeben.

Falsch! Du unterscheidest NICHT zwischen einer Bestellbestätigung und einer Auftragsannahmebestätigung.

In der Erstgenannten steht zudem meistens, dass diese Bestätigung noch keine bindende Annahme eines Kaufangebots darstellt (sinngemäß).

Bei Amazon kommt es regelmäßig vor, dass oft sehr kurzzeitig bestehende Angebote nicht (mehr) lieferbar sind, trotz Bestellung.
Kurz darauf gibt es die Sachen dann wieder zum regulären Preis. Viel Spaß beim Einklagen @ virtus :D
 
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