• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Schulunfall? Was für Möglichkeiten habe ich?

hacktro

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Hallo Leute,

undzwar habe ich da eine Frage, was für Möglichkeiten einem in folgender Situation offen stehen:

Kind A ist im Sportunterricht in der Turnhalle und sitzt auf einer Bank. Die Tribüne ist eingefahren und das Kind sitz mit dem Rücken zur Tribüne. (Wand) Ein anderes Kind B ist nebendran am rumspielen und versucht an der eingefahrenen Tribüne hochzuklettern. An der Tribüne ist ein Teil irgendwie locker gewesen oder sonst was, so dass es raus fiel und auf dem Kopf und Schulterbereich vom Kind A gefallen ist.

Kind A hat sehr starke schmerzen und hat sich beim Lehrer abgemeldet und ist nach Hause gefahren. Kompletter Arm (von der Schulterseite) ist taub. Extrem starker blauer Fleck sowie eine Beule am Kopf. Am selben Tag abends im Krankenhaus untersuchen lassen.

Was kann man da alles eig. machen? Kind B hat es wohl nicht mit absicht gemacht, doch dass dieses Metallteil von der Tribüne locker gewesen ist, das darf eig. nicht sein.
Was meint ihr was ich da am besten tun/machen kann? Schmerzensgeld anfordern? Anzeige erstatten?
 

LemonDrops

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Das liegt im Verantwortungsbereich des Lehrers, wenn nicht, dann viel Spaß dabei Schmerzensgeld von einem 8 Jährigen zu kassieren.
 

glühwürmchen

Mag die 4 nicht

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Verdammt, ich brauch ne neue Brille. Finde die Stelle nicht wo hacktro was vom alter erzählt hat :confused:
 

jpsonics

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Ich bin kein Jurist, ABER Kind B ist für dich erst mal völlig uninteressant.

Für die Sicherheit und auch dem Zustand des Gebäudes ist in erster Linie die Schule bzw. deren Träger( idR die Gemeinde) verantwortlich. Ansprüche auf Schmerzensgeld direkt dort fordern. Das sind deine Zielpersonen. ;-)

Kind B ist nur für den Träger der Schule und evtl. für den Lehrer interessant. Weil der Träger bzw. deren Versicherung wird sich das gezahlte Geld sicher iwo wieder holen wollen. Da kommt dann der Lehrer mit ins Boot. Kann dir aber am Allerwertesten vorbei gehen. Das schlimmste was da passieren kann ist, dass Kind A als Zeuge aussagen muss.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Das Kind ist automatisch in der Schule (und auf dem Schulweg) unfallversichert.
Also so in etwa wie Berufstätige bei der Berufsgenossenschaft.

Deshalb auch beim Arzt oder im Krankenhaus unbedingt angeben, dass es sich um einen Unfall in der Schule handelte.

Das andere Kind wird man nicht haftbar machen können.
Vielleicht den Hausmeister/die Schulverwaltung, aber einen Verursacher wird man sicher nicht ausmachen können.

Vielleicht gibt's ein klein wenig Schmerzensgeld von der Unfallversicherung, aber das ist auch eigentlich unüblich.

http://www.guter-rat.de/wirtschafte...en-wie-sind-schueler-bei-unfaellen-versichert
 

hacktro

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #6
Sind jetzt nicht richtige Kinder sondern die 12.Klasse von der hier gesprochen wird.
Ja, Kind B ist für mich selbst auch nicht so die "Zielperson", weil sie es ja wie gesagt nicht mit Absicht getan hat.
Sollte ich jetzt als erstes zum Rechtsanwalt?
 

Larius

OutOfOrder

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Was erwartest du dir davon? Schmerzensgeld wirst du mit ziemlicher Sicherheit nicht bekommen aus folgenden 2 Gründen:

-) Der Lehrer kann nicht alle Schüler im Auge behalten, deshalb kann er auch nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden das Schüler B irgendwo rumklettert
-) Der Lehrer kann auch nicht vor Unterrichtsbeginn jedes Sportgerät auf eine Einsatzfähigkeit hin überprüfen. Er kann nur die Geräte, die er zur Stunde benötigt (Trampolin, Matte, Springbrett, Klettergerüst) überprüfen ob sie in Ordnung sind bzw. korrekt verankert sind aber das wars dann auch schon.

Ich würd das Ganze der Direktion vortragen und dort mal einen kräftigen Wirbel veranstalten damit das nicht passiert und nicht gleich überlegen "Oh, er hat sich verletzt. Na wieviel Kapital können wir da draus schlagen?".
 

jpsonics

Spinner

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@Larius: Ich glaube kaum, dass der Lehrer zur Verantwortung gezogen wird. Ich muss dir aber in einem Punkt Widersprechen.
-) Der Lehrer kann nicht alle Schüler im Auge behalten, deshalb kann er auch nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden das Schüler B irgendwo rumklettert
Während der Unterrichtszeit hat der Lehrer die Aufsichtspflicht und MUSS jedes Kind im Auge haben. Dass das bei ~30 Kindern pro Klasse schwierig bis unmöglich ist steht auf einem anderen Blatt. Hab selber nur drei Sprösslinge, aber wenn die dann noch ein paar Freunde mitbringen ... Ich weiß nicht was man einnehmen muss um freiwillig Kindergärtner oder Lehrer zu werden. ^^

Und so wie ich da raus lese geht es ja um ein scheinbar lockeres/gelöstes Bauteil des Gebäudes bzw. halt fest installiertes Inventar. Das muss der Lehrer sicher nicht überprüfen. Dafür ist der Hausmeister zuständig. Und den stellt idR die Kommune, Gemeinde bzw. Stadt ein. Und der wird dafür bezahlt, dass alles in dem Gebäude sicher ist. ;-) Aber wer dann letztendlich dran ist, dass sollen die Versicherung, Schule und eben der Träger unter sich ausmachen.

Wie oben schon geschrieben bin ich kein Jurist, aber ich denke schon, dass da ein wenig Geld raus zu holen ist. Wer das letztenendes dann zahlen muss steht wieder auf nem anderen Blatt.
 
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War-10-ck

střelec
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Sind ja Forderungen wie in den USA, nimms nicht böse auf aber sei mal keine Memme (ob du nun Kind A, Elternteil oder sonstwas bist) und lass es dabei beruhen. Ist ja nicht so, dass das arme Kind jetzt für sein Leben lang geprägt ist und nie wieder in ne Turnhalle gehen wird weil es so Schäden davon getragen hat.
So ne Mentalität immer gleich aus allem Geld machen zu wollen geht mir irgendwie gegen den Strich. Genauso wenig wie Kind B das mit Absicht gemacht hat wird das der Hausmeister gemacht haben. Man kann nunmal nicht immer alles im Auge haben.
 

Larius

OutOfOrder

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Wahrscheinlich wurde er wg. seiner Sporttaschen-Geschichte zu Sozialstunden & Geldstrafe verdonnert, hat als Sportlehrer helfen wollen und jetzt Angst, dass er auch noch Schmerzensgeld zahlen muss :D
 

vokuhiku

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Wenn ich Schmerzen erleide für die jemand anderes verantwortlich ist dann ist es durchaus legitim dafür auch eine Entschädigung zu fordern.
Wenn ich von einem Auto angefahren werde denke ich mir doch auch nicht "Och Mensch, der hat das doch nicht mit Absicht gemacht" :confused:
Das man es nicht so übertreiben muß wie es bspw in den USA üblich ist sollte klar sein aber ich finde die deutschen Sätze durchaus angemessen.
Dafür gibt es bei Privatpersonen Haftpflichtversicherungen und die Gemeinde wird auch nicht arm.
 

gelöschter Benutzer

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am besten den Staat oder das Land verklagen das der Schule so wenig Geld zur Verfügung stellt, das diese ihre Geräte nicht warten/erneuern kann.

Leider ist es so, dass nicht bei jedem Unfall ein Schuldiger vorhanden ist den man verklagen kann/sollte.
 

vokuhiku

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Aber in diesem Fall gibt es doch eindeutig einen Verantwortlichen.
Erster Ansprechpartner ist die Schule die ihre Obhutspflicht vernachlässigt hat.
Ob die sich jetzt an den betreffenden Lehrer oder Hausmeister oder den Gerätehersteller wenden ist für den Betroffenen unerheblich.
Wie gesagt, ginge es hier um einen armen Rentner der keine Haftpflicht hat und den du mit deinen Forderungen in den Ruin treiben würdest dann wäre ich der Erste der mal Fünfe gerade sein lässt aber dem ist ja nicht so.
 

gelöschter Benutzer

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Ich würd das Ganze der Direktion vortragen und dort mal einen kräftigen Wirbel veranstalten damit das nicht passiert und nicht gleich überlegen "Oh, er hat sich verletzt. Na wieviel Kapital können wir da draus schlagen?".

Selbst wenn man zuerst an die Gesundheit denkt, ich glaube nicht dass sich der juristische Weg lohnt, weder finanziell noch für's Karma, falls nicht Spätschäden auftreten. Eine gute Dokumentation der Verletzungen im Krankenhaus sollte dann vorliegen.
 

spielor

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@Larius: I Während der Unterrichtszeit hat der Lehrer die Aufsichtspflicht und MUSS jedes Kind im Auge haben.

Nicht ganz. Aufsichtspflicht heisst nicht, dass man die Schüler überwachen muss sondern dafür sorge Tragen, dass Schüler ihrem Alter und ihrer Reife nach in ihren Handlungen (ich drücks mal hart aus) "überwacht" werden. Dazu muss z.B. bei einer 12. Klasse nichtmal gezwungenermaßen ein Lehrer im Klassenzimmer sein. Die Gerichte fordern seltenst mehr Sorgfalt von einem Lehrer als von einem Elternteil. Sprich: Lässt du dein Kind mit 17 alleine Handeln, kann man nicht von der Lehrperson das Gegenteil verlangen.

Jetzt zu meiner persönlichen Meinung zu dieser "Verklag und Schmerzensgeldgesellschaft". Früher sind auch Unfälle passiert...sie passieren heute und werden in Zukunft passieren. Kinder und Jugendliche haben nunmal Verletzungen, blaue Flecken und hin und wieder mal ne Wunde. Hatte ich, hatten alle meine Freunde. Dafür immer gleich von irgendwelchen Instanzen Geld zu verlangen find ich moralisch assizial. Es war ja kein Vorsatz. Oder sollte man euch auch direkt das Jugendamt auf den Hals hetzen, wenn sich euer Balg mal wieder am Tisch gestoßen hat.

Ergoogle mal Schmezensgeldurteile und überleg dir dann ob sich das rechnet. Viel rüber kommt bei nem blauen fleck nämlich nicht und in der Schule ist es :"das Kind, dessen Eltern immer gleich zum Anwalt rennen"
 

accC

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Aufsichtspflichtverletzung. Würde mal die Ärzte/ Kanken-/ Unfallversicherung fragen. Wenn die eine Chance sehen die Krankenhauskosten von jemand anderem einzutreiben, dann läuft das auch..
 

War-10-ck

střelec
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Es geht ja nicht um Krankenhauskosten, sondern um Schmerzensgeld. Da gibts schon noch einen Unterschied.
 
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