Schaden ausgezahlt bekommen?!

CPU

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16 Feb. 2015
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Hallo,

ich weiß nicht in welche Kategorie ich das sonst reinschreiben sollte, deswegen schreibe ich hier rein.

Also es geht darum, dass mir jemand in mein geparktes Auto gefahren ist und danach abgehauen ist. Eine Zeugin hat sich das Kennzeichen notiert, habe dann auch gleich die Polizei angerufen und die Fahrerin konnte direkt ermittelt werden. Soweit so gut, habe jetzt die Kontaktdaten von der Unfallverursacherin und möchte aber jetzt, dass das Auto nicht repariert wird, sondern dass mir nur der Schaden bezahlt wird. Jetzt hat mein Vater allerdings schon angeleiert, dass die Dame von der Versicherung eine Schadensnummer erhält. Diese hat sie uns heute Abend mitgeteilt. Wenn wir nun bei einem Gutachter den Schaden schätzen lassen, würde uns die Versicherung der Dame dann direkt das Geld bezahlen oder erst gegen einen Reparaturnachweis?
Ich möchte wie gesagt das Auto nicht reparieren lassen, da ich keine weiteren 500-1000€ in ein Auto stecken möchte, welches gebraucht ist und nur 2000€ gekostet hat.

Gruß
TechNICK
 
Du fährst mit deinem Auto zur nächsten Werkstatt und lässt dir einen Kostenvoranschlag erstellen, der geht dann mit der Bitte um Begleichung zusammen mit deinen Kontodaten an die gegnerische Versicherung.
Wenn du nicht reparieren lässt bekommst du den Betrag aber nur netto.
 
mit der versicherung am besten kein wort wechseln, kann nur nachteilig sein. direkt einen anwalt aufsuchen und dort rat holen. da die frage der schuld geklärt ist, kostet euch der anwalt nicht einen cent. alles dort abgeben und auf den anruf warten, dass euer geld da ist. stressfrei und kostenlos.

ein kostenvoranschlag ist nur für sehr geringe schäden sinnvoll. ausserdem verbaut eine x-beliebige werkstatt meist ein billiges teil, wo ein original teil kaputtgemacht wurde. also wenn überhaupt eine werkstatt des herstellers aufsuchen. optimal wäre ein gutachten, da dieses eh von der gegnerischen versicherung bezahlt wird.

der gutachter setzt mehrere dinge fest.

- wiederbeschaffungskosten
- reparaturkosten
- restwert

ist der reparaturwert unter wiederbeschaffungspreis + restwert, kannst du wählen, den betrag ausgezahlt zu bekommen. dabei bekommst du aber, wie mein vorposter schon erwähnt hat, keine mehrwertsteuer. ist die reparatur teurer als wiederbeschaffung und restwert, bekommst du ausschliesslich die wiederbeschaffungskosten abzüglich des restwerts. gleichzeitig bekommst du ein verbindliches angebot eines anbieters, der deinen wagen mit schaden kauft, so dass du auf den wiederbeschaffungswert kommst.

eine reparatur kann sich dennoch lohnen, da du keine rechnung vorweisen musst. du musst nur die reparatur belegen, wie oben beschrieben. während der reparaturzeit, die beim gutachten definiert wird, steht dir ein leihwagen zu, den auch die gegnerische versicherung bezahlen muss. nimmst du das nicht wahr, bekommst du zusätzlich ein ausfallgeld für die reparaturdauer. wenn ich mich recht erinnere liegt das bei ~40 euro pro tag. auch wenn es verlockend sein mag, ist es nicht empfehlenswert über das wochenende hinweg zu reparieren, gibt nur probleme wegen ausfall.
 
also wenn überhaupt eine werkstatt des herstellers aufsuchen. optimal wäre ein gutachten, da dieses eh von der gegnerischen versicherung bezahlt wird.

Ein Anrecht auf eine Reparatur in einer Hersteller-Vertragswerkstatt hat man nur, wenn das Auto noch jung ist (ich glaube <5 Jahre) oder regelmäßig in einer solchen Werkstatt scheckheftgepflegt wurde. Bei einem 2000€-Auto würde ich mal davon ausgehen, dass beides nicht erfüllt ist, daher würde die Versicherung einen Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt sowieso zusammenstreichen.
Ein Gutachter ist prinzipiell sinnvoller, soweit ich weiß ist das rechtlich bindend (im Gegensatz zum Kostenvoranschlag).
[ACHTUNG, Halbwissen]
Allerdings besteht grundsätzlich für den Geschädigten ja eine Schadenminderungspflicht, und soweit ich weiß, wird bei Bagatellschäden (<700€ oder so...) der Gutachter NICHT von der Versicherung bezahlt.
[Halbwissen Ende]

nimmst du das nicht wahr, bekommst du zusätzlich ein ausfallgeld für die reparaturdauer. wenn ich mich recht erinnere liegt das bei ~40 euro pro tag. Die Größenordnung passt aber.
Hängt grundsätzlich von der Klasse des eigenen Fahrzeugs ab, je nach Alter wird diese dann nochmals zurückgestuft.

auch wenn es verlockend sein mag, ist es nicht empfehlenswert über das wochenende hinweg zu reparieren, gibt nur probleme wegen ausfall.
Wenn man nur die Kohle haben will (aber keinen Leihwagen) dürfte das egal sein... Wer wann irgendwas repariert hat interessiert ja keinen, als Nachweis genügt ja schon ein Foto von z.B. der reparierten Stoßstange. Ob die Karre jetzt tatsächlich wie vom Gutachter veranschlagt innerhalb von 2 Tagen in einer Fachwerkstatt repariert wurde, oder ob ich das eine Woche lang in Eigenregie gemacht hab ist dabei egal, bezahlt wird für den Zeitraum im Gutachten.
 
Falsch! Und richtig... ;)


Laut dieser Website kann niemandem vorgeschrieben werden, wo er sein Auto reparieren lassen muss. Das würde u.a. der grundgesetzlich zugesicherten Vertragsfreiheit widersprechen.
Wer also sein Auto immer in die Markenfachwerkstatt bringt und das im Idealfall auch per Rechnungen belegen kann, dürfte wohl auch im Falle eines Unfalls wie ein "wirtschaftlich denkender Schädiger" handeln. Das wird nämlich vom BGH in seinem Urteil im Februar 2010 (AZ: VI ZR 91/09) verlangt.

Demnach musste die Kfz-Haftpflichtversicherung nur 3400,-€ statt der geforderten 4200,- € zahlen, nachdem sie drei andere freie Werkstätten nachwies, die den Preis der Markenwerkstatt unterschritten. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Werkstatt handelt, die im Zentralverband der Karosserie- und Fahrzeugtechnik Mitglied ist. Das soll den Geschädigten vor Pfusch durch eine Hinterhofwerkstatt schützen. Ob das wirklich hilfreich ist, kann man aber auch bezweifeln.
Es ging übrigens um ein 8 Jahre altes Auto, eine bestimmte Altersgrenze ist mir nicht bekannt. Es geht offensichtlich um die Wirtschaftlichkeit und eben auch die Pflicht, den Schaden einigermaßen gering zu halten.

wird bei Bagatellschäden (<700€ oder so...) der Gutachter NICHT von der Versicherung bezahlt.
So ungefähr. Man sollte die Schadenssumme also vorher von der Werkstatt abschätzen lassen.
Vor rund einem Jahr gab es allerdings auch ein Urteil des AG München, nach dem die Kosten für den Gutachter auch bei einer höheren Schadenssumme nicht bezahlt wurden. Bei einer leicht eingedrückten und verschrammten Fahrertür lag der Schaden bei rund 840,-€, die Gutachterkosten lagen bei rund 940,-€. Das war dem Richter wohl etwas zu viel.

Die pauschale Aussage, ein Gutachter würde immer bezahlt werden, ist also definitiv falsch!

Ich möchte wie gesagt das Auto nicht reparieren lassen
Wurde bereits erwähnt, wiederhole ich aber gerne noch mal. Lässt du das Auto nicht reparieren, bekommst du den Schaden abzüglich der Umsatzsteuer bezahlt, also netto.
 
Hm....da war mit der Versicherung das alles einfach zu vorschnell.

Hatte mal genau den gleichen Fall.
Die Verursacherin war aber (wie auch ich) der Meinung, dass wir die Versicherung und auch damit den Papierkram rauslassen (bei dem Schaden war das problemlos möglich -> Spiegel abgefahren). Somit habe ich mir nur in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben lassen, diesen in Kopie mit der bitte mit die Kohle zu überweisen an die Frau gesendet und gut war.
 
Ich war in ähnlicher Situation. Nachdem der Gutachter die Schadenssumme ermittelt hat bekam ich von der Versicherung einen Brief ob ich den Schaden selbst beheben lassen möchte (Betrag auszahlen) oder ob ich die Rechnung von der Werkstadt einreiche und die Versicherung dann direkt bezahlt. Ich habe ersteres gewählt und ~700€ netto bekommen. Im Falle einer reparatur hätte ich die Rechnung dann einreichen können und hätte die MwSt von der Versicherung erstattet bekommen, was ich nicht tat. Ist eh ein Nutzfahrzeug und die Beule in der Heckstoßstange stört mich jetzt nicht so.
 
mit der versicherung am besten kein wort wechseln, kann nur nachteilig sein. direkt einen anwalt aufsuchen und dort rat holen. da die frage der schuld geklärt ist, kostet euch der anwalt nicht einen cent. alles dort abgeben und auf den anruf warten, dass euer geld da ist. stressfrei und kostenlos.
Wie genau kommst du darauf, der Anwalt würde kostenlos arbeiten, nur weil die Schuldfrage geklärt sein? Eventuell zahlt eine Versicherung dafür, aber kostenlos arbeitet der Anwalt nicht.
 
Ich möchte wie gesagt das Auto nicht reparieren lassen, da ich keine weiteren 500-1000€ in ein Auto stecken möchte, welches gebraucht ist und nur 2000€ gekostet hat.

Das ist inzwischen wie lange her?
Wenn die Reparaturkosten wie du sagst bei 500-1000€ liegen, könnte dies nämlich auch bedeuten, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Dann zahlt die Versicherung letztendlich nur noch den Zeitwert deines Fahrzeugs an dich aus.
 
Strafantrag wegen Unfallflucht stellen, wenn dich die Unfallgegnerin nicht ohne Debatte großzügig entschädigt. Du darfst aber keinesfalls mit einer Anzeige drohen, denn das wäre Nötigung. Wenn du aber nicht ganz zufrieden bist, stelle Strafantrag und die Unfallflüchtige hat ein Strafverfahren am Hals. Um die Strafe zu minimieren wird ihr der Rechtsanwalt zu einer Einigung mit dir raten.

Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, steht dir ein Rechtsanwalt zu. Die Kosten trägt der Unfallgegner. Warum selber bearbeiten wenn es dafür Profis gibt?
 
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