Regierungen und Bevölkerungen durch Flüchtlingswelle überfordert?

Was regt Ihr Euch künstlich auf?

Deutschland baut wieder Lager, ach nein, Anker-Zentren werden diese von unserem neuen Innenminister genannt.

Ergo, alles wird gut. :T
 
Wer abgeschoben wird, wird in diesen Zentren Randale machen, wer bleiben darf, hat in diesen Zentren keine Chance auf eine echte Integration. Die Kommunen wollen solche Zentren nicht haben, Polizisten keine Gefängniswärter sein und rechtlich (und menschlich) ist natürlich alles extrem fragwürdig. Kurz: Ein typischer CSU-Vorschlag.
 
Bei den +10 Prozent geht es um die Gewalttaten, nicht um die Kriminalität allgemein:
Ebenfalls aus der PKS:
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit: 2016: 80.497 2017: 76.922 -3.575 %
Körperverletzung gem. §§ 223-227, 229, 231 StGB: 2016: 57.018 2017: 54.499 -2.519 %
Diebstahl gesamt: 2016: 206.053 2017: 183.166 -22.887 %
 
Einzige was ich da gerade in der PKS finde ist:
..... Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung:
2016: 5.226
2017: 5.749
Veränderung: 10,01%
Keine Ahnung, ob das gemeint ist, ist jedenfalls das einzige, was inahltlich passt :unknown:.
Ist schon ziemliches Cherry-Picking, auf der anderen Seite natürlich für sich genommen auch von Interesse.

Wer abgeschoben wird, wird in diesen Zentren Randale machen, wer bleiben darf, hat in diesen Zentren keine Chance auf eine echte Integration. Die Kommunen wollen solche Zentren nicht haben, Polizisten keine Gefängniswärter sein und rechtlich (und menschlich) ist natürlich alles extrem fragwürdig. Kurz: Ein typischer CSU-Vorschlag.
Hauptproblem scheint ja zu sein, dass alles verwaltungstechnisch so aufwendig ist.
 
@braegler:
Nach der PKS setzt sich die Gewaltkriminalität primär aus vier Gruppen von Gewalttaten zusammen: vorsätzliche Tötungsdelikte, Vergewaltigung/sexuelle Nötigung, Raubdelikte und gefährliche/schwere Körperverletzung. Tabelle16 vermittelt einen Überblick dazu, wie sich die aufgeklärten Fälle mit tatverdächtigen Flüchtlingen bei den vier Deliktgruppen seit 2012 entwickelt haben.


@BurnerR: Deutschland war halt nie auf die vielen Asylbewerber, die Integrationsleistung und die vielen Abschiebungen eingestellt. Ein Lager scheint mir eine recht dumme Lösung des Problems zu sein.
 


Paßt schon, 10,4 %:
Gewaltkriminalität(2014): 17.453
Gewaltkriinalität(2016): 19.267

Allerdings Gewaltkriminalität(2017) :18.454
 
Es gibt einen Film von 1990, der die Migrationsbewegung aus und deren Folgen „vorausgesehen‟ hat.
Vielleicht kennt ihn der/die eine oder andere:

 
Zuletzt bearbeitet:
Die haben den Klimawandel vorausgesehen, der ganze Landstriche unbewohnbar macht?
Naja, da müssen wir noch ein Weilchen warten. Vorausgesetzt, das Ganze ist nicht so ein Verschwörungsdingens der Wissenschaftslobby und deren Mitverschwörer. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Film nimmt die Flüchtlingskrise und deren Ursachen um 15 Jahre vorweg.

Nein. Wenn man rechnen kann, dann kommt man darauf, daß sich das nicht auf die Flüchtlingskrise (Höhepunkt 2015) bezieht, sondern die große Flüchtlingswelle im Sommer und Herbst 2005, die gegen Ceuta und Melilla brandete.
 
: geht es weiter.
Du willst allen ernstes im Filmthread weiter diskutieren?
Was erwartest du nun? Bewertung der schauspielerischen Leistung? Eine kritische Bewertung des Drehbuches?
Ich vermute du willst gesellschaftliche und politische Auswirkungen diskutieren - da wäre wohl der Thread " Politik und Gesellschaft" die richtige Wahl. Versuche nicht, Thread zu entführen.
 
Hohe Zahlungen für Flüchtlingspaten

In NRW gab es seit 2013 von der Landesregierung die Möglichkeit, dass Bürger für den Unterhalt von syrischen Flüchtlingen bis zur Anerkennung des Asylantrages bürgen. Dann gab es 2016 eine Gesetzesänderung, die den Zeitraum des Bürgens unabhängig vom Asylstatus auf drei Jahre verlängerte.



Mir ist so ein Vorgehen unverständlich, es kommt einer einseitigen Vertragsänderung gleich. Seit wann gelten Gesetze rückwirkend?
 
Kein Grund zur Sorge, die Lager sind nur für Flüchtlinge und psychisch kranke. Und nur um denen zu helfen!

Kein funktionierender Bürger muss sich Sorgen machen.
 
In NRW gab es seit 2013 von der Landesregierung die Möglichkeit, dass Bürger für den Unterhalt von syrischen Flüchtlingen bis zur Anerkennung des Asylantrages bürgen. Dann gab es 2016 eine Gesetzesänderung, die den Zeitraum des Bürgens unabhängig vom Asylstatus auf drei Jahre verlängerte.


Der Zeitraum wurde nicht verlängert, sondern eingeschränkt. Auf 3 Jahre für alte Bürgschaften, 5 für neue.

Das Problem ist, daß das NRW-Innenministerium durch einen Erlaß 2015 den Eindruck vermittelt hat, die Verpflichtungen für Flüchtlingsbürgschaften würden mit Abschluß des Asylverfahrens enden.
Jetzt ist ein Erlaß aber nur eine Anweisung an nachrangige Behörden, wie diese Gesetze auszulegen haben, stellen also nur eine Rechtsauffassung dar und keine Rechtsprechung.

Der Bund teilt diese Rechtsauffassung aber nicht, ebenso wenig verschiedenste Verwaltungsgerichte.
 
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