[img=right]https://www.picflash.org/viewer.php?img=keyboard-286442_64006EFMJ.jpg[/img]Erst kürzlich berichteten wir vom mittlerweile ehemaligen Anwalt Thomas Urmann und seiner einstigen Kanzlei Urmann + Collegen. Aufmerksamkeit erhielt diese im Dezember 2013, nachdem mehrere tausend Abmahnungen an Nutzer des Porno-Streaming-Dienstes Redtube versandt worden waren.
Laut aktuellen Informationen der Welt sei der Verlust der Anwaltszulassung noch nicht der Abschluss des Redtube-Skandals.
Es gehe nun um die Konformität der Abmahnungen und die Gelder die dadurch eingefahren worden. Dem Bericht zufolge seien in den ersten Tagen nach Versand der 36.000 Abmahnungen, rund 600.000 Euro auf einem Konto einer schweizer Privatbank eingegangen. Nachdem bekannt wurde, dass die Gelder aus möglicherweise rechtswidrigen Handlungen stammten, versuchte die Bank das Konto zu sperren, wurden den weiteren Angaben zufolge jedoch zur Freigabe gezwungen.
Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt indessen auf hinreichende Beweise gestoßen zu seien, die darstellen würden, dass es zu falschen eidesstattlichen Erklärungen gekommen sei. Man beziehe sich dabei auf die Versicherungen eines IT-Spezialisten und die eines Rechtsanwalts aus Berlin.
Beim besagten Anwalt sei es bereits zu einer Hausdurchsuchung gekommen, eine Verhaftung habe es jedoch nicht gegeben.
Quelle | Bildquelle
Laut aktuellen Informationen der Welt sei der Verlust der Anwaltszulassung noch nicht der Abschluss des Redtube-Skandals.
Es gehe nun um die Konformität der Abmahnungen und die Gelder die dadurch eingefahren worden. Dem Bericht zufolge seien in den ersten Tagen nach Versand der 36.000 Abmahnungen, rund 600.000 Euro auf einem Konto einer schweizer Privatbank eingegangen. Nachdem bekannt wurde, dass die Gelder aus möglicherweise rechtswidrigen Handlungen stammten, versuchte die Bank das Konto zu sperren, wurden den weiteren Angaben zufolge jedoch zur Freigabe gezwungen.
Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt indessen auf hinreichende Beweise gestoßen zu seien, die darstellen würden, dass es zu falschen eidesstattlichen Erklärungen gekommen sei. Man beziehe sich dabei auf die Versicherungen eines IT-Spezialisten und die eines Rechtsanwalts aus Berlin.
Beim besagten Anwalt sei es bereits zu einer Hausdurchsuchung gekommen, eine Verhaftung habe es jedoch nicht gegeben.
Quelle | Bildquelle
Zuletzt bearbeitet: