• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Redtube-Abmahnungen: Besaß The Archive AG die Rechte?

redtube.png Neue Verwirrung zum Thema Redtube-Abmahnungen, die von U+C ausgesprochen wurden. Nach Medienangaben soll der Besitz der Rechte von The Archive AG an Filmen wie “Amanda’s Secret” oder “Miriam’s Adventures” zweifelhaft sein. In dem Fall hätte man gar keine Abmahnungen verschicken dürfen.

Im Dezember 2013 wurden von der Anwaltskanzlei Urmann und Kollegen (U+C) im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG mehrere Zehntausend Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt, weitere wurden angekündigt. Den Anschlussinhabern wird darin vorgeworfen, über ihre Leitung habe jemand bei der Porno-Plattform Redtube Videoclips angesehen. The Archive AG ließ die Betrachter als “Rechteinhaber” der Filme abmahnen. Doch genau das wird jetzt von der Redaktion der Welt stark in Zweifel gezogen.

Redtube-Abmahnungen nichtig?

Der Welt liegen Vertragskopien vor, die belegen, dass The Archive die Online-Verwertungsrechte von der Berliner Firma Hausner Productions erworben hat. Hausner soll die Rechte der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. (Barcelona) abgekauft haben. Doch in Wahrheit gehören die Rechte offenbar dem US-amerikanischen Unternehmen Combat Zone von Dion Giarrusso, die die Filme auch gedreht haben. Demnach hätte Serrato Consultores S.L. die Rechte nie veräußern können. Wenn das stimmt, wären alle Streaming-Abmahnungen nichtig. Ein Unternehmen kann nur Abmahnungen aussprechen lassen, an dem die Firma tatsächlich die Rechte besitzt.
Werden die Abgemahnten an ihr Geld kommen?

Es wird spannend zu beobachten, ob die Kanzlei U+C den Abgemahnten die gezahlten Gelder wieder gutschreiben wird. Die Überweisungen gingen ja an ein Hamburger Konto des Schweizer Rechteinhabers. Auch wurde in den Abmahnungen eine Hamburger Adresse angegeben, obwohl die Urmann + Collegen U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihren Hauptsitz in Regensburg hat. Zudem hat die Schweizer The Archive AG bei 100.000 Franken Grundkapital im Jahr 2012 keine versteuerbaren Einnahmen ausgewiesen. Es bleibt also abzuwarten, ob U+C die Abgemahnten an den Begünstigten der Überweisung The Archive verweisen wird.
 

Erbsensuppe

ficken?

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thx @Baer, der blog liest sich ja recht amüsant. bin fast vom hocker gerutscht.:D
kowabit.de schrieb:
Damit dürfte sich dann auch die ominöse, aber laut Beschreibung revolutionäre und mit einem Patent schützenswerte Software GLADII für immer verabschiedet haben. Schade eigentlich. Ich hätte gerne mal eine Software getestet, die ich starten kann und nur durch Anstarren eines Bildschirmes dazu bringe Zugriffe auf Server in Übersee zu protokollieren. Schade.
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Die Richter müssen so dämlich sein, dass dringend mal überprüfen sollte, ob die für ihren Job überhaupt geeignet sind und sie vorläufig suspendieren wie das bei Untersuchungen üblich ist. Also selbst ohne juristische Fachkenntnis dürfte klar sein, dass dieses Gutachten nicht das Papier Wert ist auf dem es steht. Grobe Fahrlässigkeit ist das mindeste was bei einer Untersuchung ermittelt werden sollte.

Die ersten aus der Bande machen ja auch schon den Abflug wie man jetzt lesen kann, weil unsere Justiz mal wieder unfähig ist Haftbefehle und Untersuchungshaft zu verhängen, bzw. Konten einzufrieren. Zeit genug wäre gewesen, da schon seit Mitte Dezember der dringende Verdacht des Betrugs aufkam. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja auch schon seit vor Weihnachten. (Zumindest tut sie wohl so)

Ich hoffe man bringt auch noch U+C mit diesem Gutachten irgendwie in Verbindung, kann ihnen zumindest nachweisen, dass sie Kenntnis davon hatten und den Inhalt kannten oder kennen sollten. In dem Fall wäre die Anwaltslizenz wohl weg und so einiges mehr vermutlich auch.

Ich könnte wetten, dass die übrigen Beschlüsse welche vom LG Hamburg und co. in Bezug auf Filesharing ausgegeben werden genauso durchgewunken werden. Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit die dortigen Richter mal etwas ausfragen um deren Wissensstand zu ermitteln und ob sie überhaupt den Hauch einer Ahnung haben was sie da regelmäßig durchwinken.

Der Beitrag spiegelt meine Meinung zu dem Thema wieder.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Die Richter müssen so dämlich sein, dass dringend mal überprüfen sollte, ob die für ihren Job überhaupt geeignet sind und sie vorläufig suspendieren wie das bei Untersuchungen üblich ist. Also selbst ohne juristische Fachkenntnis dürfte klar sein, dass dieses Gutachten nicht das Papier Wert ist auf dem es steht. Grobe Fahrlässigkeit ist das mindeste was bei einer Untersuchung ermittelt werden sollte.
Das ist doch allseits bekannt, dass selbst Hausdurchsuchungsbefehle durchgewunken werden. Wie will da einer noch ein mehrseitiges Dokument lesen, geschweige denn verstehen, wo nicht mal die Bude einer Person auf den Kopf gestellt wird? Ist ja nicht so, dass der Unterzeichner irgend etwas zu befürchten hätte, wenn er etwas absegnet, das nicht Rechtens ist.
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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"Ansteuern der Hauptseite "/"" - Werbung kostet ja, ich denke an eine Umleitung.

ja, das ist schon etwas unglücklich formuliert, aber die richtigen URLs stehen ja am anfang in dem "gutachten" und was unter 6.4 geschildert wird, ist - eigentlich unmissverständlich - das aufrufen des medienhosters, also z.b. xvideos.com.. es wundert mich ein wenig, dass die videos dort gleich auf der hauptseite des jeweiligen hosters ("/") als thumbnail erscheinen sollen, aber vielleicht haben die ja welche ausgewählt, die da zu der zeit gerade promotet wurden, kann man zumindest nicht ausschließen.. falls er wirklich eine umleitungsseite aufruft (á la "retdube"), dann ist das eine ziemlich klare falschaussage und unsere bayerischen ex-wissenschafter-patentanwälte mit porno-zubrot, die es in der wissenschaft offenbar nicht lang ausgehalten hatten, dürften auch noch ihren backup-job verlieren.. allerdings ist das alles selbstverständlich nicht mehr nachprüfbar - sehr praktisch ;)..

falls also das gutachten tatsächlich stimmt und nicht einfach nur erlogen ist, muss es zwangsläufig ein clientseitiger schadcode sein - im video kann er ja kaum stecken (hypnotoad? :D) - also bleiben nur fremdscripte, die der medienhoster einbindet..
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Das Ende ist erst der Anfang. Ich hoffe, dass man diese Betrüger erwischt und auch U+C nicht ungeschoren davon kommt.
 
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