• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Rechnung ausstellen

No0B

Juicy Fruit.

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Moin,

ich hätte da ein kleines Problemchen, an dem ich mir gerade ein wenig die Zähne ausbeiße. Ich arbeite derzeit mit einer Firma in meiner Nähe als Freelancer zusammen und programmiere und designe im Zuge dessen eine Webseite, erstelle Grafiken und Motion Graphics und denen gefällt meine Arbeit. Ich bin noch Schüler (am Ende des Abiturs) und setze mein "Talent" ein, um mir ein bisschen Nebenverdienst zu verschaffen. Jetzt mache ich das alles natürlich nicht kostenlos und die Arbeit ist auch weitaus mehr als 400 Euro wert.

Ich muss dem Betrieb logischerweise eine Rechnung ausstellen, was ich auch liebend gerne mache. Ich möchte nur in kein Fettnäpfchen beim Finanzamt treten, denn ich bin dort nicht eingetragen, weder als Kleinbetrieb, noch als freier Unternehmer etc. und ich möchte mir natürlich möglichst irgendwelchen Papierkram ersparen. Meine vorherigen Arbeiten waren allesamt unter 400 Euro und ich hatte in den Rechnungen einfach keine Umsatzsteuer eingetragen, was, meines Wissens nach, legitim ist.

Nach vielem Herumsuchen im Internet und Nachfragen beim Steuerberater, wie das denn so sei wenn man als Freelancer-Schüler Rechnungen von über 400 Euro ausstelle, habe ich bisher immer noch keine konkrete Antwort darauf, wie ich verfahren sollte.

Die beiden Meinungen, die ich bisher so aufgefasst habe sind:
1. Man darf 400 Euro im Monat steuerfrei verdienen und damit basta (400€*12 Monate = 4800€?).
2. Man darf 8004 Euro im Jahr steuerfrei verdienen (fast das Doppelte zur ersten Möglichkeit).

Mein Verdienst wird in diesem Jahr aller Voraussicht nach unter 8000 Euro bleiben.
Ich kann mich nicht wirklich entscheiden, was das richtige ist und würde gerne mal eure Meinung dazu wissen. Vielleicht gibt es hier sogar weitere Leute, die damit Geld verdienen. Ich würde mich auf jeden Fall um jede Hilfe freuen! :)
Willkürlich eine der beiden Möglichkeiten auswählen kann doch nicht die Lösung sein... :D

M.f.G.
No0B
 

Ruby

Just add Sun

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Gallifrey
Frag doch einfach mal beim Finanzamt nach. Telefonisch oder geh persönlich vorbei.
 

accC

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Den aktuellen Steuerfreibetrag musst du selbstnachschauen. Das dürften etwa deine 8004E im laufenden Jahr sein.

Wie exakt die Rechnung aussieht (gestaltet), ist dir überlassen. Da sie allerdings in aller Regel nicht gerahmt und über dem Bett des Empfängers aufgehängt wird, sollte eine schlichte Darstellung ausreichen.

Auf die Rechnung gehören:

- Rechnungssteller
- Rechnungeempfänger
- Rechnungsgegenstand
- Rechnungsbetrag
- eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Konteninformationen

Ganz wichtig ist: Da du nicht versteuerst, darfst du auf der Rechnung keine MwSt. ausweisen!
Du solltest außerdem auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen. Ob das Pflicht ist, weiß ich gerade nicht, aber schaden tut es auf keinen Fall.


(Bildquelle)
 

Tourgott

für immer™

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Man hilft ja gerne, aber ganz ehrlich, ich kann nicht ganz glauben, dass du nach "langem Herumsuchen" und sogar Nachfragen beim Steuerberater keine konkrete Auskunft erhalten hast. Das ist nämlich alles ganz genau geregelt und lässt sich innerhalb weniger Sekunden auch sehr detailliert und einfach erklärt herausfinden.

Daher, bevor ich das jetzt hier alles ausführlich beschreibe, der zweite Link einer kurzen Google-Suche: http://blog.jacor.de/freelancer-wissen/10-schritten-zum-erfolgreichen-freelancer/

Da steht alles genau beschrieben. Den restlichen Aufwand der Recherche musst du dir allerdings schon selbst machen.
 

Seedy

A.C.I.D

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Generell ist es erstmal "egal" ob du es Steuerfrei ist oder nicht:
Einreichen würde ich es immer, nichts ist unangenehmer als das ne Prüfung kommt und Peng hättest du doch zahlen müssen.
(das geht relativ Fix, wenn die das Unternehmen Prüfen stehst du da irgendwo auf einer Liste und die nehmen dich gleich mit ODER jemand kann dich net leiden und schwärst dich beim Amt an, die sind verpflichtet jedem Hinweis nachzugehen)

Wie das genau von Statten geht: Ehrlichgesagt weiß ich das nicht, aber wir haben hier im Board den ein oder anderen Freelancer der das wissen könnte; zur Not aber wie gesagt direkt beim Finanzamt fragen.
 

No0B

Juicy Fruit.

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  • #6
Moin,

danke für die schnellen Antworten. :) Nach weiteren Recherchen hab ich das Prinzip verstanden.
Man darf (nach neuer Regelung) 450€ im Monat verdienen. Ab 12x450=5400 Euro muss man Steuern zahlen, diese bekommt man aber bis zum Steuerfreibetrag von 8354 Euro komplett zurückerstattet.

Ich denke, ich werde dann die Rechnung auf mehrere Monate aufteilen. Noch bin ich nicht über 5400 Euro, da kann ich mir das erlauben. :)

Vielen Dank für eure Tipps. Ein passendes Rechnungsformular hatte ich schon für die kleineren Rechnungen gemacht.

M.f.G.
No0B

EDIT:
Tourgott, danke für deinen Link. Ich fand den Text relativ komplex und hatte ihn wohl bei meiner damaligen Recherche außer Acht gelassen. Er beinhielt zwar nicht direkt das, was ich wissen wollte, aber er hat mir einen guten Denkanstoß gegeben, wo ich weitersuchen sollte. :)
 

Maxwell

NGBler

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Wenn mich nicht alles täuscht, musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, egal ob du nachher tatsächlich Steuern zahlen musst oder nicht.
 

accC

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Bei den 400-irgendwas Euro geht es um den Jahresschnitt. Du kannst also auch in einem Monat 1200Euro und dann in den Folgemonaten 0 verdienen.
Bspw könnte deine Zahlungsreihe so aussehen: 500-400-800-1200-100-400-300-150-50-700-200-600
Das sollte am Jahresende dann 5,4TE sein, im Mittel hast du dann im Monat 450 Euro verdient.

Eigentlich müsstest du dich beim Finanzamt melden und die Sachen angeben, aber, solange du wirklich unter dem Steuerfreibetrag bleibst, brauchst du das faktisch nicht zu machen. Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist dass du eine Aufforderung erhältst und dann eine Erklärung machen musst.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Nach vielem Herumsuchen im Internet und Nachfragen beim Steuerberater, wie das denn so sei wenn man als Freelancer-Schüler Rechnungen von über 400 Euro ausstelle, habe ich bisher immer noch keine konkrete Antwort darauf, wie ich verfahren sollte.

dann solltest du den Steuerberater wechseln.
Der sollte das nämlich am besten wissen.
 

Erbsensuppe

ficken?

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und ich möchte mir natürlich möglichst irgendwelchen Papierkram ersparen.
ohne gehts nicht. wende dich ans finanzamt, die sind durchaus in der lage dir weiterzuhelfen. wenn du schon von einem steuerberater sprichst, dann entweder richtig oder gar nicht. deiner aussage nach vermute ich mal, dein steuerberater ist irgendein kumpel der sich damit auskennt, oder eben auch nicht. würde ich in der konstellation nicht nutzen, es sei denn du weisst was der da tut, was ich bezweifele. ein echter steuerberater haftet auch für seine fehler, im gegensatz zum kumpel/freund/bekannten. Steuerrechtliche unterlagen die nicht von einem steuerberater ausgefüllt werden, hast du selber zu verantworten.
 

Erbsensuppe

ficken?

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da hat doch kein freibetrag etwas mit zu tun, wer gewerblich tätig sein möchte. hat das auch dem finanzamt zu melden. erst dann kommen diverse freibeträge usw zum tragen. der ts möchte/muss ne rechnung schreiben, rate mal was los ist, wenn eben diese bei ner prüfung bei seinem kunden gefunden und gegengeprüft wird oder wenn sein kunde etwas daraus beim finanzamt absetzen lassen will. gewerbliche tätigkeiten mit gewinnerziehlungsabsicht ohne vorige gewerbeanmeldung ist nichts anderes als schwarzarbeit. ob nun für 50 oder 400 ocken spielt da keine rolle. aber davon mal abgesehen wird sein kunde ihn schon darauf aufmerksam machen, wenn mit seiner "rechnung" etwas nicht in ordnung ist, schon in eigenem interesse.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Hatte mich auch schon gewundert über einige Antworten.
Man entscheidet doch nicht eigenmächtig das man keine Steuern zahlen muss.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Hab ich damals nie gemacht. Aber ich war auch weit unter dem Freibetrag.

anmelden muss sich jeder der Gewinn erzielen will.
Egal ob er dann Gewinn erzielt oder Verlust, egal ob er 3€ oder 3 Millionen Umsatz macht.
Erschreckend manche Äußerungen hier. Oder besser, keinesfalls fundiert.
Wir wollen doch nicht zu einem "GuteFrage.net" verkommen in dem von 10 Antworten die Hälfte Müll sind, oder?
 

accC

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Leute Leute Leute.

Nicht jeder, der irgendwie Geld verdient ist deshalb gleich gewerbepflichtig. Im Gegenteil es gibt eine ganze Menge freie Berufe. Designer und Informatiker sind beispielsweise freie Berufe. Programmierer kann ein freier Beruf sein. Fällt der TS in die Kategorie der Freiberufler, dann ist keine Gewerbeanmeldung und schon gar nicht der Betrieb eines Gewerbes notwendig. Freier Beruf, Katalogberufe, Programmierer

Nur wenn der TS gewerbepflichtig ist, muss er auch ein Gewerbe anmelden. Dann kann er sich afaik [ich bin mir an dieser Stelle nicht sicher] nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung berufen, muss Steuern auf der Rechnung ausweisen und entsprechend versteuern.



der ts möchte/muss ne rechnung schreiben, rate mal was los ist, wenn eben diese bei ner prüfung bei seinem kunden gefunden und gegengeprüft wird oder wenn sein kunde etwas daraus beim finanzamt absetzen lassen will.
Okay, erinnern wir uns noch an die Kleinunternehmerregelung? Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt. Schon mal versucht das abzusetzen? Umsatzsteuer auf einer Rechnung die du erhältst sind Vorsteuer, die du entrichtest. Also das, was du von den Steuern absetzen kannst. Auf der Rechnung sind aber keine (0) Steuern ausgewiesen, also kannst du folglich überhaupt nichts absetzen.

hat das auch dem finanzamt zu melden. erst dann kommen diverse freibeträge usw zum tragen.
Um das nochmal zu sagen, solange er unter dem Steuerfreibetrag bleibt, müsste er es eigentlich, muss es aber nicht zwangsweise, dem Finanzamt melden. Ich habe mich (Stand 2012!) mit einer netten Dame vom Finanzamt unterhalten und die meinte, dass das nicht notwendig ist. Das Schlimmste, was passieren könne, wäre, dass man ein Schreiben erhält, dort dann seine Daten einträgt und danach nichts mehr vom Finanzamt hört. Voraussetzung ist natürlich, dass man wirklich unter dem Steuerfreibetrag bleibt.
Wie gesagt, das habe ich zumindest 2012 so von einer Dame vom Finanzamt gesagt bekommen.

Kleiner Hinweis noch: Die Rechnungen sollten natürlich aufgehoben werden und bei Bedarf vollständig(!) abrufbar sein.
 

Erbsensuppe

ficken?

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auch als freiberufler muss der ts dem finanzamt vorstellig werden. denn gänzlich steuerfrei läuft auch das nicht ab. steuerliche erfassung findet statt, egal ob kleingewerblicher hausmeister oder freiberuflicher designer. von der sogenannten gewerbeanmeldung habe ich nicht gesprochen, die findet ohnehin nicht beim finanzamt statt. wurde weiter vorn schon gesagt, niemand entscheidet für sich selbst wann er welche freibeträge überschreitet. die absicht erfordert eine anmeldung und erst durch die danach erhobenen daten ist zu beurteilen ob freibeträge eben eingehalten wurden/werden oder nicht. das obligatorische "ich muss doch unter dem und dem freibetrag gar nichts melden" gibt es nicht. es ist ein unterschied ob etwas steuerlich nicht relevant ist oder nicht angemeldet. beides zusammen geht nicht.
Okay, erinnern wir uns noch an...[blub]
es gibt durchaus nicht nur reine steuerleistungen, deren absetzung man beantragen kann.
 

Abul

(Threadleser)

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@accC:
Ich kann eine externe Dienstleistung genau so absetzen wie z.b. eine Kasse/Kühlschrank/Büromaterial/etc.
Kosten schmälern den Gewinn.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
Veteran

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15 Juli 2013
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Grundsätzlich sind alle erzielten Einnahmen in Deutschland steuerpflichtig. Zu den Einnahmen gehören neben dem Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit zum Beispiel auch Einnahmen aus Land-und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, aus selbständiger Tätigkeit etc. pp.

Diese Einnahmen werden durch so genannte Werbungskosten, Vorsorgeaufwand und direkte Kosten bereinigt und dienen dann als Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung.

Steuerfreies Einkommen ist nur über die Steuerfreigrenze bzw. den Grundfreibetrag möglich.

In diesem Jahr beträgt dieser 8.354,- Euro. Sind die Einkommen höher fällt dann progressiv Einkommensteuer an.


Gruß
Baer


Noch eine kleine Anmerkung:
Wenn jemand keine Ahnung von der Materie hat sollte der oder diejenige sein gefährliches Halbwissen für sich behalten!
 
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