Ich habe mich bei den Purge Filmen auch immer gefragt, wie sich vor allem das Nachspiel dieser Nächte juristisch bearbeiten lässt. Klar, einmal im Jahr ist ALLES (wobei da ja auch schon Einschränkungen vorherrschen, also fast alles) erlaubt. Aber wie verhält es sich mit Folgeschäden oder zeitlichen Ungenauigkeiten? Kinder, die aus Vergewaltigungen in dieser Nacht hervorgehen - ist der Vater, wenn bekannt, unterhaltspflichtig? Darf er Sorgerecht einklagen?
Oder: Nehmen wir eine Folterszene an - A foltert B, aber nicht zu Tode. Bei Morgengrauen, auf die Minute genau wenn die Purge-Nacht endet, lässt Person A die Person B wieder ziehen; nimmt die Fesseln ab etc. Wenn Person B nun auf A losgeht (was angesichts einer Nacht voller Folter nachvollziehbar wäre), wäre dann nur Person B juristisch belangbar? Oder: Generell die Zeit. Wie kann genau ermittelt werden, ob sich manche Taten noch rechtzeitig vor Ende der Nacht ereignet haben? Sind die Täter in der Beweispflicht, wenn sie später evtl. angeklagt werden, eine Minute nach Ende der Nacht noch in einer Straftat verwickelt waren? Gibt es eine Toleranzschwelle für die Uhrzeit? Oder: Eine gut organisierte Gruppe führt Anschläge auf Atomkraftwerke aus, die daraufhin zerstört werden. Die Folgen sind katastrophal, die Langzeitschäden für die Menschen im Land und ggf. der ganzen Welt sind nahezu apokalyptisch. Muss Amerika als Staat dann für die Taten seiner Purge-Bürger haften, wenn in Japan Menschen unter den Folgen der Atomunfälle leiden?