provisionspflicht - immobilienkauf - österreich

ersguterroman

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Ö
ich wusste nicht, mit meiner frage wohin sonst...

frage: ich möchte gerne wissen, ob ich dem makler provision zahlen muss.

sachlage: ein makler hat mir ein kaufangebot zu einem grundstück per e-mail vor einem jahr geschickt. außerdem hat er mir einen flächenwidmungsplan & grundbuchauszug mitgeschickt. erst vor kurzem hab ich das grundstück gekauft. außer der e-mail hat er nichts gemacht.

wie schaut die rechtslage in österreich aus?

ich habe gelesen, dass ich erst eine provisionspflicht gegenüber den makler nach einer besichtigung, übergabe eines exposes & der nebenkostenübersicht mit rechtswirksamen kaufanbot habe. eine (gemeinsame) besichtigung mit dem makler hat nie stattgefunden. auch ein expose gab es nicht wirklich, es waren keine fotos dabei. auch wurde keine nebenkostenübersicht übergeben.

würde mich über hilfreiche antworten freuen!
 
Hast du einen Vertrag mit dem Makler?
Hat der Makler einen Alleinvermittlungsvertrag mit dem Verkäufer?
Nur davon hängt der Provisionsansprich hier ab.

Ansonsten kann der Erhalt einer Email nicht nachgewiesen werden.

Und falls ich mich hier irre, ziehe ich nach Ö um dort Makler zu werden und spamme alle eMailadressen die ich finden kann mit Immobilienwerbung zu, dann kassiere ich bei jedem Verkauf im ganzen Land Provision.
 
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  • #3
nein, ich habe keinen vertrag mit dem makler und ich denke auch nicht, dass der verkäufer einen Alleinvermittlungsvertrag mit dem makler hatte...

aber was ist, wenn er doch einen hatte? ich möchte nämlich keine klage/anzeige erhalten...

eigentlich hat mein vater alles "erledigt", nur auf dem kaufvertrag steht mein name (leiblicher sohn).

zum erhalt der e-mail: mein vater hat ihm auch 1,2 oder 3 mal geantwortet/geschrieben, aber nicht dass er das angebot vom makler annimmt, sondern um nähere infos zu erhalten.

dieser besagte makler hat nämlich vor ein paar tagen/wochen gemerkt, dass wir das haus gekauft haben & "hat sich gefragt, wieso er nicht verständigt worden ist bzw. wo seine provision bleibt". so oder so ähnlich hat die e-mail gelautet, die message war natürlich klar verständlich.

mfg roman
 
Warum fragst du den Makler nicht einfach mal, wodurch er sich zu einer Provision berechtigt fühlt.

Allerdings wäre es schon sehr merkwürdig wenn Makler Objekte bewerben ohne vom Verkäufer beauftragt worden zu sein...

Edit: Wenn für dich Provision zu zahlen ist, hat das auch im Kaufvertrag zu stehen. Sonst kann sich der Verkäufer (wenn wirklich er den Makler beauftragt hat) das mit ihm ausmachen...
 
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  • #5
ok, vielen dank für deine antworten, ich schau mal wie sich das weiterentwickelt.

mfg roman
 
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