You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
auf seiner Facebook-Seite geteilt. Darauf zu sehen war die YPG-Fahne, die in Deutschland verboten ist. Nun ermittelt die Polizei München gegen Johannes König. Laut Bericht vom Bayrischen Rundfunk ist das der erste Fall, bei dem das Posten eines BR-Artikels zu polizeilichen Untersuchungen führt.Johannes König hatte am 17. August einen Artikel des Bayerischen Rundfunks geteilt, worin berichtet wurde, dass in München 2 Wohnungen wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetzes durchsucht worden waren. Die Bewohner dort hatten Fahnen der kurdischen Kampfeinheit YPG im Internet gezeigt. Am Freitag erhielt König Post von der Münchner Polizei. Demnach soll er am 19. März als Beschuldigter bei der Polizei erscheinen. Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren aus demselben Grund, der zu den Wohnungsdurchsuchungen in München geführt hat: Die öffentlliche Darstellung dieser Fahne ist seit einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom März 2017 untersagt: “aber nur insofern, wenn sich ihrer die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ersatzweise bedient.” Das geht aus einer
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
hervor. Die Symbole stehen auf einer Verbotsliste, die nach dem Vereinsgesetz auf Propaganda für die PKK hinweisen könnte.Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Die Kurden-Miliz YPG ist eng mit der PKK verbunden. Die Türkei betrachtet die kurdischen Volksschutzeinheiten als Ableger der PKK und bekämpft sie deshalb. Der Bayerische Rundfunk berichtete darüber, dass wegen dem Posten solcher Fahnen sogar schon Hausdurchsuchungen durchgeführt werden und zeigte ein Foto mit eben einer solchen verbotener Fahne, hatte jedoch als Berichterstatter auch weitergehende Rechte.
König postete den Artikel, weil er eine kritische Meinung zu dem Verbot von Bundesinnenminister Thomas de Maizière gegen kurdische Symbole hat und wollte mit dem Teilen des Beitrags zudem auf die juristische Verfolgung der kurdischen Symbole aufmerksam machen. Auch gegenüber dem Bayrischen Rundfunk äußerte er sich kritisch: “Dass nun auch das kommentarlose Posten dieses Artikels, der mit der YPG-Fahne bebildert ist, Grund für eine Vorladung zum Staatsschutz sein soll, ist ein neuer irrwitziger Höhepunkt der Repression.”
Die Münchner Polizei verweist auf Anfrage des Bayrischen Rundfunks bezüglich ihres Vorgehens auf die Rechtslage: “Wenn Medien Abbildungen dieser Kennzeichen (zum Beispiel Fahnen) zeigen, dann ist dies nicht strafbar, da nach dem §9/1 S.2 Vereinsgesetz die Verwendung für staatsbürgerliche Aufklärung, zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und für ähnliche Zwecke erlaubt ist. Unter ähnliche Zwecke fällt auch die mediale Berichtserstattung. Wenn Mediennutzer dagegen diese oben beschriebenen medialen Abbildungen in sozialen Netzwerken teilen, dann ist dies eine verbotene Verwendung der Kennzeichen und nach §20 Vereinsgesetz eine Straftat.” Somit sei die Polizei rechtlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Demnach haben die Ermittler noch mehr User im Visier, denn der Artikel erhielt bisher insgesamt 1700 Reaktionen und wurde 104 mal getwittert. Ob den Postern das allerdings auch bewusst ist, ist fraglich.
Bildquelle:
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
, thx! (CC0 Public Domain)
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
Autor: Antonia
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren

