Propaganda: Staatsschutz ermittelt wegen Facebook-Post

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Ein Cellist der Münchner Philharmoniker hat auf Facebook kommentarlos einen Artikel des auf seiner Facebook-Seite geteilt. Darauf zu sehen war die YPG-Fahne, die in Deutschland verboten ist. Nun ermittelt die Polizei München gegen Johannes König. Laut Bericht vom Bayrischen Rundfunk ist das der erste Fall, bei dem das Posten eines BR-Artikels zu polizeilichen Untersuchungen führt.



Johannes König hatte am 17. August einen Artikel des Bayerischen Rundfunks geteilt, worin berichtet wurde, dass in München 2 Wohnungen wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetzes durchsucht worden waren. Die Bewohner dort hatten Fahnen der kurdischen Kampfeinheit YPG im Internet gezeigt. Am Freitag erhielt König Post von der Münchner Polizei. Demnach soll er am 19. März als Beschuldigter bei der Polizei erscheinen. Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren aus demselben Grund, der zu den Wohnungsdurchsuchungen in München geführt hat: Die öffentlliche Darstellung dieser Fahne ist seit einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom März 2017 untersagt: “aber nur insofern, wenn sich ihrer die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ersatzweise bedient.” Das geht aus einer hervor. Die Symbole stehen auf einer Verbotsliste, die nach dem Vereinsgesetz auf Propaganda für die PKK hinweisen könnte.



Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Die Kurden-Miliz YPG ist eng mit der PKK verbunden. Die Türkei betrachtet die kurdischen Volksschutzeinheiten als Ableger der PKK und bekämpft sie deshalb. Der Bayerische Rundfunk berichtete darüber, dass wegen dem Posten solcher Fahnen sogar schon Hausdurchsuchungen durchgeführt werden und zeigte ein Foto mit eben einer solchen verbotener Fahne, hatte jedoch als Berichterstatter auch weitergehende Rechte.

König postete den Artikel, weil er eine kritische Meinung zu dem Verbot von Bundesinnenminister Thomas de Maizière gegen kurdische Symbole hat und wollte mit dem Teilen des Beitrags zudem auf die juristische Verfolgung der kurdischen Symbole aufmerksam machen. Auch gegenüber dem Bayrischen Rundfunk äußerte er sich kritisch: “Dass nun auch das kommentarlose Posten dieses Artikels, der mit der YPG-Fahne bebildert ist, Grund für eine Vorladung zum Staatsschutz sein soll, ist ein neuer irrwitziger Höhepunkt der Repression.”

Die Münchner Polizei verweist auf Anfrage des Bayrischen Rundfunks bezüglich ihres Vorgehens auf die Rechtslage: “Wenn Medien Abbildungen dieser Kennzeichen (zum Beispiel Fahnen) zeigen, dann ist dies nicht strafbar, da nach dem §9/1 S.2 Vereinsgesetz die Verwendung für staatsbürgerliche Aufklärung, zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und für ähnliche Zwecke erlaubt ist. Unter ähnliche Zwecke fällt auch die mediale Berichtserstattung. Wenn Mediennutzer dagegen diese oben beschriebenen medialen Abbildungen in sozialen Netzwerken teilen, dann ist dies eine verbotene Verwendung der Kennzeichen und nach §20 Vereinsgesetz eine Straftat.” Somit sei die Polizei rechtlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Demnach haben die Ermittler noch mehr User im Visier, denn der Artikel erhielt bisher insgesamt 1700 Reaktionen und wurde 104 mal getwittert. Ob den Postern das allerdings auch bewusst ist, ist fraglich.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Und Facebook hat den Post weder gelöscht noch Herrn König gesperrt ?

Nur am Rande bemerkt - ich kebe in den Philippinen und die Opposition gegen Duterte ist extrem was Wort- und Bildwahl auf Facebook angeht - melde ich aber solche Beiträge weil sie eindeutig HASSbotschaften enthalten und rassistisch sind passiert seitens Facebokk - NICHTS !

Die Repressionen greifen halt nur in Deutschland - hier in den Philippinen werden Rassismus, Hass und auch extreme Videos von Ermordungen als CCTV Aufzeichnung jeden Tag fröhlichgepostet und Facebook kümmert es nen Scheiss.
 
Sehr interessant dazu (vielleicht): Peter Bryston hatte ein Bild mit Antifa und IS-Flagge gepostet.
Da hat die STA München die Untersuchung eingestellt, da war egal, dass die IS-Flagge als Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation gilt.

Ich glaub ich scanne den Schrieb mal und schicke ihn an den Cellisten.
 
Kann mich die GEZ zwingen, ein Unternehmen zu finanzieren dessen Inhalte zum Einschreiten des Staatsschutzes führen? :)
 
das kann sie nicht nur, das muss sie sogar! pressefreiheit kann es nur für die GEZ geben (steht im grundgesetz!) - wo kämen wir dahin, wenn plötzlich jeder hinz und kunz selber berichten dürfte und somit anspruch auf GEZ-geld hätte? das wäre die apokalypse :eek:
 
Weder YPG noch deren Flagge sind grundsätzlich verboten. Aber das Bundesinnenministerium hat erklärt, daß die Verwendung dann illegal sei, wenn sie als Ersatz für PKK Flaggen verwendet wird, den die PKK ist verboten. () Vereinsgesetz
Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, daß durch die Kompetenzordnung des Grundgesetzes der Vollzug von Vereinsverboten des Bundes in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Möglicherweise ist die Fahne auch auf der Liste der 33 Kennzeichen, die das BMI an die Länder geschickt hat. Eine Erweiterung der Liste der Verbotenen Zeichen der PKK.
Afaik gibt es aber keine Veröffentlichung dieser Liste. Sind wohl dann auch nur Vorschläge, wenn das gar nicht in die Kompetenz des BMI fällt? Es gibt also keine Rechtssicherheit für den Bürger, weil es keine Konkreten Verbote gibt, sondern die Staatsanwaltschaften in den einzelnen Länder müssen aus dem Kontext entscheiden, ob die Verwendung gem. Vereinsgesetz strafbar ist.
Wenn man also so YPG Flagge zeigt, kommt es also für eine Straftat darauf an, wo man wohnt bzw. dieses tut und dann darauf, wie die Staatsanwaltschaft Deine Haltung zur PKK einschätzt. Sind also nicht vor dem Gesetz alle gleich, sondern Wohnort und Gesinnung zählen auch?

Währenddessen veröffentlicht das Bundeswehrmagazin lobende Artikel über die tapferen Kämpfer(innen) der YPG.

Schmierentheater statt Rechtsstaat. Mir graust es.
 
Ob es ihm was bringt jetzt noch darauf rum zu reiten, sei mal dahingestellt...

 
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