Premiumize.me: Ermittlungen wegen Geldwäsche




Staatsanwaltschaft Dresden und das LKA Sachsen ermitteln derzeit gegen einen mutmaßlichen Betreiber von wegen des Verdachts der Geldwäsche. Ein Nutzer hatte zur Zahlung seines Premium-Accounts online seine paysafecards gekauft und wurde kürzlich zu einer Zeugenaussage vorgeladen. Die Ermittler versuchen offenbar der Spur des Geldes nach Deutschland zu folgen. ist VPN-Anbieter, Multihoster und Cloud-Anbieter für Torrent- und Usenet-Downloads in einem.
Kurz notiert: Offenbar ist die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt von Sachsen zu der Überzeugung gelangt, dass einer der Betreiber in Deutschland und nicht wie im Impressum vermerkt, in Belize beheimatet ist. Wir wurden kürzlich von einem Nutzer kontaktiert, der uns gegenüber glaubhaft darlegen konnte, dass er in den nächsten Tagen eine Zeugenaussage machen soll. Er hatte seine paysafecards dummerweise nicht bei einer Tankstelle oder im Einzelhandel gegen Bargeld, sondern im Internet beim offiziellen „paysafcard Distributor“ erworben. Derartige Wertmarken sollte man niemals im Internet kaufen, sofern man tatsächlich seine Spuren verwischen möchte.

Die Beweggründe der Staatsanwaltschaft liegen recht klar auf der Hand: Sie sucht stets nach Wegen, wie das Geld von der ausländischen Briefkastenfirma zurück an den deutschen Geschäftsführer geflossen ist. Oftmals setzen Share- oder Multihoster externe Dienstleister wie die niederländische Firma ein, damit die monatlichen Zahlungen von Paysafe nicht direkt bei ihnen, sondern zur Verschleierung des Geldstromes bei einer weiteren Partei landen. Wer das nicht tut, spart sich zwar die Kosten des Clearing-Dienstleisters. Derjenige geht damit allerdings ein großes Risiko ein, denn naturgemäß landen die Einnahmen der Offshore-Firmen unversteuert auf dem privaten Girokonto des Betreibers. Wenn man die Hintermänner schon nicht wegen Urheberrechtsverletzungen belangen kann, so bietet sich alternativ der Vorwurf der an. Die Urheberrechtsverletzungen werden dabei lediglich als so genannte Vortat, also als Mittel zum Zweck, angesehen.

Die Frage ist allerdings, woher die Polizei wissen will, wer wann welche paysafecards zum Zweck der Bezahlung des Multihosters eingelöst hat!?? Das bekommt man auch bei weniger anonymen weil im Internet gekauften Wertmarken nicht heraus. Irgendjemand aus der Kette der Dienstleister vom Premiumize-Kunden bis zum privaten Girokonto des Multihoster-Betreibers muss sehr kooperativ gewesen sein. Anders lässt sich die Vorladung des Zeugen nicht erklären. Zumindest muss sich dieser keine Sorgen machen. Der Erwerb eines Premium-Accounts ist nicht verboten und auch noch kein Beweis dafür, dass man mithilfe des Anbieters gegen das gültige Urheberrecht verstoßen hat.


Video: Deutschsprachiger Test von Premiumize.me




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Kurz notiert: Offenbar ist die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt von Sachsen zu der Überzeugung gelangt, dass einer der Betreiber in Deutschland und nicht wie im Impressum vermerkt, in Belize beheimatet ist.
Die haben also den Verdacht, dass ein Offshore Standort wie Belize, nicht der wahre Firmensitz ist. Eine Glanzleistung, die Sachsen habens echt drauf. :D

Wenn man die Hintermänner schon nicht wegen Urheberrechtsverletzungen belangen kann, so bietet sich alternativ der Vorwurf der Geldwäsche an. Die Urheberrechtsverletzungen werden dabei lediglich als so genannte Vortat, also als Mittel zum Zweck, angesehen.
Das ist der Trick der Wahl, wie man schon in den FTP-Welt Ermittlungen gesehen hat. Unterstellung der Geldwäsche, die allerlei Überwachungsmaßnahmen ermöglicht und plötzlich ist der Vorwurf vom Tisch, wenn man ihn nicht mehr als Türöffner benötigt.

Ein Nutzer hatte zur Zahlung seines Premium-Accounts online seine paysafecards gekauft und wurde kürzlich zu einer Zeugenaussage vorgeladen.
"Haben sie da mit der Paysafecard gezahlt?"
"Ja."
Und dann machen die Beamten was? Profit?
Wenn man zB den Abrechnungsdienstleister herausfinden will, dann geht man einfach auf die Webseite und tätigt einen Kaufversuch bzw einen Testkauf.
Ich kann keinen Grund erkennen, wieso man einen Kunden vorladen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber was haben die Behörden gegen Premiumize? Die stehen ja noch eine reiher hinter den OCHs bezüglich Uhrheberrecht.
Oder haben da gewisse OCHs eine Anzeige gemacht um sie loszuwerden?
 
@Pleitgengeier
Vielleicht haben die den Rechteverwertern bei Löschanfragen ein "FU" entgegen geschmettert, was sie natürlich nach deutschem Gesetz zu Tätern macht, weil sie eben nichts löschen.
Vielleicht wollen sie aber auch nur an die hinterzogenen Steuern und als Beifang wird es dann als Schlag gegen die "Raubkopierer" medial ausgeschlachtet.
 
Eben. Premiumize bietet Zugang zu diversen Premiumaccounts der OCHs. Löschaufforderungen gehen nach wie vor an die OCHs. Denkbar ist hier wohl aucvh, dass eventuell die OCHs selbst die Hand im Spiel haben. Den meisten sind solche MOCHs nämlich ein Dorn im Auge, nicht ohne Grund werden immer wieder ganze IP-Ranges vom Download ausgeschlossen.
 
Ach so, die sind nur Vermittler. Na, dann sind sie in der Hinsicht fein raus.
Da bleibt dann nur die Abgabenhinterziehung.
 
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