P2P-Klage: Verurteilung trotz Auslandsaufenthalt



Der Verlierer der P2P-Klage argumentierte vor dem Amtsgericht Stuttgart, dass niemand aus der Familie die fragliche Urheberrechtsverletzung begangen haben kann, weil sie sich zur Tatzeit in Kroatien aufgehalten haben. Außerdem werden alle internetfähigen Geräte ausschließlich von seiner Frau benutzt. Jemand Unbekanntes habe seine IP-Adresse „gefakt„, um seine Identität zu verschleiern, mutmaßte der Angeklagte vor Gericht. Doch das half ihm aber am Ende wenig.

Das Amtsgericht Stuttgart sprach am 02.02.2018 ein Urteil mit dem Az. 2 C 2623/17. Dem Anschlussinhaber wurde vor Gericht vorgeworfen, Dritten in einer P2P-Tauschbörse einen urheberrechtlich geschützten Film hochgeladen zu haben. Der Mann versuchte sich mit der Aussage zur Wehr zu setzen, die ganze Familie sei zum Tatzeitpunkt gar nicht daheim gewesen. Er habe sich mit seiner Ehefrau im Ausland aufgehalten. Der verklagte Anschlussinhaber ging davon aus, dass ein unbekannter Dritter die ermittelte IP-Adresse „gefakt“ habe. Der Unbekannte habe sich einer fremden „Internetidentität“ bedient. Zudem erhob der Abgemahnte die Einrede der Verjährung, was allerdings abgelehnt wurde.




P2P-Klage: Wie soll man in Abwesenheit seine Unschuld beweisen?


Das Amtsgericht Stuttgart kam zu dem Urteil, dass die Anforderungen für die sekundäre Darlegungslast des Mannes nicht erfüllt wurden. Alleine die Aussage, jemand könne seine IP-Adresse gefälscht haben, sei dafür nicht ausreichend. Der Beklagte war zu konkreten Nachforschungen verpflichtet. Dieser Pflicht ist der Mann nicht nachgekommen. Wie man im Nachhinein trotz Abwesenheit feststellen soll, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, wurde von den Richtern naturgemäß nicht ausgeführt. Allerdings hätte der Mann vortragen müssen, wer sonst noch aus seiner Familie oder dem Freundeskreis Zugang zum Haus und den internetfähigen Geräten hatte. Jemand hätte ohne Wissen und Zutun des Angeklagten einen der dortigen PCs benutzen können. Dass der Angeklagte in Kroatien war, bewertet das AG Stuttgart als unerheblich, weil eines der Geräte auch ohne seine Anwesenheit hätte benutzt werden können. Nur mithilfe einer vollständigen Liste aller Besitzer eines Hausschlüssels, der Passwörter für die PCs beziehungsweise des Schlüssels seines WLAN-Routers wäre er der sekundären Darlegungslast nachgekommen. Fazit: Wer nicht alle möglichen Täter aus dem eigenen Umkreis benennt, wird selbst als solcher behandelt.

Der Verlierer der P2P-Klage muss nun alle Kostennoten beider Seiten und den Schadenersatz der Urheberrechtsverletzung begleichen. Alleine den Schaden hat man auf 1.000 Euro beziffert. Wie die Medienkanzlei , die das Filmstudio vertreten hat, , hat der Beklagte zwischenzeitlich Berufung eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob die nächste Instanz dem Urteil des AG Stuttgart in allen Punkten folgen wird.



Beitragsbild, thx! ( )




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
"Das Amtsgericht Stuttgart kam zu dem Urteil, dass die Anforderungen für die sekundäre Darlegungslast des Mannes nicht erfüllt wurden. Alleine die Aussage, jemand könne seine IP-Adresse gefälscht haben, sei dafür nicht ausreichend. Der Beklagte war zu konkreten Nachforschungen verpflichtet. Dieser Pflicht ist der Mann nicht nachgekommen"

Diese Maden sollten vlt erstmal beweißen das sie die richtige IP auch richtig Ermittelt haben ...

Kann ja jeder kommen und erzählen die und die IP hat das und das heruntergeladen ...
 
Diese Maden sollten vlt erstmal beweißen das sie die richtige IP auch richtig Ermittelt haben ...
Gibt ja Dienstleister, die das gerichtsfest ermitteln. An der Front wird der Drops wohl gelutscht sein.
 


Wie den ? Indem sie neben einem stehen ? oder mit einen Programm was Manipuliert sein kann ... Oder dem Programm was vorgegaukelt wird ... ? ;)

Ganz Großer Bullshit ist das ...
 
@3st
Auch, wenn es dir nicht gefällt, die IP Ermittlung wird von den Zivilgerichten anerkannt.
Die Gegenseite lässt einfach die Geräte von einem Forensiker untersuchen, die Beteiligten sagen aus es seien genau jene Geräte im Einsatz gewesen, die untersucht wurden und schon ist alles paletti. Die Kosten trägt dann die Gegenseite. Oder reicht dir das nicht, weil ja hier auch manipuliert sein könnte?
 
Mittlerweile sollte ja das der Dümmste wissen was Programme Manipuliert werden können ...

Wen die Wollen bekommen die das Sogar hin das es Putin höchst Persönlich war ! Richterlich abgesegnet ... und Verplombte und Atom sicherere Programme !

;)
 
Mittlerweile sollte ja das der Dümmste wissen was Programme Manipuliert werden können ...
Darum sind ja auch alle Computerforensiker bei den Ermittlungsbehörden mittlerweile arbeitslos.

Wen die Wollen bekommen die das Sogar hin das es Putin höchst Persönlich war !
Ah, eine Verschwörung der Rechteinhaber gegen völlig unschuldige Bürger.
Wieso sollten sie sich strafbar machen, indem sie nicht korrekt arbeiten?

Was schlägst du denn vor, um P2P Urheberrechtsverletzer überführen zu können?
Hausdurchsuchungen der Behörden, um den Anfangsverdacht zu bestätigen bzw zu entkräften?
 
Urheberrechtsverletzer ?

Wen sie nicht wollen das es kopiert wird sollen sie einfach die Klappe halten ... Oder es nicht Veröffentlichen.

Kopieren ist Menschlich und gehört zum Menschlichen wesen ... Ansonsten würde es keinen Fortschritt geben ...
 
Ach so, du negierst die Rechte der Rechteinhaber vollends und gestehst ihnen keinen Schutz zu.
Rechtsstaat ade!
 
Wurden die Bürger dazu befragt ? Nööö Demokratie Ade ...

In einem Rechtsstaat sollten wohl schon die Bürger entscheiden was recht ist und was nicht ...

Aber mal ganz nebenbei bei dingen wo Geld investiert wird oder ein Mensch viel Denkleistung in Anspruch nimmt ;) ...

Da kann man ihnen die Rechte wohl einräumen ... Wen auch nicht auf Hundertfantastilimilliarden Jahre mir Rechte Verwertung am Ende ... Wo die Person ehh nix mehr davon hat ...
 
Wurden die Bürger dazu befragt ? Nööö Demokratie Ade ...

In einem Rechtsstaat sollten wohl schon die Bürger entscheiden was recht ist und was nicht ...
Du hast echt nicht verstanden, was einen Rechtsstaat ausmacht.
Google wird dir helfen.

Ich persönlich bin auch für eine groß angelegte Reform des Urheberrechts, aber was du da ablässt, ist nichts anderes als die Ablehnung der Rechte für eine ganz bestimmte Gruppe.
Zivilverfahren ? Klar, aber bei Urheberrechtsverletzungen gibts das einfach nicht.
 
Ich weiß schon was ein Rechtsstaat ist ...

Aber mal sollte doch mal zu dem Schluss kommen wen dieser nicht Demokratisch also vom Bürger Legitimiert ist ... einfach nichts wert ist.

Schließlich werden gesetzte gemacht die gegen den Bürger Arbeiten ... Und das ist wohl dann nicht mehr Demokratisch sondern Faschistisch ... Und kann Faschismus einen Rechtsstaat haben ? JA.
 
Ich weiß schon was ein Rechtsstaat ist ...
Und trotzdem lässt du dann
Wen sie nicht wollen das es kopiert wird sollen sie einfach die Klappe halten ... Oder es nicht Veröffentlichen.
vom Stapel?
Der Schutz immaterieller Güter gehört auch zum Recht. Das schon lange und das auch international.

Aber mal sollte doch mal zu dem Schluss kommen wen dieser nicht Demokratisch also vom Bürger Legitimiert ist ... einfach nichts wert ist.
Sapperlot, da gibts Gesetze, die den einzelnen bzw Gruppen vor der vermeintlichen Mehrheitsmeinung schützen. Skandal.
 
Und du willst verstanden haben, was ein Rechtsstaat ist und argumentiert so platt?
Das hat echt keinen Sinn, ich bin raus.
 
Prima macht ehh keine Sin wen du mir unterstellst ich wüste nicht was ein Rechtsstaat ist und was es da noch für Abhängigkeiten es gibt ...
 
Wurden die Bürger dazu befragt ?

was erwartest du für ein ergebnis, damit es "rechtsstaatlich" ist? die überwältigende mehrheit der bürger wählt regelmäßig merkel (CDU/CSU/SPD/FDP/grüne) und wenn du sie explizit danach fragst, ob eine IP-ermittlung ohne bei dir daheim gewesen zu sein ein gerichtsfester beweis ist oder gar ob "rechteinhaber" die klappe halten sollen, würden diese bürger die aktuellen gesetze mit ebenso überwältigender mehrheit voll und ganz unterstützen.. wäre dem nicht so, hätte deutschland entsprechend andere gesetze in dem bereich, so wie es in vielen anderen ländern der fall ist..

gesetz und moral sind zwei paar schuhe - gesetz hat in jedem fall konsequenzen, moral nur wenn man an gott glaubt ;).. ob man nun aus überzeugung illegal gras raucht oder illegal filme mordkopiert, muss man eben mit den konsequenzen leben, dass man für den rest dieser gesellschaft ein verbrecher ist - und insbesondere darfst du nicht davon ausgehen, dass deine (oder meine) meinung die mehrheitsmeinung ist, das ist sie nämlich ganz und gar nicht..
 
Mal ne dumme Frage:

Die Telekom stellt nach und nach alle Anschlüsse auf BNG um. (Broadband Network Gateway)
Mein Anschluss wurde schon letztes Jahr umgestellt. Ich kann einen neuen beliebigen Router kaufen den anschließen und der Läuft. Zugangsdaten entfallen.
Wenn ich längere Zeit weg bin mache ich alle Geräte aus. Dazu zählt auch der Router.

Jetzt könnte ja einer sich an dem Hausanschlusskasten zu schaffen machen. Hängt der einen BNG kompatiblen Router an meinen Anschluss, kann der den nutzen. (So wie ich das verstanden habe) Somit wäre bei einer Ermittlung des Anschlussinhabers
an Hand der IP ich der jenige der Haftbar wäre.:unknown:

An einem reinen Analog-Anschluss kann man ja auch mal eben im Keller ein Telefon an einen beliebigen Anschluss der Nachbarn hängen und teure SEX-Hotlines anrufen.
 
@Cybercat: im zivilrecht musst du deine unschuld beweisen, andernfalls ist die IP-adresse ein hinreichender beweis für deine schuld.. wenn du also mit fremdnutzung argumentieren willst, musst du diese selbst ermitteln und beweisen (z.b. videoüberwachung).. wesentlich einfacher ist es legitime mitbenutzung durch einen namentlich erwähnten erwachsenen gast zu behaupten..
 
Stimmt, es gibt allerdings die Möglichkeit, den Automatischen Login zu deaktiveren, so dass ein Nutzer weiterhin die Zugangsdaten benötigt.
 
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