OBOOM reaktiviert Vergütung für Uploader


Ring frei, OBOOM! Die nächste Runde im Kampf um den deutschrachigen Markt läuft. Foto , thx! ( )

OBOOM versus Uploaded & Share-Online.biz. Der Kampf um den deutschsprachigen Markt geht in die nächste Runde. Im Laufe des heutigen Abends werden die Nutzer des chinesischen Anbieters OBOOM per Newsletter darüber informiert, dass man die Downloadvergütung reaktiviert hat. Ab dem heutigen Montag werden den Uploadern wieder ihre Transfers in Richtung Deutschland, Österreich und die Schweiz vergütet.

Kurz notiert: Während dem Branchenprimus aufgrund seiner Lokalisierung in der Schweiz , wo vor Gericht noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde, hat sich der Filehoster OBOOM mit Sitz in Hong Kong dazu entschlossen, seine Downloadvergütung wieder aufzunehmen. Seit mehreren Stunden wird der Newsletter an alle registrierten Nutzer von OBOOM verteilt.

Die Uploader, die wieder einsteigen wollen, müssen auf der Webseite des Sharehosters ihr „Partnerprogramm-Modell auf PPD“ umstellen, wie es in der E-Mail heißt. Wie üblich spielt bei der Höhe der Downloadvergütung die Dateigröße der bezogenen Files eine entscheidende Rolle, weswegen sich der Upload absolut nicht lohnt.

Die Lieferanten der Szene (= Uploader) haben jetzt also die Wahl zwischen dem gut zahlenden Uploaded.net und somit der Gefahr, früher oder später auf Druck der Rechteinhaber . Oder aber sie laden ihre Archive bei Share-Online.biz oder OBOOM hoch im Wissen, dass sie dort zwar nicht gesperrt aber im gleichen Atemzug schlechter entlohnt werden. Im Prinzip haben die Uploader nun die Wahl zwischen dem Teufel und dem Belzebub, also zwischen mehreren schlechten Alternativen.

Die Stimmung ist in diesem Sektor übrigens schon seit längerer Zeit gereizt. Im Herbst 2015 zeigte sich ein Aachener Abrechnungs-Unternehmen, das für einen populären Online-Speicher-Dienst aus tätig ist, recht dünnhäutig. , weil wir zuvor entgegen des Willens des Online-Media24-Geschäftsführers Manuel Chionoudakis auf unserer Webseite eine in bestimmten Kreisen bekannte Kontonummer der Sparkasse Aachen angegeben haben. Ohne Namensnennung einer Firma oder Privatperson im Beitrag ist keine Rufschädigung und somit keine Abmahnung möglich, dachten wir. Falsch gedacht. Herr Chionoudakis oder vielleicht auch nur sein Anwalt war damals in seinem Schreiben anderer Meinung.

Wie dem auch sei. OBOOM hat mit der Wiederaufnahme der Downloadvergütung die Zügel ein wenig angezogen und hofft, damit Druck auf die Konkurrenten Uploaded & Share-Online auszuüben. Man darf gespannt sein, wie sich der Kampf um den deutschsprachigen Warez-Markt weiter entwickelt. In diversen Foren laufen schon Wetten, wann die Betreibergesellschaft von Uploaded ins Ausland jenseits der EU abwandert.






Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Das hilft nur (bedingt) gegen zivilrechtliche Ansprüche, in Sachen Strafrecht ist es Jacke wie Hose, wo sich der Firmensitz befindet.
Nicht umsonst haben viele Hoster aus "sicheren Häfen" ihre Downloadvergütung eingestellt. Nach dem Megaupload Bust hatten viele eben das Höschen voll.
Was ist nun größer - die Angst, oder die Gier? Im Fall von OBOOM nun die Gier.
 
Ich würde Neuseeland nicht gerade als "sicheren Hafen" bezeichnen.
Versuche mal, gegen ein Unternehmen in China zivilrechtliche Ansprüche zu stellen, da erreichst du höchstens einen Lachanfall
 
@Pleitgengeier
Ich meinte auch die strafrechtlichen Verwicklungen von Kim, die dazu führten, dass viele Hoster ihre Vergütungssysteme "reformiert" haben.
 
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Und strafrechtlich? Ich meine, als Geschäftsführer wird doch sowieso ein Strohmann eingesetzt. Wie will ich als Unternehmen strafrechtlich gegen einen Bürger der Volksrepublik China vorgehen? Gibt es ein Auslieferungsabkommen? Wenn die Valentin Fritzmännchen schon nicht aus Österreich ausgeliefert bekommen, wie soll das dann bei einem Chinesen funktionieren?
 
Und strafrechtlich? Ich meine, als Geschäftsführer wird doch sowieso ein Strohmann eingesetzt.
Das nützt nichts, wenn man nachweisen kann, wer tatsächlich die Fäden in der Hand hält. Da reicht schon eine verfängliche Email.
Besonders problematisch sind die Steuern, denn da ist ein deutscher Hintermann voll in Deutschland steuerpflichtig. Egal, ob er ein dutzend Strohmänner hat, im Ausland seine Angestellten hat usw. Geschieht die Willensbildung in Deutschland, dann reicht es nicht einmal mehr aus, der Steuerpflicht zu entfliehen, auch wenn er 2 mal die Woche ins Ausland reist, um dort zu entscheiden und die Aufgaben zu delegieren. Das wäre eigentlich der größere Brocken, da man da mit bis zu 10 Jahren Bau rechnen musst. Da fällt die Urheberrechtsverletzung unter den Tisch. Aber die Betreiber werden auch weiterhin, auch Verlegung des Firmensitzen, ihre Steuern korrekt entrichten. ;)

Wenn die Valentin Fritzmännchen schon nicht aus Österreich ausgeliefert bekommen, wie soll das dann bei einem Chinesen funktionieren?
Mit dem europäischen Haftbefehl würde der einfach überstellt, eine Auslieferung wäre gar nicht nötig. Er dürfte wohl von keiner deutschen Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Man kann aber davon ausgehen, dass von deutscher Seite kein Hoster hops genommen wird. Das war bis jetzt nicht der Fall, also wird es auch in Zukunft nicht passieren. Bei den bisherigen Fällen war es ja so, dass man die illegalen Boards hochgenommen hat und erst im Zuge der Aufklärung die Verbindung zu den legalen Hostern ans Tageslicht kam. Die sollten sich eher vor den US Behörden in Acht nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde Neuseeland nicht gerade als "sicheren Hafen" bezeichnen.
Versuche mal, gegen ein Unternehmen in China zivilrechtliche Ansprüche zu stellen, da erreichst du höchstens einen Lachanfall
Ich glaube Du bist da ein wenig sehr falsch informiert. ;)
Der Firmensitz von Megaupload war nicht in Neuseeland, sondern genau aus diesem Grund in Honkong also praktisch Halbchina und man ist trozdem an Kim rangetreten :D

Einfach den Firmensitz ins Ausland zu verlegen um illegale Sachen zu machen hilft eben nicht immer.
Wie Tbow schon schreibt geht es da um noch viel mehr Sachen wie Steuerhinterziehung, Kriminielle Vereinigung, usw.

Wenn es so einfach waere, dann waeren die ganzen Leaks der Panama Papers auch komplett umsonst gewesen.
Dort wurden auch ganz offiziell Firmen in einem anderen Land gegruendet, Ob nun nur Briefkasten oder mit Gebaeude spielt da keine Rolle. Trotzdem bekommen nun einige Leute Post vom Staatsanwalt wegen Steuerhinterziehung durch Scheinfirmen.

Wenn also UL jetzt einfach nach Belize umzieht waerend sogar noch Prozesse laufen wuerde es dann erst recht nach Flucht vor dem Gesetz aussehen.

Die einzige halbwegs glaubwuerdige Moeglichkeit die man hat, ist den Laden langsam glaubwuerdig pleite gehen zu lassen und mit dem Geld was man schon vorher rausgezogen hat wieder was neues hintenrum anonym zu starten.
Jetzt ploetzlich noch einmal Geld aus dem Laden rausziehen geht schon nicht mehr weil man weiss dass man unter Beobachtung steht und dem Geld folgen koennte.

Aber selbst wenn jetzt die Selben Leute mit alten Geld wieder was neues aufbauen ist das nicht ungefaehrlich. UL ist in der Zwischenzeit groesser als Megaupload damals war. Wenn das FBI damals Megauplooad beobachtet hat, warum sollten sie es nicht jetzt auch mit UL so machen?
Die warten doch nur darauf, dass die Besitzer einen Fehler machen und in ein Land reisen/leben wo sie an sie rankommen, sie ausliefern koennen.
Die Schweiz war da bisher garnicht so verkehrt, da sie nicht so einfach in die USA ausliefern. Siehe auch Roman Polansky.
 
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