Ein US-Bundesrichter hat dem Geheimdienst NSA verboten, am heutigen Dienstag planmäßig mit der Löschung gesammelter Telekommunikations-Metadaten zu beginnen. Eigentlich hätten ab dem heutigen Tag alle Daten, deren Erfassung mehr als fünf Jahre zurück liegt, vernichtet werden sollen. Diese Daten könnten jedoch in eventuell anstehenden Gerichtsverfahren noch als Beweismittel benötigt werden und müssen daher vorerst aufbewahrt werden, so die aktuelle Entscheidung des zuständigen Bundesrichters.
Der zuständige Richter, Jeffrey White aus dem kalifornischen San Francisco, gab mit seiner Entscheidung einer Klage der Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) statt. Diese hatte gefordert, die Daten als Beweismittel vor einer Vernichtung zu retten. White entschied nun im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass die Telekommunikations-Daten bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt werden müssen. Nun soll in Ruhe entschieden werden, ob die Daten gelöscht werden dürfen oder nicht. Eine erste gerichtliche Anhörung in dieser Frage ist für den 19. März angesetzt.
Quelle: Bloomberg
Der zuständige Richter, Jeffrey White aus dem kalifornischen San Francisco, gab mit seiner Entscheidung einer Klage der Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) statt. Diese hatte gefordert, die Daten als Beweismittel vor einer Vernichtung zu retten. White entschied nun im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass die Telekommunikations-Daten bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt werden müssen. Nun soll in Ruhe entschieden werden, ob die Daten gelöscht werden dürfen oder nicht. Eine erste gerichtliche Anhörung in dieser Frage ist für den 19. März angesetzt.
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