Der Konzern Beiersdorf kämpft um seine Farbmarke Nivea-Blau. Sein Konkurrent Unilever, konnte im Ausgangsverfahren einen Antrag auf Löschung der blauen Farbmarke beim Patent- und Markenamt erfolgreich durchsetzen.
Das Anliegen von Unilever wurde vom Bundespatentgericht bestätigt, weil Gutachten festgestellt hatten, dass eine Unterscheidungskraft von 58 Prozent der Verbraucher für den Markenschutz der Farbe nicht ausreiche. Laut Patent- und Markenamt seien sogar 75 Prozent dafür notwendig.
Eine Andeutung des Bundesgerichts bei einer aktuellen Verhandlung, dass möglicherweise bereits ein Erkennungswert von 50 Prozent der Verbraucher ausreichen könnte, um eine Farbe markenrechtlich zu schützen, könnte den Streit nun zu einem Fall für den EuGH machen.
Ausgangspunkt für diese Einschätzung ist eine Entscheidung des EuGH um das Sparkassen-Rot, wobei es genügen soll, wenn eine Mehrheit der Kunden (> 50 %) den betroffenen Farbton einer Marke zuordnen kann.
Quelle: Streit um Nivea-Blau landet womöglich vor EuGH
Das Anliegen von Unilever wurde vom Bundespatentgericht bestätigt, weil Gutachten festgestellt hatten, dass eine Unterscheidungskraft von 58 Prozent der Verbraucher für den Markenschutz der Farbe nicht ausreiche. Laut Patent- und Markenamt seien sogar 75 Prozent dafür notwendig.
Eine Andeutung des Bundesgerichts bei einer aktuellen Verhandlung, dass möglicherweise bereits ein Erkennungswert von 50 Prozent der Verbraucher ausreichen könnte, um eine Farbe markenrechtlich zu schützen, könnte den Streit nun zu einem Fall für den EuGH machen.
Ausgangspunkt für diese Einschätzung ist eine Entscheidung des EuGH um das Sparkassen-Rot, wobei es genügen soll, wenn eine Mehrheit der Kunden (> 50 %) den betroffenen Farbton einer Marke zuordnen kann.
Quelle: Streit um Nivea-Blau landet womöglich vor EuGH
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