@Destiny666: Nein und nein. Wenn du Geld und Macht hast, passiert dir nichts, egal, welche Scheiße du baust.
U+C wird allen Vorwürfen wahrscheinlich damit begegnen, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und ihrerseits bezüglich der Urheberrechte getäuscht wurden. Die in den Fall verstrickten Unternehmen, die Rechte gekauft und verkauft haben, haben sicherlich auch wieder irgendwelche Rechtsformen, dass maximal eigens dafür eingesetzte Marionetten belangt werden können, wenn überhaupt. Der Patentanwalt wird sich damit heraus reden, dass er die Prüfung nach den Maßstäben vorgenommen hat, wie sie vorher definiert wurden, dass bspw. genau diese Videos aufgerufen werden und dass das Client-Server-Modell genau so aussieht, wie er es in seinem Versuch getestet hat.
Wo Geld zu finden ist, ist Korruption nicht weit und wo Korruption stattfindet, dort gibt es kein Rechtssystem. So war es früher schon, so ist es heute und so wird es auch in Zukunft sein.
@Diskordier:
1. Nur weil unser Rechtssystem zwischen Download und Stream unterscheidet, macht das technisch keinen Unterschied. Technisch gesehen ist jede Dateiübertragung aus Sicht des Empfängers ein Download. Ob er die empfangenen Daten nun dauerhaft speichert, temporär speichert oder unmittelbar verwirft macht dabei keinen Unterschied. Ein Download hat in jedem Fall stattgefunden. Wie gesagt, das ist die technische Sicht. Der Begriff Download bezieht sich auf eine Datenübertragung und zwar hin zum Betrachter, unabhängig davon, wie er weiter mit den Daten verfährt.
In sofern ist auch ein Stream nichts anderes als ein Download. Dass unser Rechtssystem einen Unterschied zwischen Stream und Download macht, ist allenfalls dessen Unfähigkeit sich präzise auszudrücken. Prinzipiell müsste das, was von unserem Rechtssystem als Stream bezeichnet wird (auch ein Download ist bei genauerer Betrachtung ein Stream!) als Download mit temporärer oder variabler Speicherdauer und das, was von unserem Rechtssystem als Download bezeichnet wird, als Download mit dauerhafter Speicherdauer bezeichnet werden. Zunächst zu dem Punkt "auch ein Download ist ein Stream": Größere Datenmengen können nicht als ganzes Übertragen werden. Stattdessen werden die Daten in kleine Pakete aufgebrochen und stückweise übertragen, was einem Stream entspricht. Wobei man auch hier genauer beachten sollte, dass ein Stream nicht zwangsweise temporär sein muss. Viel mehr hängt es von der verarbeitenden Software ab. Die häufigst verwendeten Browser speichern Streams erst mal im Cache, soweit ich weiß bis zu einer gewissen Menge und löschen Daten erst, bis die Maximalgröße des Cache überschritten wird. Andere Browser löschen den Cache sobald man die Webseite verlässt, wieder andere löschen den Cache (bis zum Erreichen des Festplattenmaximum) nie und wieder andere Session bedingt. Ob ein Stream (nach rechtlichem Verständnis) vorliegt oder ein (entsprechender) Download, wäre allenfalls daran fest zu legen, welche Browsereinstellungen beim Client gewählt wurden.
2. "Es war das Ziel der Überprüfung, festzustellen, ob die Software Download-Aktionen von im Internet betriebenne Medien-Hostern korrekt erfasst. Insbesondere sollte..." vs. "sag uns erst, was du geschaut hast, dann sagen wir dir, was du geschaut hast.."
Hier wird bemängelt, dass vorher festgelegt wurde, für welche Dateien eine korrekte Erfassung gewährleistet sein muss. Das ist aber in der Tat ausreichend. Da nur die Rechte an diesen vorher festgelegten Dateien geltend gemacht wurden, reicht es in der Tat, wenn die Software genau für diese Dateien eine korrekte Erfassung liefert. Für Dateien, an denen der Abmahner gar nicht die Rechte besitzt, braucht die Software wohl kaum eine korrekte Erfassung zu liefern. Ob hier eine andere Interpretation, insbesondere die, die SemperVideo annimmt, gemeint ist, ist wohl eher Spekulation. Das wäre allenfalls ein Fehler des Prüfers, denn für mich ist diese Formulierung ausreichend präzise, dass ich es schaffe sie korrekt zu interpretieren.
Aufgrund der Uhrzeit kürze ich an dieser Stelle ab und gehe davon aus, dass es ausreicht, wenn ich 2 Kritikpunkte an der Analyse erläutere.