Howard
NGBler
Moin,
ich plane gerade an einem Nebengewerbe rum, aber einige Fragen konnte ich bisher nicht beantworten:
- Wie läuft das mit der Lohnsteuer? Für mein Festgehalt zahlt das der Arbeitgeber, aber der Verdienst aus dem Nebengewerbe wird ebenfalls als Einkommen angerechnet und ist steuerpflichtig, wenn ich das richtig überblicke. Selbes gilt für die Sozialabgaben.
- Die Kleinunternehmerregelung setzt Grenzen bei 17500 im ersten jahr und max 50.000 Umsatz in den nächsten fünf, sofern diese Zahlen aktuell sind.
Bis zu diesen beträgen wird zwar Umsatzsteuer fällig, aber nicht erhoben. Außerdem darf ich keine Vorsteuer ziehen und keine USt in Rechnungen ausweisen und auch keine Ust-ID angeben. Kommt das so hin oder hat sich da grundlegend etwas geändert, was mir entgangen ist?
Danke soweit
H
ich plane gerade an einem Nebengewerbe rum, aber einige Fragen konnte ich bisher nicht beantworten:
- Wie läuft das mit der Lohnsteuer? Für mein Festgehalt zahlt das der Arbeitgeber, aber der Verdienst aus dem Nebengewerbe wird ebenfalls als Einkommen angerechnet und ist steuerpflichtig, wenn ich das richtig überblicke. Selbes gilt für die Sozialabgaben.
- Die Kleinunternehmerregelung setzt Grenzen bei 17500 im ersten jahr und max 50.000 Umsatz in den nächsten fünf, sofern diese Zahlen aktuell sind.
Bis zu diesen beträgen wird zwar Umsatzsteuer fällig, aber nicht erhoben. Außerdem darf ich keine Vorsteuer ziehen und keine USt in Rechnungen ausweisen und auch keine Ust-ID angeben. Kommt das so hin oder hat sich da grundlegend etwas geändert, was mir entgangen ist?
Danke soweit
H