Nebengewerbe und Vollzeitjob

Howard

NGBler
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30 Juli 2013
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561
Ort
Hessisch Sibirien
Moin,

ich plane gerade an einem Nebengewerbe rum, aber einige Fragen konnte ich bisher nicht beantworten:

- Wie läuft das mit der Lohnsteuer? Für mein Festgehalt zahlt das der Arbeitgeber, aber der Verdienst aus dem Nebengewerbe wird ebenfalls als Einkommen angerechnet und ist steuerpflichtig, wenn ich das richtig überblicke. Selbes gilt für die Sozialabgaben.

- Die Kleinunternehmerregelung setzt Grenzen bei 17500 im ersten jahr und max 50.000 Umsatz in den nächsten fünf, sofern diese Zahlen aktuell sind.
Bis zu diesen beträgen wird zwar Umsatzsteuer fällig, aber nicht erhoben. Außerdem darf ich keine Vorsteuer ziehen und keine USt in Rechnungen ausweisen und auch keine Ust-ID angeben. Kommt das so hin oder hat sich da grundlegend etwas geändert, was mir entgangen ist?


Danke soweit
H
 
Ne stimmt soweit, der Gewinn aus den Nebengewerbe wird bei der Steuererklärung einfach unter glaube Anlage N angegeben.
du musst in der Rechnung auch deinen Namen im Briefkopf haben also z.B.

Hostes-Verwaltung
Max Mustermann
Puffstraße 2

10000 Mars

Zwingende Anforderungen an eine Rechnung für Kleinunternehmer sind:


  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

  • Vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers

  • Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungs-Datum)
  • Steuer-Nr. und/oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
  • Fortlaufende und einmalige Rechnungs-Nr.

  • Genaue Leistungsbeschreibung (Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung)
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (hier reicht die Angabe des Leistungsmonats. Falls das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum entspricht, ist der Vermerk:„Das Datum der Rechnung entspricht dem Leistungsdatum“, ausreichend
  • Es darf kein separaterUmsatzsteuerausweis erfolgen.
  • Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen sind anzugeben (z. B. 2 % Skonto bis zum ...)
  • Ein Satz wie: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ am Ende

Nebenbei muss der Arbeitgeber des Vollzeit-jobs über dein Nebengewerbe informiert werden und diesem zustimmen.
 
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  • #3
Danke soweit. Das mit der Rechnung war mir auch schon klar. Und die Genehmigung vom AG habe ich mündlich, schriftlich folgt.
 
Müssen für den Anteil des Nebengewerbes überhaupt Sozialabgaben bezahlt werden? Und falls ja: Welche? Krankenversicherung könnte ich mir noch vorstellen, aber schon Rentenversicherung kaum noch, schließlich sind dazu nicht einmal viele Voll-Gewerbetreibenden verpflichtet. Was hat es bei der Krankenversicherung mit der 15-Stunden-Grenze auf sich? Bedeutet die, dass bis dahin das Einkommen einfach unberücksichtigt bleibt und darüber hinaus eine zusätzliche Krankenversicherung notwendig ist für das zusätzliche Einkommen?

Dass du genug Geld für die Einkommenssteuer zurücklegen solltest über das Jahr hinweg, weißt du? Gerade am Anfang, wenn du mehr Gewinn hast als erwartet und weil du wegen deines anderen Einkommens dein zusätzliches Einkommen recht hoch versteuern musst, wird das unterschätzt, das Geld ausgegeben und im nächsten Jahr nach der Steuererklärung gibt es die böse Überraschung.

Betreibst du B2B oder B2C? Falls B2B: Siehe zu, dass du umsatzsteuerpflichtig bist! Sonst verschenkst du einfach nur Geld, sparst aber kaum Zeit. Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärung dauert nicht lange, wenn du nicht hunderte bis tausende von Rechnungen schreibst und gestellt bekommst.

Und du solltest dir mal anschauen, wie du eine einfache Gewinnermittlung durchführst. Kosten, Investitionen. Was du abschreiben kannst zu welchem Anteil über welchen Zeitraum. Es gibt ein paar Fallen, beispielsweise die Telefonrechnung deines Wohnsitzes zu 100 % als Kosten anrechnen: keine gute Idee.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Sehr cool, danke!

Es wird vermutlich hauptsächlich auf B2C rauslaufen und das auch in einem eher geringen Rahmen. Rücklagen bilden sollte allgemein selbstverständlich sein.
 
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