Nebenerwerb trotz Vollzeitstelle

Shadow2

Boardwurm
Registriert
11 Okt. 2016
Beiträge
27
Hallo Leute,

mal eine kurze Frage: Mein ehemaliger Chef aus meinem Studijob hat mich gefragt, ob ich vielleicht über Ostern ein paar Tage im Geschäft aushelfen kann. Es wären nur einmalig drei Tage und insgesamt vielleicht 20 Stunden. Weiß einer, wie sich das steuerlich verhält? Ich bin bei meiner jetzigen Firma normal in Vollzeit angestellt.

Google spuckt einige Sachen aus, z.B. dass ich bis 450€ den Nebenerwerb gar nicht versteuern muss, das wäre natürlich super. Vielleicht war aber einer von euch vor Kurzem zufällig in der gleichen Situation und weiß es genau.:)

Danke und Gruß:beer:

Shad:cool:
 
Das mit den 450 Euro ist wirklich praktisch.
Edit: zumindest bei Lehrauftrag.

Schau aber vorsichtshalber mal in deinen Arbeitsvertrag, ob du nicht den Nebenjob genehmigen lassen musst. War jedenfalls bei mir immer der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ich musste meinen Nebenjob (das Schreiben) auch genehmigen lassen, wobei das eher pro forma war (Zettel ausfüllen, HR nickt das einmal ab, wird abgeheftet und keinen interessiert's groß...). Bezüglich Steuern weiß ich das gar nicht so genau, weil ich diese Konstruktion auch noch nicht so lange habe. Ich dachte, beim Nebenjob wird's mit Steuerklasse 6 sogar deutlich teurer...
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
Hey,

ja, nachfragen muss ich auch, aber das sollte kein Problem sein. steht, dass man erst in Steuerklasse 6 rutscht, wenn man über 450€ verdient und darunter nix versteuern muss. Glaube, das kann man so stehen lassen. :-)

Gruß
Shad
 
Die 450€ Jobs sind immer Steuerfrei. Wenn dein jetziger Arbeitgeber sein okay gibt, kannst du loslegen ;)
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #6
Ja, alles gut:) Wie sieht das bei der Rente aus, muss man da noch was beachten? Oder ist bis 450€ tatsächlich Brutto=Netto?:T

Gruß
Shad:beer:
 
Brutto = Netto.

Wenn es denn 450Euro bei dir werden. Kommt auf den Stundenlohn an bei 20h nur.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #8
Bis 450€ meinte ich. Ganz komme ich da nicht ran mit den 20h:D

Danke und Gruß
Shad:beer:
 
btw. gilt natürlich vor allem, was in deinem Arbeitsvertrag drin steht. Da sollte es auch eigentlich erwähnt sein.
Da gibts verschiedene Varianten und es kann sein, dass es nur anzeigepflichtig ist, du also nur bescheid sagen musst. Im selben Bereich arbeiten ist oft kritisch.
Ich würde auch generell nicht 20 Stunden in einer Woche anzeigen, sondern 20 Stunden in einem Monat = 5 Stunden pro Woche.
Dur darfst dir auch keinen Urlaub nehmen, um da dann für jemand anders zu arbeiten. Urlaub ist zum erholen. Wenn du dir also 1-2 Tage Urlaub nimmst, dann um ne Runde zu chillen o.ä. ;-).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Thread Starter Thread Starter
  • #10
Hey BurneR,

ja, das schon klar. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass Genehmigung eingeholt werden muss (habe ich, alles gut). Meine Frage war mehr aufs Steuerliche bezogen:) Die 20 Stunden müssten auf den Monat verteilt werden, das ist auch richtig. Soweit ich gelesen habe, darf man laut ArbZG auch nur 8h zusätzlich pro Woche in einem Minijob arbeiten (bei normaler 40h Woche).

Gruß
Shad:beer:
 
Die 20 Stunden müssten auf den Monat verteilt werden, das ist auch richtig. Soweit ich gelesen habe, darf man laut ArbZG auch nur 8h zusätzlich pro Woche in einem Minijob arbeiten (bei normaler 40h Woche).
Du darfst generell im Mittel nicht mehr als 48 h/Woche arbeiten. Wenn Du eine 40h Stelle hast, bleiben dann halt nur noch 8h für den Nebenjob übrig.
Im Mittel heisst, dass kurzfristige Spitzen natürlich zulässig sind, wobei Du berücksichtigen musst, dass Du am Tag max. 10h arbeiten darfst.

An einem Wochenende also mal 20h zwischenschieben, wenn die nächsten Wochen wieder normal 40h sind, ist also kein Thema, da braucht ihr gar nicht so kompliziert rechnen.

Und m.W. darf man in der Urlaubstagen, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen auch einen Nebenjob annehmen. Hast Du 30 Urlaubstage, kannst Du in 6 Tagen durchaus einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
 
Falsch!

Für den Arbeitnehmer fallen in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben an, mit der Ausnahme des Beitragsanteils zur Rentenversicherung, von dem er sich allerdings befreien lassen kann.

Wer sich befreien lässt, erwirbt dementsprechend auch keine Rentenansprüche über seinen Zusatzverdienst.

Lass dich vernünftig beraten, frag bspw. bei der IHK nach.
Wir reden hier im Übrigen von einem Nebenerwerb zusätzlich zu einer Vollzeitstelle. Damit dürfte das Einkommen insgesamt deutlich über 450,-€ liegen. Imho hat das auch Auswirkungen auf die steuerliche Belastung und die Sozialabgaben.
Jetzt sämtliche Vorschriften, Gesetzestexte etc. rauszusuchen, dafür ist mir das Wetter viel zu schön.

Und m.W. darf man in der Urlaubstagen, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen auch einen Nebenjob annehmen. Hast Du 30 Urlaubstage, kannst Du in 6 Tagen durchaus einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Das wage ich zu bezweifeln, zumal auch de Haupt-Arbeitgeber da vermutlich nicht einverstanden wäre. Der Urlaub dient zur Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers.
Dementsprechend ist eine Erwerbstätigkeit, die dem Urlaubszweck entgegensteht, nicht zulässig.


Ansonsten gilt für evtl. auftretende Mehrarbeit u.a. der § 7 Abs. 8 Arbeitszeitgesetz:
(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
 
@bevoller: Komm mir nicht mit falsch! Ich hab selber neben meiner VOLLZEITstelle auf 450Euro gearbeitet. 10Euro Stundenlohn zwar nur (billige Pack-Arbeit), kam auch nicht auf genau 450Euro, aber musste genau NICHTS abführen. Und es war scheissegal ob ich Vollzeit beschäftigt war oder nicht.

Und im Urlaub darf man sehr wohl, wenn dein Arbeitgeber das ok gibt. Macht eine Arbeitskollegin nicht anders.
 
Um ganz sicher zu gehen: Frag einfach mal nach (eventuell bei euch sogar in der Buchhaltung, die wissen das vielleicht auch - anosnsten bei der entsprechenden Stelle), aber ich glaube auch nicht das es da großartige Probleme geben wird wenn das Ganze einmalig ist.
 
450€-Jobs sind vom AG pauschal versteuert, als AN muss man die nirgends angeben, auch wenn man zusätzlich einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht.

... gilt aber natürlich nur, wenn das ganze als 450€-Job angemeldet ist. Andernfalls ist's Steuerklasse 6.
 
Und im Urlaub darf man sehr wohl, wenn dein Arbeitgeber das ok gibt. Macht eine Arbeitskollegin nicht anders.

Schnell mal Google befragt:

Nebentätigkeit im Urlaub
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten (§ 8 BUrlG). Was dem Erholungszeck dient oder widerspricht ist abhängig vom Einzelfall. Körperliche Anstrengungen an frischer Luft (z.B. als Erntehelfer im Weinbau) können z.B. durchaus zur Erholung vom „Schreibtischjob“ dienen und zulässig sein.


Steuer ist scheinbar so wie Maxwell sagt, obwol ich eigtl gedacht hätte man müsste das dann versteuern.
 
Bzgl. Zweitjob, in dem genannten Fall Erntehelfer im Weinbau: Wie schaut das dann aber mit Verletzungen aus, die man sich in der Zeit zuzieht? Zb Hexenschuss, weshalb man dann nicht seinem regulären Beruf nachgehen kann? Gibt es da auch wieder Regelungen, dass das in den normalen Krankenstand dann übergeht, oder wie?
 
Interessante Frage.

Hab dazu gerade gefunden. Laut diesem bist du dann ganz normal krankgeschrieben, auch wenn es dort erstmal um die Frage der Entgeltfortzahlung geht.
Vllt. könnte man sich noch darüber streiten, ob man nicht sogar in seinem Vollzeitjob weiter arbeiten kann, wenn die Verletzung / Krankheit einen nicht beeinträchtig und der Genesung nicht im Wege steht. Andererseits weiß der Arbeitgeber zunächst ja auch nur, dass du krank bist, außer du sagst ihm von dir aus was du hast.

Weiter ist auch zu beachten, dass soweit ich weiß, sowas je nach Fall und wenn es sich häuft zum werden kann.
Mal ganz Pauschal das Beispiel Fußballverein: Du spielst regelmäßig im Verein Fußball und verletzt dich öfter mal, was eine AU zur Folge hat. Dann kann dein Arbeitgeber von dir verlangen mit dem Fußballspielen aufzuhören oder er kündigt dir. In dem Fall greifen wohl so Stichwörter wie "negative Gesundheitsprognose" und dergleichen. Dabei muss wohl aber auch deinem Arbeitgeber ein Schaden dadurch entstehen, sprich du bist einer von den drei Dachdeckern in nem kleinen Betrieb. Entgeltfortsetzungen könnten wohl auch da rein fallen.

Jetzt nagelt mich aber bitte nicht darauf fest. Hab den zweiten Artikel nicht wirklich gelesen und bin auch sonst alles nur kein Experte in dem Thema, oder hab sonst etwas damit zu tun (Kein Nebenjob, nicht im Betriebsrat oder sonstiges).

P.S.: Beispiel Fußballverein hab ich so erzählt bekommen, der Herr spielt nicht mehr im Verein mit. War eben auch ein kleiner bis mittelständiger Betrieb
 
Zurück
Oben