MP3 laden wenn man die Original-CD besitzt - Rechtslage?

Italia_90

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Hallo, ich habe folgendes Anliegen:
Ich besitze massig CDs, vorwiegend älteren Datuns, welche größtenteils aufgrund des letzten Umzugs in Kisten auf dem Speicher lagern. Da es etwas mühsam ist, jede CD wo mir vielleicht ein bis zwei Lieder gefallen, herauszukramen und zu rippen würde mich interessieren wie die Rechtslage ist wenn man sich den Song z.B. von einer MP3-Suchmaschine wie Songr runterlädt und gleichzeitig eine CD mit dem Original besitzt.
Danke.
 
Es wird kein Schwein interessieren, was du runterlädst, solange du nur runterlädst.

Davon ab: Ja, du hast die Originale, mach einfach.
 
Das beantwortet die Frage nicht.

Sofern man mit dem Kauf einer CD eine Lizenz für die Lieder erworben hat, berechtigt das sicher nicht den Bezug einer Kopie aus beliebiger Quelle.
 
Bei den über Amazon gekauften Platten und CD's hat man oft die Möglichkeit diese als mp3s zu laden. Falls du dort mal gekauft haben solltest.
 
Ich schließe mich dem allgemeinen Ton des "vermutlich Nein" an.

Alle Refernezbeispiele dafür die mir einfallen würden bestätigen das.
Beispiel Verzollung:
Einfuhrumsatzsteuer kommt auf den gesamten bezahlten Betrag. Mit der Begründung das dies nunmal die Konditionen waren das Gut zu erwerben.

In deinem Fall war es halt eine CD.

Das ist kein Widerspruch zu Autorip von Amazon denn da ist das nunmal Teil der Erwerbskonditionen.

Als nächstes Beispiel könnte man sich neuere Maßnahmen wie Denuvo ansehen die explizit jede Veränderung verhindern sollen. Gerade aus der Ausrede das es keine DRM sei drehe ich gerade diesen Strick.(Dank an die Industrie dafür das sie sich mit dummen PR Statements selber in den Fuß schießen und den alten Futurama Witz Realität machen.)
Alte "Kopierschutz"-Maßnahmen scheiden da nicht vorteilhafter ab. (Auch nicht die von Musik CDs...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die MP3 runterlädtst, wird das kein Schwein interessieren. Demzufolge ist das auch egal, ob du das Original hast.

Nutzt du hingegen Torrent oder den Esel, wirst du beim Hochladen durchaus mit einem hübschen Anwaltsbrief rechnen können. Und da ist der Besitz des Originals irrelevant.
 
Spielt doch erst mal keine Rolle, ob das nun jemanden interessiert oder nicht, auch nicht, ob Dir durch den Download Konsequenzen drohen. Letztlich bleibt der Download einer illegalen ("offensichtlich rechtswidrigen") Quelle der Download einer illegalen Quelle und somit selbstverständlich nicht erlaubt.

Was spricht denn dagegen, die CDs selbst zu rippen, wenn Du sie ohnehin im Original besitzt? Wäre doch eine Alternative, einen illegalen Download zu verhindern, wenn Du das vermeiden willst. So mühsam ist das nun auch wieder nicht.
 
Glaub auch nicht dass der Download selber strafbar ist. Das ist doch der Sinn einer Cloud.
Hast du die Alben käuflich erworben, wird kein Rechteinhaber Stress machen.
Das Digitalisieren von Kassetten ( die mit dem Bandsalat :D ) und Schallplatten juckt ja auch keinen
 
Ich besitze massig CDs, vorwiegend älteren Datuns, welche größtenteils aufgrund des letzten Umzugs in Kisten auf dem Speicher lagern. Da es etwas mühsam ist, jede CD wo mir vielleicht ein bis zwei Lieder gefallen, herauszukramen und zu rippen würde mich interessieren wie die Rechtslage ist wenn man sich den Song z.B. von einer MP3-Suchmaschine wie Songr runterlädt und gleichzeitig eine CD mit dem Original besitzt.

Du hast ein Nutzungsrecht für die Datei auf der CD.
Diese darfst du digitalisieren (sofern du dabei keinen Kopierschutz umgehst) und digital verwenden.

Lädst du sie runter hast du dafür idr. kein Nutzungsrecht.
Kommt es aus einer offensichtlich unlauteren Quelle kommt dies noch oben rauf.

Lädst du den Song privat aus einer öffentlich zugänglichen und legalen Quelle runter ist es allerdings wieder legal.
Das ist quasi das digitale Äquivalent zum Radiomitschnitt

Ist der Song aus der offensichtlich legalen Quelle dort illegal gelandet (bsp. Youtube), ist das ein Problem des Betreibers.


Ob du die CD besitzt ist dafür wumpe, da es sich rechtlich um zwei verschiedene Dateien handelt.
 
Glaub auch nicht dass der Download selber strafbar ist. Das ist doch der Sinn einer Cloud.
Hast du die Alben käuflich erworben, wird kein Rechteinhaber Stress machen.
Das Digitalisieren von Kassetten ( die mit dem Bandsalat :D ) und Schallplatten juckt ja auch keinen

Wen es juckt juckt ja gar nicht, sondern die Rechtslage. Und bei der hängt es einfach davon ab was man erworben hat.
Bei wie erwähnt Amazon ja auch das Recht auf den download. Kauft man sich ne CD ist eine Privatkopie legal, so lange man keinen Kopierschutz umgeht.

Die Lage ist also durchaus eindeutig, wenn man sich hier die Post der Leute ansieht die die Frage verstanden haben :D
 
Die, die verstanden haben, daß der TS keine Privatkopie anfertigen möchte?
 
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  • #13
Danke für die Antworten, schon sehr hilfreich für mich.

Nutzt du hingegen Torrent oder den Esel, wirst du beim Hochladen durchaus mit einem hübschen Anwaltsbrief rechnen können. Und da ist der Besitz des Originals irrelevant.

Nutzt eigentlich noch irgendwer den Esel? Dachte das wäre längst tot.
 
Glaub auch nicht dass der Download selber strafbar ist. Das ist doch der Sinn einer Cloud.
Hast du die Alben käuflich erworben, wird kein Rechteinhaber Stress machen.
Legal ist es dennoch nicht. Das ist keine Privatkopie und der Download mittels einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle war noch nie legal. Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter. Downloader zu verfolgen würde sich schlicht nicht rechnen bzw. wäre auch nicht ohne Weiteres möglich. Bei P2P oder generell Uploadern sieht das schon wieder anders aus, da diese die Sachen ja aktiv verteilen.

Nutzt eigentlich noch irgendwer den Esel? Dachte das wäre längst tot.
Es ist sicher weniger geworden, aber ja. Gibt auch nach wie vor Seiten wie Goldesel, die zwar längst schon OCH-Downloads bieten, aber eben zusätzlich auch noch ed2k-Links im Angebot haben.
 
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