Minijobs

NecroniX

Kompetenzfetischist
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21 Juli 2013
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Ich wollte mich mal erkundigen in Sachen Minijobs:

Braucht man falls man 3-4 mal im Jahr nen Babysitter oder vergleichbares braucht irgendwelche Versicherungen?
Inwiefern muss ich diese Anstellung dem Finanzamt melden ?

Es geht hier um eine Beschäftigungen, die die 100€ Marke pro Monat nicht überschreitet.

Danke schon mal im Voraus.
 
Für Jugendliche und Studenten ist Babysitting ein mitunter sehr guter Nebenverdienst, für Eltern ist die gelegentliche oder regelmäßige Betreuung der eigenen Kinder dagegen weitaus mehr. Dabei steht nicht nur die Frage im Vordergrund, wen man an die kleinen Racker ran lässt, sondern auch Themen wie Ab- und Versicherung stehen im Vordergrund.

Die Eltern stehen grundsätzlich in der Pflicht, auch häuslich Beschäftigte zu versichern. Dadurch hat man die Sicherheit, dass die rechtlichen Konsequenzen im (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall klar geregelt sind. Denn jeder Haushalt – und vor allem der Umgang mit Kindern – birgt eine Vielzahl an Risiken und Gefahren.

Als Babysitter fällt man unter die Kategorie “Haushaltshilfen” und muss somit gesetzlich unfallversichert sein. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür und ist zudem für die Anmeldung innerhalb der ersten Wochen beim Unfallversicherungsträger verantwortlich. Eine private Unfallversicherung ersetzt die gesetzliche nicht. Die Tätigkeit eines Babysitters zählt in der Regel als Minijob, dabei handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, in dem es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen geht.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung verdient der Babysitter nicht mehr als 400€ monatlich und ist von Sozialabgaben sowie Steuerzahlungen befreit und kann darüber hinaus geminderte Rentenansprüche erwerben. Um die Anmeldung zu erleichtern, gibt es ein Haushaltscheckverfahren, dabei handelt es sich um einen Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung.


 
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