Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Dem Kläger ist mithin nicht jede Nebentätigkeit verboten, sondern er hat lediglich zuvor die Zustimmung der Beklagten einzuholen. Ein solcher Erlaubnisvorbehalt berechtigt den Arbeitgeber nicht, die Aufnahme einer Nebentätigkeit willkürlich zu verwehren. Sofern keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung der Zustimmung.
Gilt übrigens tatsächlich nur dann, wenn per Arbeits- oder Tarifvertrag eine Genehmigungspflicht vereinbart wurde.laut Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten ja genehmigungspflichtig seitens des Arbeitsgeber.
Um genau die Menschen, die mindestens einen Nebenjob haben (wollen) geht es hier doch gerade?Sag das mit den Arbeitszeiten mal den vielen Menschen, die 2 oder gar 3 Jobs haben, um überhaupt über die Runden zu kommen.....

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei Arbeitszeiten heutzutage niemanden interessieren. (In der Praxis.)