Mietwohnung: Dürfen den Garten nicht nutzen, steht aber so im Mietvertrag!

Biosman

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Mietwohnung: Dürfen den Garten und Gartenhäuschen nicht nutzen, steht aber so im Mietvertrag!

Hallo Gemeinde!

Wir sind letztes Jahr in unsere Wohnung eingezogen im Dachgeschoß, soweit alles gut. Im Mietvertrag habe ich mir die Gartennutzung eintragen lassen sowie die Nutzung eines Gartenhäuschens (Nebengebäude).

Mein Vermieter ist ganz nett aber ein kleiner Chaot, der nicht recht wußte, was Ihm eigentlich gehört und was nicht.

Das Gartenhäuschen gehört Ihm gar nicht, egal, nicht so wichtig. Aber den Garten, laut Auszug Grundbuch vom Amtsgericht, gehört zwar Anteilsmäßig Ihm (0,0969 ha). Aber die 3 Alt-Eigentümer im Haus (er hat erst vor 2 Jahren die Dachgeschosswohnung gekauft) haben sich darauf geeinigt, das die alte Dame im Erdgeschoss das Nutzungsrecht hat, das ist auch eingetragen.


Gab natürlich beim Einzug erstmal schön Ärger, ich Sachen in das Häuschen eingeräumt, im Garten gesonnt, bin ja davon ausgegangen, das alles rechtens ist.

Jetzt sind wir mit dem Garten natürlich außen vor, die Frage ist nun wie weit meine Forderung zur Kürzung der Miete (570,00 Euro warm ~85qm) gehen soll, denn wir zahlen ja schliesslich für etwas was wir nicht nutzen können. Die Nutzung habe ich schriftlich im Mietvertrag, die Rechtslage ist leider anders.

Da die Sache nach 6 Monaten endlich klar war und das Nutzungsrecht der alten Dame schon immer bestand, denke ich auch, das wir rückwirkend die Kürzung der Miete fordern, also ab dem ersten Monat.

Welchen Betrag setz ich also dafür an pro Monat Kürzung für Nichtnutzung Garten und Gartenhäuschen?
Habt Ihr da Ahnung oder an wen kann man sich da wenden?

Wenn wir grad dabei sind noch eine kleine Nebenfrage: Wie lange nach dem Ablesen von Kalt- Warmwasser und Heizungsverbrauch dauert es i.d.R. bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist, da hab ich bis jetzt auch noch nie was gesehen.

Danke für Eure Antworten
Gr€€tz Biosman
 
Knifflige Frage, die dir hier kaum einer beantworten kann. Ich hatte eine Großbaustelle neben mir und konnte - gerichtlich bestätigt - teilweise um 20 % mindern. In deinem Fall wird das nicht so viel sein (Laienmeinung), überlege dir also, ob dir das was wert ist. Am besten Du gehst zum örtlichen Mieterschutzbund (Mitgliedschaft zurzeit ca. 80 EUR / Jahr) und lässt dich beraten.

Aber Du solltest Folgendes bedenken:

Mietminderung gibt immer Stunk (habe gerade vor Gericht darum gestritten). Bist Du bereit, mit Deinem Vermieter im Clinch zu liegen und gleichzeitig m mit diesem unter einem Dach zu leben? Lohnen sich die paar EUR Mietminderung, die du eventuelle bekommst, um das auszuhalten? Gibt es keine Möglichkeit, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen? Diese Möglichkeit sollte sowieso ausgeschöpft werden, bevor Du zum Anwalt gehst.

UNd wenn es schon jetzt um so etwas Ärger gibt, solltest du über einen erneuten Umzug nachdenken, fürchte ich.
 
Wie schon gesagt wurde. Setze dich mit dem Vermieter zusammen und rede. Sag ihm, dass du nicht mehr bereit bist die volle Miete zu zahlen, weil er den Mietvertrag so nicht erfüllen kann. Immer erst in Ruhe reden. Die Anwaltskeule kannst du später auch noch auspacken.

Zur Nebenkostenabrechnung: Das darf bis zu Ende des Kalenderjahres dauern, das dem Abrechnungszeitraum folgt. Also zB Abrechnung bis 31.12.2013 durfte das ganze bis 31.12.2014 dauern. Kommt sie danach, sind etwaige Nachforderung "verjährt". Kommt für dich aber Geld raus, steht dir das dennoch zu und muss dir ausgezahlt werden.
 
Welchen Betrag setz ich also dafür an pro Monat Kürzung für Nichtnutzung Garten und Gartenhäuschen?

Die Flaeche fuer Garten und/oder Terrasse zaehlt, je nachdem wann du deinen Mietvertrag abgeschlossen hast, zu 50 bzw. 25 % zur Wohnflaeche. Das bedeutet, fuer jeden Quadratmeter deines Gartens kannst du ein Viertel (bzw. die Haelfte) deines Quadratmeter-Preises pro Monat abziehen.

Ob das auch fuer Gemeinschaftsgaerten so berechnet werden kann, weiss ich leider nicht.

:

Der Mietvertrag wurde ab dem 01. Januar 2004 geschlossen: Nun tritt die Wohnflächenverordnung (kurz: WoFlV) in Kraft. Terrassen werden nun normalerweise zu 25 % in die Grundfläche der Wohnung mit einberechnet. Verfügen sie jedoch über eine besondere Qualität, z.B. Südseite und sehr geräumig, darf der Vermieter wieder bis zu 50 % der Fläche der Terrasse in die Wohnflächenberechnung mit einbeziehen.

Es empfiehlt sich auch auf alle Faelle den Mieterschutz zu Rate zu ziehen und ggF. die Wohnung einmal selbst neu zu vermessen. Unsere Wohnung ist z. B. 7 qm kleiner als im Mietvertrag vereinbart. Das sind immerhin ein paar Euro pro Monat, die wir uns sparen konnten.
Notwendige Geraete dafuer kann man auch im Baumarkt ausleihen, wenn man sich zuerst selbst ein Bild machen moechte, bevor man einen Architekten damit beauftragt und dafuer viel Geld ausgeben muss.

Wie schon gesagt wurde. Setze dich mit dem Vermieter zusammen und rede

Wuerd ich auch jedenfalls unterstreichen! Zuerst berechnen wieviel du von der Miete abziehen moechtest und dem Vermieter dann damit (freundlich) konfrontieren. Am besten auch gleich ein paar Paragraphen aus dem Mietrecht zitieren, wenn er sich gegen dein Ansuchen sperrt.

Wenn du ein befristetels Mietverhaeltnis hast, auch gleich ueberlegen, was du im schlimmsten Fall machen wuerdest. Rentieren sich die paar Euro um im worst case die Wohnung oder einen langen Streit mit dem Vermieter zu riskieren?

Kenne die rechtliche Situation in .de nicht, aber in .at kann man nur bis zu 3 Jahre nach Unterzeichnung des Mietvertrags solche Beschwerden vorbringen und das Geld rueckfordern.
 
Ich habe mehrere Bekannte, die ueber den Mieterschutz Verband (Oesterreich) viel Geld zurueck bekommen haben. Grund dafuer ist, dass es in .at fuer Altbauten genaue Richtlinien zum maximalen Mietpreis gibt, die viele Vermieter nicht einhalten. Hinzu kommt, dass z. B. in Wien alte Wohnungen in Kategorien (A, B, C) eingeteilt werden. Hat man dann z. B. ein Badezimmer ohne Lueftung und Fenster, ist die Wohnung automatisch in einer niedrigeren Kategorie. Bezahlt man dann ein paar Jahre den Preis fuer eine Kategorie A Wohnung und stellt dann fest, dass es sich um eine Kategorie B handelt, so ist der Vermieter verpflichtet den Differenzbetrag gut zu schreiben.
 
Die WoFlV gilt allerdings nur für Wohnungen, die unter das Wohnraumförderungsgesetz fallen und sagt nur aus, was du maximal für den Garten die Terasse auf die Grundfläche aufschlagen darfst. Da werden Gärten überhaupt nicht erwähnt.

Wahrscheinlich kannst du, je nach dem, wie es in deinem Fall genau aussieht, die Miete um 0 % bis 20 % kürzen.
 
Zahlst du eine Pauschalmiete? Normal sollte es doch einen (ortstypischen) Mietpreis/m² geben bzw. es sollte aus dem Mietvertrag hervorgehen, welcher Anteil auf Garten/ Gartenhaus entfällt. Um diesen solltest du dann kürzen können. Wie allerdings gesagt wurde, solltest du auch bedenken, dass du damit ggf. mehr verlierst, als du gewinnst.
 
Hm und die Dame unten hat so ein Problem damit?
Kann man mit denen nicht reden? - Anbieten öfter mal den Rasen zu mähen oder gerade im Winter den schweren Schnee schippen - und dafür evtl. gerade wenn sie nicht da sind z.B. auch mal den Garten nutzen - ist ja nicht so das die mit ihrem Nutzungsrecht 100% der Fläche benötigen...
Ich finde auch das man immer schauen sollte das man ein angenehmes Miteinander in so einem Haus hat - und nicht nach dem Motto *die 60qm gehören mir und der Rest geht mich nichts an*
 
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Danke erstmal für Eure Hilfe. Ich hab meine Anfrage so beim gestellt, mal sehen was die dazu sagen. Die Oma unten beharrt jetzt leider auf Ihr Recht, weil der Einstieg, s.o. suboptimal lief, die ist sehr eigen :(
 
Keine Chance ihr zu erklären wie es dazu kam? Doofe Sache das ganze :-\
 
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