Mietwohnung: Dürfen den Garten und Gartenhäuschen nicht nutzen, steht aber so im Mietvertrag!
Hallo Gemeinde!
Wir sind letztes Jahr in unsere Wohnung eingezogen im Dachgeschoß, soweit alles gut. Im Mietvertrag habe ich mir die Gartennutzung eintragen lassen sowie die Nutzung eines Gartenhäuschens (Nebengebäude).
Mein Vermieter ist ganz nett aber ein kleiner Chaot, der nicht recht wußte, was Ihm eigentlich gehört und was nicht.
Das Gartenhäuschen gehört Ihm gar nicht, egal, nicht so wichtig. Aber den Garten, laut Auszug Grundbuch vom Amtsgericht, gehört zwar Anteilsmäßig Ihm (0,0969 ha). Aber die 3 Alt-Eigentümer im Haus (er hat erst vor 2 Jahren die Dachgeschosswohnung gekauft) haben sich darauf geeinigt, das die alte Dame im Erdgeschoss das Nutzungsrecht hat, das ist auch eingetragen.
Gab natürlich beim Einzug erstmal schön Ärger, ich Sachen in das Häuschen eingeräumt, im Garten gesonnt, bin ja davon ausgegangen, das alles rechtens ist.
Jetzt sind wir mit dem Garten natürlich außen vor, die Frage ist nun wie weit meine Forderung zur Kürzung der Miete (570,00 Euro warm ~85qm) gehen soll, denn wir zahlen ja schliesslich für etwas was wir nicht nutzen können. Die Nutzung habe ich schriftlich im Mietvertrag, die Rechtslage ist leider anders.
Da die Sache nach 6 Monaten endlich klar war und das Nutzungsrecht der alten Dame schon immer bestand, denke ich auch, das wir rückwirkend die Kürzung der Miete fordern, also ab dem ersten Monat.
Welchen Betrag setz ich also dafür an pro Monat Kürzung für Nichtnutzung Garten und Gartenhäuschen?
Habt Ihr da Ahnung oder an wen kann man sich da wenden?
Wenn wir grad dabei sind noch eine kleine Nebenfrage: Wie lange nach dem Ablesen von Kalt- Warmwasser und Heizungsverbrauch dauert es i.d.R. bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist, da hab ich bis jetzt auch noch nie was gesehen.
Danke für Eure Antworten
Gr€€tz Biosman
Hallo Gemeinde!
Wir sind letztes Jahr in unsere Wohnung eingezogen im Dachgeschoß, soweit alles gut. Im Mietvertrag habe ich mir die Gartennutzung eintragen lassen sowie die Nutzung eines Gartenhäuschens (Nebengebäude).
Mein Vermieter ist ganz nett aber ein kleiner Chaot, der nicht recht wußte, was Ihm eigentlich gehört und was nicht.
Das Gartenhäuschen gehört Ihm gar nicht, egal, nicht so wichtig. Aber den Garten, laut Auszug Grundbuch vom Amtsgericht, gehört zwar Anteilsmäßig Ihm (0,0969 ha). Aber die 3 Alt-Eigentümer im Haus (er hat erst vor 2 Jahren die Dachgeschosswohnung gekauft) haben sich darauf geeinigt, das die alte Dame im Erdgeschoss das Nutzungsrecht hat, das ist auch eingetragen.
Gab natürlich beim Einzug erstmal schön Ärger, ich Sachen in das Häuschen eingeräumt, im Garten gesonnt, bin ja davon ausgegangen, das alles rechtens ist.
Jetzt sind wir mit dem Garten natürlich außen vor, die Frage ist nun wie weit meine Forderung zur Kürzung der Miete (570,00 Euro warm ~85qm) gehen soll, denn wir zahlen ja schliesslich für etwas was wir nicht nutzen können. Die Nutzung habe ich schriftlich im Mietvertrag, die Rechtslage ist leider anders.
Da die Sache nach 6 Monaten endlich klar war und das Nutzungsrecht der alten Dame schon immer bestand, denke ich auch, das wir rückwirkend die Kürzung der Miete fordern, also ab dem ersten Monat.
Welchen Betrag setz ich also dafür an pro Monat Kürzung für Nichtnutzung Garten und Gartenhäuschen?
Habt Ihr da Ahnung oder an wen kann man sich da wenden?
Wenn wir grad dabei sind noch eine kleine Nebenfrage: Wie lange nach dem Ablesen von Kalt- Warmwasser und Heizungsverbrauch dauert es i.d.R. bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist, da hab ich bis jetzt auch noch nie was gesehen.
Danke für Eure Antworten
Gr€€tz Biosman