Mietminderung angemessen?

T_Low_Benz

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Guten Tag

Vor Ca 1. Jahr bin ich mit meiner Lebensgefährtin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Schon vor dem Einzug war das Laminat im Flur durch Nässe aufgequollen, die Thermostate in Küche und Bad müssen wir quasi am "inneren"( Also an der Feder) benutzen da die Abdeckung fehlt. Die Wohnzimmer Tür knarrt wie sonst was. Die bricht bei jedem auf und zu machen am unteren Scharnier Stück für Stück ab.

Der Vermieter meint das es für die Heizungen keine Thermostate gibt weil die so alt wären oder sonst was. Dann war er jetzt 2 mal da und hatte welche dabei. Natürlich haben keine davon gepasst.

Auf die Frage wie es mit der Tür aussieht (was er seit über einem Jahr weiß) bekam ich nur ein: "was ist denn damit?" Zu hören.

Jetzt ist die Frage nur wie ich genau vorgehe. Einen Brief mit einer Frist schreiben und wenn dann nichts passiert wäre eine Mietminderung erst rechtens oder?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ist schon etwas spät und bin an der Arbeit, aber ich wollte jetzt nicht noch länger warten. 1 Jahr ist lang genug.

Gruß
 
Ja da steht mitvermietet. Soll heißen das der Bodenbelag extra im Mietvertrag aufgeführt ist.
 
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  • #5
Naja aber ich sehe das erstens nicht als Kleinreperatur an wenn ich im kompletten Flur neues Laminat legen müsste und da ich die Schäden nicht durch mich entstanden sind, fände ich es schon Grenzwertig wenn ich dafür aufkommen sollte.
Will so etwas ja auch eigentlich machen, aber wenn ein Jahr lang nichts passiert finde ich das schon ne blöde Nummer.
 
Egal ob du das "ne blöde Nummer" findest oder nicht - einfach Miete einbehalten, auch anteilig, kann für dich böse enden. WENN dann solltest du das vom Anwalt/Sachverständigen prüfen und absichern lassen - sprich du müsstest erst mal in Vorleistung gehen.
 
Grundsätzlich sind Schäden, welche beim Einzug vorhanden waren, nicht tauglich für eine Minderung. (mit WENIGEN ausnahmen)
 
Vorallem: Bei der Wohnungs-Uebergabe wurde was festgehalten / verhandelt? Die aufgequellten Boeden muss man ja vorher schon gesehen haben.
 
Vorallem: Bei der Wohnungs-Uebergabe wurde was festgehalten / verhandelt? Die aufgequellten Boeden muss man ja vorher schon gesehen haben.


Genau so schaut das aus, der Fußboden ist generell Vermieter Angelegenheit, der Fußboden! Laminat etc. durch den Vormieter übernommen ist aber nicht der Fußboden? Da hätte man die Aussage treffen müssen Besen rein und leer, wo der Laminatboden inbegriffen wäre.

Thermostate an den Heizkörpern sind Vermieter Sache, dass obliegt in seiner Pflicht defekte zu ersetzen, ich sehe da auch keinen Bagatellschaden in einer Klausel insoweit ein defekt im Bereich des Fühlers liegt. Ich selber habe 8 Wohnungen vermietet und so etwas kenne ich seit 30 Jahren.
 
Thermostat kostet 20 Euro im Baumarkt. Und der Vermieter war anscheinend auch schon da um es zu wechseln. Gibt wohl nichts mehr passendes. Vielleicht ein neues Ventil samt Thermostat wäre angemessen.

Eine Tür kostet 30-70 Euro.
 
Kurz zusammengefasst

Wegen Laminat machst du nichts, das war vorm Einzug erkennbar und ist somit kein Mietmangel.

Eine quietschende Tür ist mit 2 Tropfen Öl behoben, das ist deine Sache

Die Heizung muss er reparieren, die sind da eindeutig.

Ob und wie viel du wegen der Heizung kürzen kannst, das musst du mit einem Anwalt oder Mieterschutzbund klären, alles andere wird gewaltig nach hinten losgehen.
 
Die Heizung an sich ist ja nicht defekt. Das Thermostat geht nicht. Das ist eine Funktion zum regeln der Raumtemperatur. Da er anscheinend den Blinddeckel zum regulieren benutzt ist die Funktion gegeben.
 
Schäden oder Mängel die schon bei Einzug bekannt waren berechtigen grundsätzlich nicht zur Mietminderung.
Andererseits sind diese selbst bei Vorliegen der typischen Kleinstreperaturenklausel durch den Mieter nicht instand zu setzen auch bei Auszug.

Nach einem relativ aktuellen BGH-Urteil ist die Wohnung nur in dem Zustand zu übergeben in dem sie übernommen wurde, und der Mieter ist nicht verpflichtet diese in einen besseren Zustand zu versetzen. Nur mal so im Hinterkopf behalten für den Auszug.
 
Normalerweise erstellt man beim Einzug ein Protokoll, das den Zustand der Wohnung beschreibt.

Es gibt (neben dem Arbeitsrecht) kaum einen Bereich, der juristisch so reglementiert ist, wie das nicht gewerbliche Mietrecht. Also schau in deinen Mietvertrag und prüfe, ob alles, was da drin steht, rechtens ist!
 
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