• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mietkaution anlegen

XNOR

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Tag.

Bald steht eine Wohnungsvermietung an und es wurde schon alles dafür vorbereitet. Nur noch eine Information bezüglich dem Anlegen der Mietkaution fehlt. Man findet so viele unterschiedliche Angaben dazu. Am Liebsten wär es mir, wenn die Mieter gar keine Kaution geben - wenn mal was richtig großes kaputt geht reicht die ohnehin nicht aus.

Egal, zurück zum Problem: Ich gründe eine WG. Mit 4 Leuten. Es gibt keinen Hauptmieter, alle kriegen ihren eigenen Mietvertrag. Vermieter ist meine Mutter, da es ihre Eigentumswohnung ist. Nun gibt es ja den Grundsatz "die Kaution muss unabhängig vom eigentlichen Vermögen des Vermieters aufgehoben werden".

Darf ich trotzdem verlangen, dass die Mieter die Kaution in Bar aushändigen bzw. das Geld erstmal auf das Konto meiner Mutter einzahlen, sie dieses abhebt und dann auf ein Sparkonto der Commerzbank einzahlt? Bei 4 Leuten bin ich nicht der Meinung das es gerechtfertigt wäre für jeden ein eigenes Sparbuch anzulegen. Und mit dem Sparkonto hätte man die Möglichkeit bei Auszug eine Person auch ohne das komplette Sparkonto auflösen zu müssen diesen auszuzahlen, da man bei einer 3 monatigen Kündigungsfrist (mit der das Sparkonto läuft) pro Woche 2.000 Euro abheben dürfte. Die Verzinsung des darauf liegenden Geldes ist im üblichen Rahmen von Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist.

Grüße.
 

engel_gabriel

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Bei vier eigenen Mietverträgen über die jeweiligen Räume mit Mitnutzung der Gemeinschaftsräume müssen die vier Kautionsbeträge wohl getrennt voneinander angelegt werden.
 

XNOR

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  • #3
Das heißt ich muss jetzt rein theoretisch 4 Sparbücher anlegen lassen, nur damit ich irgendwohin diese dumme Kaution anlegen kann? Wie nervtötend ist das denn.

Nur als kurze Zwischenfrage: Dürfte man im Mietvertrag eine Klausel hinterlegen, die sagt, dass keine Kaution gefordert wird, bei Auszug dann aber eventuell eine Nachforderung kommen kann (was ja sowieso sehr unwahrscheinlich ist)?
 

eraser

Stinkstiefel

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Lass die 4 doch selbst ein Kautionskonto anlegen bei der Bank. Das Sparguthaben wird dann verpfändet an deine Mutter als Kaution.
 

eraser

Stinkstiefel

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Das könnt ihr letzten Endes ja selbst entscheiden.

Die Mietkaution würde ich im übrigen immer verlangen. Es ist zumindest eine kleine Sicherheit wenn es zum Beispiel um Mietausfälle geht. Allerdings würde ich auch keinen Schlüssel aushändigen ohne eben diese. Wenn der Mieter erstmal drin ist, ist er drin und schwer wieder rauszubekommen. Und wenn er sich dann noch weigert die Kaution zu bezahlen, wird es halt einfach nur noch nervig. Gerade beim Einzug möchte ja jeder den Schlüssel haben und der Gang um dieses Konto selbst anzulegen ist wohl kein grosser.

Also: Konto anlegen lassen und auf korrekte Person als Kaution verpfänden, dann erst Schlüssel raus und Mietvertrag unterschreiben.
 

engel_gabriel

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Nur als kurze Zwischenfrage: Dürfte man im Mietvertrag eine Klausel hinterlegen, die sagt, dass keine Kaution gefordert wird, bei Auszug dann aber eventuell eine Nachforderung kommen kann (was ja sowieso sehr unwahrscheinlich ist)?

Als Rechtsunkundiger bestimmte Klauseln in Mietverträge einzubauen, kann sich als fataler Fehler herausstellen. Sinnvoll ist es, auf Vordrucke der üblichen Verdächtigen zurückzugreifen oder mit einem Fachanwalt für Mietrecht einen Mietvertrag zu erstellen.

Nichts desto trotz bist du nicht verpflichtet, eine Mietkaution zu verlangen. Und die Rechtsgrundlage für (Nach)forderungen ergibt sich aus Mietvertrag und BGB, da brauchst du nichts zusätzlich in den Mietvertrag aufzunehmen.

Also: Konto anlegen lassen und auf korrekte Person als Kaution verpfänden, dann erst Schlüssel raus und Mietvertrag unterschreiben.

Rechtswidrig, weil

§ 551 Abs. 2 BGB schrieb:
Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
 

musv

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Das heißt ich muss jetzt rein theoretisch 4 Sparbücher anlegen lassen, nur damit ich irgendwohin diese dumme Kaution anlegen kann? Wie nervtötend ist das denn.
Ich hatte mal vor vielen Jahren bei einer Sparkasse gelernt. Immer am Jahresanfang kam dann die örtliche Wohnungsbaugesellschaft mit einem Stapel (ein paar Hundert) Sparbücher, um die Zinsen nachtragen zu lassen.

Ich hab im Übrigen kein Sparbuch als Mietkaution abgeschlossen, sondern irgendeine Bundesschuldverschreibung (Anleihe, Obligation, weiß nicht mehr genau, was das war). Also, es muss kein Sparbuch sein. Für Dich ist das Sparbuch aber die einfachste Möglichkeit.

Ansonsten hat Eraser recht. Die Mieter sollen die Sparbücher anlegen und gleich an Dich verpfänden lassen. Dazu kommt ins Sparbuch (sofern das noch in Papierform vorliegt) normalerweise ein Vermerk "Verpfändung Mietkaution". Du bekommst das Sparbuch, der Mieter behält irgendeine Urkunde, dass das Sparbuch verpfändet wurde. Die Zinsen (ok, gibt's nicht mehr) stehen dem Mieter zu.

Nur als kurze Zwischenfrage: Dürfte man im Mietvertrag eine Klausel hinterlegen, die sagt, dass keine Kaution gefordert wird, bei Auszug dann aber eventuell eine Nachforderung kommen kann (was ja sowieso sehr unwahrscheinlich ist)?
Dafür brauchst du keine Klausel. Mietkaution musst du nicht verlangen. Du solltest sie aber verlangen. Die Mietkaution dient ausschließlich Deiner Sicherheit als Vermieter, um zumindest bei irgendwelchen Schäden beim Auszug etwas Schadensersatz zu bekommen.
 

BurnerR

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Bin mir sicher schonmal Kaution in Bar bezahlt und zurückerhalten zu haben.
Bei ner 4er WG halten sich ja ebenfalls jeweils Kaution und damit auch Zinsen in Grenzen.
 

Pleitgengeier

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Am Liebsten wär es mir, wenn die Mieter gar keine Kaution geben - wenn mal was richtig großes kaputt geht reicht die ohnehin nicht aus.
Die Kaution sind normalerweise 3 Brutto-Monatsmieten.
Wenn du mal richtig assoziale Mieter hast, bist du froh um alles was du von denen kriegen kannst...

Edit: Ich lege die Kaution immer auf ein Sparbuch.
Soviel ich weiß musst du sie getrennt von deinem Vermögen verwahren, aber wenn du mehrere Mieter hast, kannst du deren Kaution wohl gemeinsam verwahren...
 

bevoller

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Ohne bestehenden Vertrag kann es auch keine Rechtswidrigkeit geben.
Es gibt im Regelfall keinen "ohne bestehenden" Vertrag. Auch mündliche Absprachen sind Verträge, die einzuhalten sind.
Ausnahmen sind Verträge, die per Gesetzesvorschrift der Schriftform bedürfen. Dazu gehören Mietverträge allerdings nicht.
 

eraser

Stinkstiefel

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Was jetzt.. Vertrag oder Absprache?
Ein Vertrag - auch wenn er mündlich ist - bedarf einer Willenseinigung. Wenn die nicht stattfindet und du mir als Mieter nicht passt - aus welchem Grund auch immer - besteht genau gar nix.
Ausserdem dürfen zB Zeitmietverträge ausschliesslich schriftlich geschlossen werden.

Im Grunde ist es auch total egal. Wenn in dem Fall die Vermieterin damit einverstanden ist, soll sie es eben machen. Ich würde keinem ne Bude oder einen Teil davon vermieten, der noch nichtmal die vmtl. sehr geringe Kaution bei einer WG auf einmal aufbringen kann.
 

bevoller

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Beides... Wie du ja fast richtig erkannt hast, ist ein Vertrag eine beidseitige Willenserklärung (nicht Einigung). Selbst wenn es sich nur um eine einseitige Willenserklärung handelt (in dem Fall ist es noch kein Vertrag), liegt engel_gabriel mit seinem Einwurf der Rechtswidrigkeit vollkommen richtig. Die Forderung an sich ist rechtswidrig, weil sie gegen geltendes Recht verstößt.

Ausserdem dürfen zB Zeitmietverträge ausschliesslich schriftlich geschlossen werden.
Ich schrieb bereits "Ausnahmen sind Verträge, die per Gesetzesvorschrift der Schriftform bedürfen."

Ich würde keinem ne Bude oder einen Teil davon vermieten, der noch nichtmal die vmtl. sehr geringe Kaution bei einer WG auf einmal aufbringen kann.
Glücklicherweise habe ich ein eigenes Haus. Ich würde bei dir keine Bude mieten, selbst wenn ich dann obdachlos wäre. :p

Allerdings frage ich mich, wie du darauf kommst, dass die Kaution bei einer WG sehr gering sein soll. Bei einer 5-Zimmer-Wohnung würde ich von ungefähr 700-800,-€ Kaltmiete ausgehen. Dementsprechend läge die Kaution für den Einzelnen bei mindestens 140,-€ * 3 (wenn man von der Maximalhöhe ausgeht. Zusammen mit der Miete, die ja auch noch fällig wird, kommt man so mal eben auf 560,-€. Ich glaube nicht, dass es unüblich ist, dass man nicht mal eben über 500,-€ locker machen kann, wenn man die üblichen Lebenshaltungskosten und wahrscheinlich auch noch die Umzugskosten stemmen muss.
Insofern ist deine Aussage zur Vermietung doch etwas hochnäsig.
 

eraser

Stinkstiefel

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Du hast ebenfalls geschrieben Mietverträge gehören nicht dazu und das ist falsch.

Mal davon ab, dass die grundsätzliche Aussage von mir "erst Kaution, dann Schlüssel" auch für eine mögliche Teilzahlung selbiger galt, geht mir die Klugscheisserei hier langsam gewaltig auf den Sack.

Heutzutage muss anscheinend jeder den andren möglichst erfolgreich denunzieren um sich toll zu fühlen. Viel Spass damit noch weiterhin. Ich wollte nur helfen und meinen Rat geben.
 

accC

gesperrt

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Warum macht ihr denn so eine unnötig komplexe Aktion?
Da kannst du selbst lesen, http://www.dsa-pr.de/finanzen-recht...rechte-und-pflichten-von-mieter-und-vermieter

Ob eine Kaution hinterlegt werden muss, hängt davon ab, ob der Vermieter dies im Vertrag fordert. Er muss keine Kaution fordern, darf allerdings eine Kaution in maximal der Höhe von 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) fordern. Der Mieter darf die Kaution 3 Monatsraten beginnend mit den ersten Mietzahlung hinterlegen, wenn er das strecken möchte. Er kann jedenfalls, soweit ich das verstanden habe, nicht verpflichtet werden, den Betrag unmittelbar vollständig zu entrichten.
Die Miete muss "insolvenzsicher" angelegt werden. Genauer wird das oben auf der Seite aber erläutert.

Miete darfst du bar zahlen, ich wüsste nicht, warum du die Kaution nicht bar zahlen dürfen solltest. Der Mieter sollte sich dann allerdings eine Quittung ausstellen lassen. Ebenso sollte der Vermieter eine Kopie davon behalten. Allerdings sollten beide bedenken, dass das Finanzamt dann gerne mal rum zickt. Wenn gerade ein besonders motivierter Sachbearbeiter die Steuererklärung prüft, erkennt er das Mietverhältnis - aus einer Laune heraus - nicht an. Daher ist es sinnvoller die Miete (sowie die Kaution) über die Bank zu zahlen. - Rechtlich ist allerdings beides zugelassen.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
Teammitglied

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Welch ruppiger Ton hier :(

Wenn ich Eigentum vermieten würde, dann würde ich persönlich lieber alles klassisch-spießig fixieren.
Bei einer WG für jeden einen Mietvertrag, besonders, wenn es keinen Hauptmieter gibt.
Mindestens 2 Kaltmieten Kaution, einzeln als Sparbuch angelegt, ggf. zahlbar in 2 Raten.

Auch wenn bei einer WG-Gründung der erste Enthusiasmus noch so groß ist, es kann aus irgendwelchen Gründen immer zu Problemen kommen,
dann wird es sachlicher, wenn von vornherein alles fixiert ist und abgearbeitet werden kann.

Manchmal geht es nur um Kleinigkeiten, die einem das Leben etwas schwerer machen:

https://ngb.to/threads/9863-Auszug-aus-WG-Fixkosten(Strom-I-net-)-weiter-verlangen
 
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