Mehrere 450€ Jobs - wie versteuern?

keinerwills

Aber Vorsicht!
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15 Juli 2013
Beiträge
97
Moin!
Einer meiner größten Ängste ist es aus reiner Dummheit mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, aber ich fürchte ich bin gerade auf dem Weg dahin.
Ich habe zur Zeit mehrere Tätigkeiten. Einerseits arbeite ich in einer Nachhilfeschule, weil dort aber immer wieder Unterricht ausfällt bin ich nebenbei noch in einem Zeitarbeitsunternehmen.
Angenommen ich würde bei beiden Tätigkeiten jeweils <450€ verdienen aber insgesamt auf, sagen wir, 600€ kommen, wäre ich verpflichtet dies zu versteuern, oder? Wie genau müsste ich das machen?
LG keinerwills
 
600,- € macht 7200,- im Jahr.

Selbst bei steuerpflichtigem Einkommen müssen erst ab mehr als 9.408,- € (Grundfreibetrag) Einkommenssteuer gezahlt werden.
 
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  • #5
Das klingt doch schon mal vielversprechend. Also einfach mal am Ende des Jahres die Lohnabrechnungen addieren und, nur falls man drüber ist, das Finanzamt informieren?
 
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  • #7
Da fragst du mich jetzt was...
Ich glaube zumindest, dass das bei beiden der Fall ist. Ich hab das auch von Anfang an beim Arbeitgeber transparent gemacht, dass ich mehrere Arbeitsverhältnisse habe.

EDIT: Mir ist übrigens klar, dass die Situation so nicht ideal ist, aber es hat sich leider durch Covid so ergeben. Ich hoffe, dass ich bald wieder etwas mit einem ordentlichen Tarifvertrag habe.
 
So einfach ist das leider nicht. Die Minijobs dürfen zusammen die 450 Euro nicht überschreiten. Lesestoff:

Haben Sie mehrere Minijobs, sind die Einkünfte daraus immer zusammenzurechnen. Überschreitet Ihr insgesamt erzielter Lohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat, unterliegen alle Ihre geringfügigen Beschäftigungen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ich würde raten mit einem Steuerberater (falls greifbar) oder auch direkt mit dem Finanzamt darüber zu sprechen. Nicht dass du später blöd aus der Wäsche gucken musst.
 
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  • #9
Okay, ich fasse mal zusammen: Wenn ich unter einem bestimmten Freibetrag bleibe muss ich keine Steuern zahlen, aber bei allem über 450€ muss ich in die Rentenkasse einzahlen, zur Not auch manuell.
 
Nee, du kannst dich befreien lassen.
Es gibt übrigens auch Midi-Jobs. Ich weiß nicht, ob zwei Minijobs ein Midijob sein können, aber das geht dann bis 850€

Und bevor du wegen der Rente weiter rätselst, frag einfach die Deutsche Rentenversicherung.

Immer davon ausgehend, dass die Arbeitgeber dich auch gemeldet haben. Wäre auch ganz gut wegen Unfällen. Also Wege- oder Arbeitsunfälle.
 
Buchstäblich der erste Treffer auf google :unknown:
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
 
Nicht in jedem Minijob bekommt man die Stunden voll, deswegen ist das schon mal eine gute Regelung. Darüber hinaus zahlt man zwar noch keine Steuern, aber Sozialversicherung. Deswegen macht das auch kaum jemand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach mal die Kresse halten.

Wenn der Fragesteller jeweils die Tätigkeit den diversen Arbeitgebern verschweigt rechnen die natürlich auf Minijob-Basis ab. Das läuft aber in der Zentrale zusammen und schon haben sie den am @rsch.
 
Mehrere Minijobs á 450€ dürfen 450€ nicht übersteigen? :unknown:

450€ Job bedeutet nicht das du 450€ bekommst,
sondern das du maximal BIS ZU 450€ im Monat verdienen darfst.

Habe ich z.b. einen Job mit 15€ die Stunde,
darf ich halt nur maxinmal 30h machen.

Habe ich einen Job mit 10€ die Stunde,
darf ich halt nur maximal 45h machen.


Habe ich zwei 450€ Jobs, darf ich bei beiden zusammen nur so viele Stunden machen,
dass ich bei beiden Jobs zusammen nicht über 450€ komme, sonnst werden beide Sozialgedönspflichtig.
 
Blöd bin ich auch nicht, aber die von dir verlinkte Aussage ist schwer verständlich.
Dann hättest du sie in deinen Worten, wie jetzt gerade, besser wiedergeben können.
 
@Chegwidden:
Das du nicht blöd bist weiß ich, mir war auch klar, dass du es verstanden hast, bzw. vermutlich sogar schon vorher wusstest.

So wie du deine Aufforderung zu einer besseren Ausdrucksweise als Frage gestaltet hast,
bin ich deiner Aufforderung in gleicher Form nachgekommen und hab die Klärung als Antwort auf diese Frage formuliert.
;)
 
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