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(3) Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk, der unter die Abschrift zu setzen ist. Der Vermerk muss enthalten
1.
die genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt wird,
2.
die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
3.
den Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,
4.
den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
Schwer vorstellbar, dass nicht irgendeine Behörde in deiner Gegend an einem Tag nicht länger geöffnet hat.Wo lebst Du denn?
Dann frag halt deinen Chef, ob Du mal früher gehen und die Zeit ggf. an einem anderen Tag nachholen kannst.
Man könnte meinen, Du hättest KaPiTNs Erklärungen nicht gelesen. Vom Ausdruck wird eine Kopie gemacht und deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Um nichts anderes geht es dabei. Mach dich mal endlich von den Fälschungsfantasien frei.
Meine Güte, welches Gedöns wegen einer simplen Beglaubigung.
Habe lediglich auf den "SchlaDo" hingewiesen, den es in allüberall in Deutschland gibt.
Doch zurück zum Thema und weiteren Lösungsansätzen:
Man könnte [...] schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.

), nervig ist es jodoch trotzdem da man so einfach mal eine ganze Stunde Zeit fürs Herumfahren verschenkt, die man sich auch sparen kann. 

Prost Seedy. 
Warum nicht gleich zum Schaffner, an die Penny-Kasse, zum freundlichen Apotheker oder Loddel im Dorfpuff?
)
) Hasen geben.Natürlich könnte ich den zweiten Ausdruck abgeben, der mir extra mitgegeben wurde. Warum sollten die den denn aber anerkennen?
Oder man verwendet b) schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.
Wird er nicht anerkannt, kann man bei der alten FH c) immer noch auf Vorlage einer formgerechten Bestätigung mit Stempel und Unterschrift bestehen.
Ausserdem käme d) nach vorheriger telefonischer Abklärung auch noch der Postweg in Frage, um an die begehrte Beglaubigung zu kommen.
Langsam stocken meine Ideen, e) fällt also fürs Erste aus.![]()


"korrigiert" gesagt?