Cessila
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@musv:
Ich habe 1999 meine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin angefangen und bin bis heute in dem Beruf geblieben (mittlerweile dürfen wir uns ja Rechtsanwaltsfachangestellte nennen).
Ich kann dir also gerne per PN mitteilen, dass keinesfalls zivilrechtliche Ansprüche mit einem Mahnbescheid anfangen bzw. anfangen müssen, ich kann dir ebenfalls erklären, wie viele Fehler auch in Rechtsanwaltbüros immer noch bei der Erstellung eines Mahnbescheids gemacht werden und ich kann dir aus meiner Erfahrung und aus meinem Austausch mit anderen aktiven Rechtsanwaltsfachangestellten versichern, dass der erste Schritt aus einem VB so gut wie immer die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist.
Wie gesagt, gerne per PN. Ich habe meine Angaben hier mit bestem Wissen und Gewissen gemacht, gibt aber immer welche die es besser wissen
Ich habe 1999 meine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin angefangen und bin bis heute in dem Beruf geblieben (mittlerweile dürfen wir uns ja Rechtsanwaltsfachangestellte nennen).
Ich kann dir also gerne per PN mitteilen, dass keinesfalls zivilrechtliche Ansprüche mit einem Mahnbescheid anfangen bzw. anfangen müssen, ich kann dir ebenfalls erklären, wie viele Fehler auch in Rechtsanwaltbüros immer noch bei der Erstellung eines Mahnbescheids gemacht werden und ich kann dir aus meiner Erfahrung und aus meinem Austausch mit anderen aktiven Rechtsanwaltsfachangestellten versichern, dass der erste Schritt aus einem VB so gut wie immer die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist.
Wie gesagt, gerne per PN. Ich habe meine Angaben hier mit bestem Wissen und Gewissen gemacht, gibt aber immer welche die es besser wissen
