LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber

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Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) hat vorhin per E-Mail auf unsere gestrige Presseanfrage reagiert. Nach seiner Auskunft richten sich die Ermittlungen „noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite” von LuL.to. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” könne er zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.

Im Juni 2017 wurde das illegale Download-Portal „Lesen & Lauschen“ (LuL.to) . Heute bekamen wir eine Antwort auf unsere Anfrage von Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern.


Schon im Oktober des Vorjahres hat der Oberstaatsanwalt die strafrechtliche Verfolgung der zahlenden Kundschaft von LuL.to . Daran hat sich bis dato nichts geändert. Auf unsere gestrige Anfrage antwortete er im Originalton:

„Sehr geehrter Herr Sobiraj,

die Ermittlungen richten sich im Moment noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” kann ich zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.“

Das passt sehr gut zu den Informationen, die uns von verschiedenen Anwälten zugetragen wurden. Die Ermittlungsbehörden seien mit dem Fall seit Monaten mehr als ausgelastet, das Verfahren zieht sich schon seit längerer Zeit in die Länge. Von daher wird man in Bamberg und anderswo noch mit der Auswertung der beschlagnahmten Asservate beschäftigt sein. Auch habe das Personal zu einem größeren Teil gewechselt, die neuen Mitarbeiter mussten sich in den komplexen Fall natürlich erst einmal einarbeiten, zumal nicht nur LuL.to hochgenommen wurde, sondern auch der , die die LuL-Hintermänner vermutlich auch betrieben haben. Das Land Bayern dürfte schon bald aufgrund der beschlagnahmten Wallets von LuL.to und dem Hansa Market .


LuL.to-Nutzer: das ewige Hoffen und Bangen


Schon aufgrund des Personalwechsels dürfte es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch etwas dauern. Es wäre auch möglich, dass nur die Personen belangt werden, die ein bestimmtes Download-Kontingent überschritten haben. Wurden also von den Verdächtigen urheberrechtlich geschützte Werke im Wert von mehr als 150 Euro bezogen, um nur mal ein Beispiel zu nennen, dann würde ein Verfahren eingeleitet, ansonsten nicht. Aber auch das wurde noch nicht endgültig entschieden.

Zumindest dürfte es kein großes Problem sein, an die Identität der Kunden zu gelangen. Nachdem beim Bezahl-Portal einige Monate vor dem Bust keine Paysafe Karten mehr eingelöst werden konnten, haben die meisten Nutzer Gutscheine ihrer echten Amazon-Accounts als Zahlungsmittel verwendet. Amazon würde die Identität ihrer Nutzer natürlich auf Anfrage preisgeben,



, thx! ( )




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Die Kundenverfolgung ist denen sicherlich ein Klotz am Bein. Da stellt man sich blind und taub, damit die Verfolgung der Kunden im Sande verläuft.
Um den Urheberrechtsverletzern jedoch keinen Freibrief auszustellen, eiert man um den heißen Brei. Bisschen Angst verbreiten tun die Strafverfolgungsbehörden je gerne.

Fast 7 Monate nach dem Bust ist das zu lesen...
Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” kann ich zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.
Bis jetzt in Urlaub gewesen, mit den Fingern Taschenbillard gespielt oder ein Nickerchen während der Arbeitszeit gemacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, warum auch immer: aber die haben das komplette Ermittlungsteam ausgetauscht. Die neuen Leute musste sich erstmal von 0 an in die Materie einarbeiten.
 
Nein, warum auch immer: aber die haben das komplette Ermittlungsteam ausgetauscht. Die neuen Leute musste sich erstmal von 0 an in die Materie einarbeiten.
Genau so macht mans, wenn man etwas verschleppen will. Ist auch nicht neu und ne bewährte Methode.
 
@Ghandy: Die mussten wahrscheinlich erstmal deutschlandweit suchen, wer noch NIE eine Urheberrechtsverletzung begangen hat (und damit unabhängig ist), und den vier gefundenen Alt-Beamten erstmal erklären, was ein Computer ist ;)
 
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