Lohnsteuerjahresausgleich für Azubis sinnvoll?

middendorp

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Hallo,

ich bin aktuell seit ein paar Tagen Auszubildender im öffentlichen Dienst. Habe allerdings einen IHK Ausbildungsvertrag unterschrieben, werde aber nach Tarifvertrag (TVAöD) bezahlt. (Kaufmann für Büromanagement)

Nun möchte ich schonmal vorab wissen, ob es sich für Auszubildene schon lohnt einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen (oder ich dazu sogar verpflichtet bin) und wenn ja, was dabei zu beachten ist.

Was kann ich damit absetzen?
Wo kann ich das nochmal genau nachlesen (speziell für Azubis)?
Welche Software nehmt ihr dafür?
Bis wann muss der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgen?
Muss man auch damit rechnen Geld ans Finanzamt wieder abzuführen?

Wäre toll wenn mir jemand Antworten geben kann :)
 
wie viel verdienst du denn Brutto im Monat?
bzw. unter 945€ Bruttoverdienst zahlst du eh keine Lohnsteuer.
 
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  • #3
bei mir wären es brutto etwa 866 Euro.

Ich habe z. B. ein Abo für den öffentlichen Nahverkehr abgeschlossen (ca. 100 Euro im Monat) und sowie Lernmaterialien (Fachbücher) kaufen müssen.
 
wenn du keine Lohnsteuer zahlst wirst du auch keine Lohnsteuer zurück bekommen können.
So aber natürlich nur meine unqualifizierte Einschätzung.

Was steht denn auf deinen Abrechnungen wie viel Lohnsteuer du gezahlt hast?
 
dann schauen wir also mal nächstes Jahr wegen dem Lohnsteuerausgleich?
Jetzt macht das keinen Sinn.

Und wie gesagt, wenn du keine Steuer gezahlt hast (google sagt dir wann du Steuer zahlen musst, nämlich ab 945€ brutto) dann kannst du auch keine Steuer zurück bekommen.
Natürlich kannst du aus Spaß sicher trotzdem einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Bringt nur nichts.
 
Ich habe immer WISO genommen, weil die Software am Ende auf Plausibilität überprüft und falsche Eintragungen dann meistens erkennt. Außerdem füllt sie Pauschalen, die man immer bekommt automatisch aus.

(Persönlich mache ich aktuell keine Steuern, weil ich nur um die 50€ zurückbekommen würde.....abzüglich des Betrags, den ich für die Software zahlen muss, lohnt sich das einfach nicht....So ist das, wenn man quasi direkt neben der Firma wohnt und nichtmal Kilometergeld bekommt...)
 
ein paar nähere Infos zur Steuer.

Zur Software: Im Fachhandel gibt es da massig Auswahl. Ob die was bringen, k.A. ich mache das Zeug seit Jahren mit der . Kostet nix, ist recht einfach zu bedienen und gut.

@keinbenutzername: Es gibt Azubis, die verdienen gar nicht schlecht. Guck dir z.B mal die Ausbildungsvergütungen der IGM in Bayern an :cool: und das sind noch nicht mal die Bestverdiener ;)
 
bis wann muss der denn nächstes Jahr eingereicht werden? Und mir welcher Software macht man den?

wie gesagt, so lange du monatlich nicht mehr als 945€ brutto bekommst ist das für dich alles nicht möglich.

@keinbenutzername: Es gibt Azubis, die verdienen gar nicht schlecht. Guck dir z.B mal die Ausbildungsvergütungen der IGM in Bayern an :cool: und das sind noch nicht mal die Bestverdiener ;)

ja, aber es geht hier um den TS.
Und der liegt mit 866€ eben unter dem Brutto ab dem man Lohnsteuer zahlen würde.

Mag sein, falls er Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld bekommt kommt er darüber. Wahrscheinlich aber auch nicht.
 
Ok mal ein paar Infos zum Lohnsteuerjahresausgleich.

Ob du Steuern zurück bekommst, sprich ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt, hängt wie schon gesagt davon ab ob du Soli, Lohnsteuer und Kirchensteuer bezahlt hast. Verdienst du allerdings unter 946 Euro Monatlich ist das eh nicht der Fall und du kannst dir das Sparen. Selbst wenn du da drüber bist, sagen wir mal 1000€ im Monat verdienst, bekommst du dann nur 50 oder 60€ am Ende zurück. Ist dann deine Entscheidung ob das dir den Stress wert ist.

Also Software kannst du getrost auf Wiso zurückgreifen. Da wird auch alles schön erklärt, du kannst das ganze Ding am Ende prüfen lassen und auch berechnen was zu theoretisch zurück bekommen würdest. Damit musst du aber eh bis zum Folgejahr warten - denn man macht die Steuer von 2015 ja erst 2016.

Fristen gibts es als AN zwar, die sind aber mehr als lang. Bis zu 4 Jahre danach kann man im Normalfall seine Steuererklärung einreichen. Außer wenn du Steuerpflichtig (Selbständig Vermieter o.Ä.) bist musst du die bis zum 31 Mai des Folgejahres abgegeben haben (ab 2017 imho bis zum 31 Juli). Also kein Stress ;)

Muss man auch damit rechnen Geld ans Finanzamt wieder abzuführen?
Als AN? Eigentlich nicht, nein.

Was kann ich damit absetzen?
Wichtig und ausschlaggebend sind immer Fahrtkosten - einfacher Weg pro km imho 30 Cent. Dann pauschal Kontoführungsgebühren und halt Zeug wie Berwerbungsmappen, Stifte, Papier und Zeug.
 
Zuerst etwas zum Wording.
Hier geht es ja nicht um den Lohnsteuerjahresausgleich - den macht nämlich ggf. der Arbeitgeber am Jahresende mit der letzten Abrechung - sondern um die Einkommensteuererklärung. Bei Unklarheiten -> Wikipedia.

Muss man auch damit rechnen Geld ans Finanzamt wieder abzuführen?
Als AN? Eigentlich nicht, nein.
Hängt von sonstigen Einnahmen ab.
Wir haben z.B. das Elternhaus meiner Frau vermietet und diese Mieteinnahmen (abzüglich der Ausgaben für das Haus) erhöhen natürlich unser Einkommen, so dass wir öfter mal was nachzahlen müssen. Freiberufliche Tätigkeiten könnten hier auch Auswirkungen haben - wenn man es angeben möchte ;).
 
Darum schrieb ich ja "eigentlich". Der Normalfall ist es ja nicht Einkünfte aus Vermietung oder sonstiger selbständiger Arbeit zu haben - erst recht nicht als Azubi ;)
 
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