lohnentwicklung mündlich zugesagt, dann vor erster erhöhung geändert

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gelöschter Benutzer

Guest
moin,

ich arbeite bei einem großen logistikunternehmen und habe dort im november letzten jahres angefangen. mündlich zugesagt wurde mir eine jährliche lohnerhöhung basierend auf einer leistungsbewertung. dies ist seit etlichen jahren in diesem unternehmen üblich gewesen. nach einer gewissen erhöhung, also nach einigen jahren gibt es dann aber nur noch eine jährliche einmalzahlung anstelle von erhöhungen.

dies wurde zwar allgemein immer so gehandhabt, steht aber nicht in meinem arbeitsvertrag, obwohl es beim bewerbungsgespräch mir schon zugesagt wurde und von allen kollegen bestätigt wurde. tariflohnerhöhungen waren davon nicht betroffen und liefen nebenher.

nun ist es so, dass ich demnächst also zu der ersten leistungbewertung und damit erhöhung kommen würde, das unternehmen dies aber von nun an nicht mehr so handhaben wird (wer die erhöhung hat, behält die aber natürlich). da dies für mich bedeutet, dass ich etwas über 40% konstant weniger verdienen werde als meine kollegen, bin ich natürlich nicht begeistert davon, besonders, da ich die gleiche arbeit leiste und mir das auch zumindest mündlich zugesagt wurde.

ich habe mich nun an den betriebsrat gewendet, nur würde ich mal vorher gerne wissen, wie da meine chancen stehen, bzw. was man da vielleicht machen kann. weil ohne diese erhöhungen der lohn zwar dennoch sehr gut ist, aber nicht wirklich etwas so toll besonderes. auf eine rückmeldung des betriebsrats warte ich noch...
 
Das ist natürlich beschissen.
Ich würde mit dem Personaler/in sprechen und auf diese Zusage pochen.
Ich würde zumindest einen entsprechenden Ersatz für diese Erhöhung verlangen, da diese zugesagte Erhöhung eine wichtige Entscheidungsgrundlage für dich war.

Wenn du dann wenigstens einen Vergleich erzielst und 80% vom versprochenen erhältst ist das immerhin besser als nichts.
 
Mündliche Abmachungen sind durchaus rechtlich bindend. Problem ist nur, dass, falls du nicht gerade einen Zeugen für diese Abmachung hast, es schwierig werden dürfte, diese Abmachung zu beweisen.

Eventuell könnte als Beweisgrundlage gelten, dass dies, wie von dir erläutert, "im Unternehmen üblich ist". Fraglich ist natürlich, ob du es letztlich wirklich auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen möchtest oder nicht lieber versuchen solltest, dich im gegenseitigen Interesse mit deinem AG zu einigen.

Rechtliche Grundlage siehe:
 
Da diese Verhaltensweise des Arbeitgebers laut Startpost ja seit etlichen Jahren anscheinend üblich ist, könnte man den Anspruch (wenn auch nur mündlich zugesichert) evtl. über den Aspekt geltend machen.

Auch neu eintretende Arbeitnehmer haben gem. §§ 133, 157 BGB grundsätzlich Anspruch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden betrieblichen Übungen. Sie profitieren also gleichermaßen unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer. Einer ausdrücklichen Vereinbarung hierfür bedarf es nicht. Jedoch ist ein individualvertraglicher Ausschluss neu eintretender Arbeitnehmer zulässig, sofern dieser sachlich gerechtfertigt ist.

Ich bin kein Jurist, aber m.E. bist du eindeutig im Recht!
 
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