• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

lohnentwicklung mündlich zugesagt, dann vor erster erhöhung geändert

gelöschter Benutzer

Guest

G
moin,

ich arbeite bei einem großen logistikunternehmen und habe dort im november letzten jahres angefangen. mündlich zugesagt wurde mir eine jährliche lohnerhöhung basierend auf einer leistungsbewertung. dies ist seit etlichen jahren in diesem unternehmen üblich gewesen. nach einer gewissen erhöhung, also nach einigen jahren gibt es dann aber nur noch eine jährliche einmalzahlung anstelle von erhöhungen.

dies wurde zwar allgemein immer so gehandhabt, steht aber nicht in meinem arbeitsvertrag, obwohl es beim bewerbungsgespräch mir schon zugesagt wurde und von allen kollegen bestätigt wurde. tariflohnerhöhungen waren davon nicht betroffen und liefen nebenher.

nun ist es so, dass ich demnächst also zu der ersten leistungbewertung und damit erhöhung kommen würde, das unternehmen dies aber von nun an nicht mehr so handhaben wird (wer die erhöhung hat, behält die aber natürlich). da dies für mich bedeutet, dass ich etwas über 40% konstant weniger verdienen werde als meine kollegen, bin ich natürlich nicht begeistert davon, besonders, da ich die gleiche arbeit leiste und mir das auch zumindest mündlich zugesagt wurde.

ich habe mich nun an den betriebsrat gewendet, nur würde ich mal vorher gerne wissen, wie da meine chancen stehen, bzw. was man da vielleicht machen kann. weil ohne diese erhöhungen der lohn zwar dennoch sehr gut ist, aber nicht wirklich etwas so toll besonderes. auf eine rückmeldung des betriebsrats warte ich noch...
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

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Borderland
Das ist natürlich beschissen.
Ich würde mit dem Personaler/in sprechen und auf diese Zusage pochen.
Ich würde zumindest einen entsprechenden Ersatz für diese Erhöhung verlangen, da diese zugesagte Erhöhung eine wichtige Entscheidungsgrundlage für dich war.

Wenn du dann wenigstens einen Vergleich erzielst und 80% vom versprochenen erhältst ist das immerhin besser als nichts.
 

Tourgott

für immer™

Registriert
14 Juli 2013
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640
Mündliche Abmachungen sind durchaus rechtlich bindend. Problem ist nur, dass, falls du nicht gerade einen Zeugen für diese Abmachung hast, es schwierig werden dürfte, diese Abmachung zu beweisen.

Eventuell könnte als Beweisgrundlage gelten, dass dies, wie von dir erläutert, "im Unternehmen üblich ist". Fraglich ist natürlich, ob du es letztlich wirklich auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen möchtest oder nicht lieber versuchen solltest, dich im gegenseitigen Interesse mit deinem AG zu einigen.

Rechtliche Grundlage siehe: http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/lohn-gehalt-vertragliche-vereinbarung.html
 

PaRaDoX

Nur die BSG

Registriert
15 Juli 2013
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6.169
Da diese Verhaltensweise des Arbeitgebers laut Startpost ja seit etlichen Jahren anscheinend üblich ist, könnte man den Anspruch (wenn auch nur mündlich zugesichert) evtl. über den Aspekt betriebliche Übung geltend machen.

Auch neu eintretende Arbeitnehmer haben gem. §§ 133, 157 BGB grundsätzlich Anspruch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden betrieblichen Übungen. Sie profitieren also gleichermaßen unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer. Einer ausdrücklichen Vereinbarung hierfür bedarf es nicht. Jedoch ist ein individualvertraglicher Ausschluss neu eintretender Arbeitnehmer zulässig, sofern dieser sachlich gerechtfertigt ist.

Ich bin kein Jurist, aber m.E. bist du eindeutig im Recht!
 
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