Hi Leute,
Throwaway-Account, weil tja...
Folgendes: ich habe heute die fristlose Kündigung meines Arbeitgebers erhalten, wegen betriebsschädigendem Verhalten, dass aber natürlich erstmal nur im Raum steht und für mich nicht erkennbar ist.
Nun wurde mir im Kündigungsgespräch offenbart, dass im Aufhebungsvertrag ein Schadenersatz i.H.v. mehreren tausend Euro im festgehalten ist (unterschrieben habe ich nicht, sondern um Bedenkzeit gebeten, die mir gewährt wurde). Nun habe ich am Montag einen Termin beim Anwalt, aber im Vorfeld schon eine Frage, die sich, zumindest für mich, ganz klar beantworten lässt.
Mein Ex-Chef hat mir mitgeteilt, dass das komplette Septembergehalt aufgrund der Schadenersatzzahlung einbehalten wird.
Soweit ich das sehe, darf er das aber in gar keinem Fall tun, selbst wenn ich dem Vertrag zugestimmt hätte, denn mehr zumindest die Pfändungsfreigrenze muss ja eingehalten werden - oder nicht?
Selbst davon ausgehend, dass der Schadenersatz rechtlich i.O. wäre, müssten mir doch trotzdem die unter der Pfändungsfreigrenze liegenden Gehälter ausbezahlt werden.
Sorry, wenn der Text ein wenig wirr erscheint, ich hoffe, man kann mir trotzdem folgen und hier sind ein paar Leute mit entsprechender Ahnung...
Throwaway-Account, weil tja...
Folgendes: ich habe heute die fristlose Kündigung meines Arbeitgebers erhalten, wegen betriebsschädigendem Verhalten, dass aber natürlich erstmal nur im Raum steht und für mich nicht erkennbar ist.
Nun wurde mir im Kündigungsgespräch offenbart, dass im Aufhebungsvertrag ein Schadenersatz i.H.v. mehreren tausend Euro im festgehalten ist (unterschrieben habe ich nicht, sondern um Bedenkzeit gebeten, die mir gewährt wurde). Nun habe ich am Montag einen Termin beim Anwalt, aber im Vorfeld schon eine Frage, die sich, zumindest für mich, ganz klar beantworten lässt.
Mein Ex-Chef hat mir mitgeteilt, dass das komplette Septembergehalt aufgrund der Schadenersatzzahlung einbehalten wird.
Soweit ich das sehe, darf er das aber in gar keinem Fall tun, selbst wenn ich dem Vertrag zugestimmt hätte, denn mehr zumindest die Pfändungsfreigrenze muss ja eingehalten werden - oder nicht?
Selbst davon ausgehend, dass der Schadenersatz rechtlich i.O. wäre, müssten mir doch trotzdem die unter der Pfändungsfreigrenze liegenden Gehälter ausbezahlt werden.
Sorry, wenn der Text ein wenig wirr erscheint, ich hoffe, man kann mir trotzdem folgen und hier sind ein paar Leute mit entsprechender Ahnung...