Meinem Verständnis nach geht die Mail ja erstmal unverschlüsselt bei Posteo ein, bevor sie von denen selbst verschlüsselt wird. Wieso sollten sie keine Möglichkeit des Zugriffs auf die Klartext-Mail haben?
posteo.de schrieb:
Die Eingangsverschlüsselung ist ein zusätzlicher Schutz für Ihre gespeicherten E-Mails. Da die E-Mails aber erst verschlüsselt werden, wenn sie unsere Server erreichen, ist die Eingangsverschlüsselung kein Ersatz für die vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bereits beim Absender einer E-Mail ansetzt und die E-Mail auch auf ihrem Weg durch das Internet schützt. Auch vor einer richterlich angeordneten Überwachungsmaßnahme (TKÜ) schützt sie deshalb nicht.
Hervorhebung von mir.
posteo.de schrieb:
Bei einer strafrechtlichen Beschlagnahme eines Posteo-Postfachs (§ 94 Abs. 2 StPO, § 98 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 2 S. 1 StPO) sind wir dazu verpflichtet, alle E-Mails zu übergeben, die sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme in dem betroffenen E-Mailpostfach befanden und auf die sich der Beschluss bezieht. Bei einer TKÜ-Anordnung zur Überwachung eines Postfachs sind wir dazu verpflichtet, alle E-Mails für die berechtigten Behörden zu kopieren, die ab dem Zeitpunkt der Anordnung in dem betroffenen Postfach ein- und ausgehen. Zuvor gespeicherte E-Mails sind bei einer TKÜ nicht betroffen. Allerdings können beide Maßnahmen, Beschlagnahmung und laufende Überwachung, miteinander kombiniert werden.
posteo.de schrieb:
Außerdem haben wir vorab die rechtliche Lage klären lassen. Das Ergebnis: In Deutschland können E-Mailanbieter, anders als z.B. in Großbritannien oder in den USA, nicht dazu gezwungen werden, Verschlüsselung zu "brechen".
Posteo lässt sich als E-Mail-Anbieter dafür bezahlen das höchstmögliche Sicherheit zu bieten, die ein legal operierender Anbieter bieten kann. Und sie sind offen darüber, dass sie eben nicht garantieren können, dass nur Sender und Empfänger die E-Mail lesen können.
Wie auch? Entweder man nutzt Ende-zu-Ende Verschlüsslung, oder man hat den Man-in-the-Middle eben eingebaut. Sie sagen insbesondere auch explizit, dass sie ihre Nutzer nicht vor einer (formal korrekt angefragten) TKÜ schützen können. Aber sie können vor Beschlagnahmung schützen, indem eben sie ihren Kunden ermöglichen auch nicht Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails so zu verschlüsseln, dass die Behörden mit den Beschlagnahmten Daten nichts anfangen können. Warum? Weil sie es können, es legal ist, und in das Konzept "höchstmögliche Sicherheit" passt.
Für mich einfach eine Frage ob und was man denen (zu)traut?
Ich traue Posteo zu, dass sie ihren Teil des mit mir abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages einhalten. Mit den, vom Anbieter offengelegten, technischen und rechtlichen Grenzen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass es sich um Betrug handelt.
Btw Posteo veröffentlicht geschwärzte Auskunftsersuchen der Behörden, lehnen diese wegen Verfahrensfehlern ab und senden sie stattdessen, inklusive Beschwerde, an die Datenschutzbehörden weiter.
Im weitesten Sinne zahle ich also nicht nur für das Postfach, sondern auch für einen Pro-Datenschutz-Lobbyisten der bei den Behörden fleißig Stunk macht

Allein das ist mir die paar Euros schon wert.