Symetic
NGBler
- Registriert
- 16 Juli 2013
- Beiträge
- 112
Wir sind jetzt leider auch in der Kurzarbeit angekommen.
Weiss jemand, wie sich die Kurzarbeit zur Beitragsbemessungsgrenze verhält?
Bis zum Erreichen der Grenze erhält man ja keinen Cent Kurzarbeitergeld. Bedeutet, die Tage sind wie unbezahlter Urlaub.
Was passiert nun, wenn man einen Monat viel Kurzarbeit macht und die Beitragsbemessungsgrenze damit deutlich unterschreitet und den nächsten Monat im Wechsel dafür voll durcharbeitet.
Wird das ausgezahlte Kurzarbeitergeld wie die Lohnsteuer auf das ganze Jahr gerechnet oder werden nur die einzelnen Monate betrachtet?
Weiss jemand, wie sich die Kurzarbeit zur Beitragsbemessungsgrenze verhält?
Bis zum Erreichen der Grenze erhält man ja keinen Cent Kurzarbeitergeld. Bedeutet, die Tage sind wie unbezahlter Urlaub.
Was passiert nun, wenn man einen Monat viel Kurzarbeit macht und die Beitragsbemessungsgrenze damit deutlich unterschreitet und den nächsten Monat im Wechsel dafür voll durcharbeitet.
Wird das ausgezahlte Kurzarbeitergeld wie die Lohnsteuer auf das ganze Jahr gerechnet oder werden nur die einzelnen Monate betrachtet?