Krankmeldung im Studium – darf die Hochschule einen Befund fordern?

sia

gesperrt
Registriert
26 März 2015
Beiträge
5.926
Ort
FFM (NSFW)
Hi Leute,

Neuste Marotte meiner Hochschule: Krankmeldungen nur noch mit Befund (ICD-10 Codes). Dürfen die das überhaupt?

Ich finde, das geht die überhaupt nichts an, mein Arbeitgeber darf ja auch keinen Befund verlangen, oder?
 
Kurze Antwort: Ja, die dürfen das. Der Unterschied ist eben der, dass du nicht arbeits- sondern prüfungsunfähig sein musst, und diese Feststellung obliegt dem Prüfungsausschuss und nicht dem Arzt.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
Und wie stellt der Prüfungsausschuss das fest? Sitzen da Ärzte? Inwiefern ist die Vertraulichkeit einer Diagnose gewährleistet? So wie das nämlich im Prüfungsamt aussah, gibt es einen nicht sonderlich zugriffsgesicherten Ordner mit sämtlichen Attesten, die sich theoretisch jeder Sachbearbeiter anschauen kann.

Nehmen wir mal an, ein Kommilitone hätte eine Diagnose über akut auftretendes AIDS nach HIV-Infektion bekommen, ist das sicher nichts, was er gerne an die große Glocke hängen wollte, ihn aber sicherlich prüfungsunfähig macht, oder?
 
Wow. Das dürfen die?! Ist das nicht eine extrem krasse Datenschutzverletzung, wenn die wissen, was ich habe?! Das steht doch nicht ohne Grund NICHT auf dem Beleg für den "Arbeitgeber" drauf... Oo

Es gibt echt Sachen, die hätte ich niemals in Frage gestellt. Dann heißt es "Nene, das geht doch!".......Wow. Just....wow.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Ich hab bei der Krankenkasse angerufen und die meinten, das würde auf keinen Fall datenschutzrechtlich einwandfrei sein. Diagnosen stellen und bewerten dürfen laut meiner Krankenkasse wohl nur Ärzte. Wenn die Hochschule die Prüfungsunfähigkeit anzweifelt, sollten sie sich laut des Beraters mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die dann die Prüfungsunfähigkeit durch einen unabhängigen Arzt bestätigen oder widerlegen lässt.

Wenn die Hochschule einen begründeten Verdacht hat (z.B. Abmeldung nicht in einer Frist, deswegen Krankschreibung; "angekündigte Krankheit"), können sie das der Krankenkasse mitteilen, die das dann in die Entscheidungsfindung des zweiten Arztes mit einfließen lässt. Ich habe jetzt dem Verantwortlichen im Prüfungsamt geschrieben und ihn um eine Stellungnahme gebeten. Insbesondere würde mich interessieren, wie die Vertraulichkeit der Diagnose sichergestellt ist und ob und wie die Diagnose weiterverarbeitet und evtl. in EDV-Anlagen gespeichert wird.
 
Sitzen da Ärzte?
Nein.

Inwiefern ist die Vertraulichkeit einer Diagnose gewährleistet? So wie das nämlich im Prüfungsamt aussah, gibt es einen nicht sonderlich zugriffsgesicherten Ordner mit sämtlichen Attesten, die sich theoretisch jeder Sachbearbeiter anschauen kann.
Theoretisch sind die jeweiligen Ausschussmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet, afaik sitzen da aber auch immer studentische Beiräte drinne.

Nehmen wir mal an, ein Kommilitone hätte eine Diagnose über akut auftretendes AIDS nach HIV-Infektion bekommen, ist das sicher nichts, was er gerne an die große Glocke hängen wollte, ihn aber sicherlich prüfungsunfähig macht, oder?
Ja und Ja, und ich finde das auch nicht nur rechtlich sehr bedenklich dass die Unis das in diesem Umfang dürfen, sie tun es aber leider. Und (ebenfalls afaik) sind auch die Versuche das rechtlich anzugehen alle gescheitert. Begründung ist mehr oder weniger dass die Prüfungsbehörde eben als Grundlage ihrer Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit eines Studenten die Symptome kennen muss, die ihn prüfungsunfähig machen. Das Beispiel ist dazu der gebrochene linke Arm, der zur arbeits-, bei einem Rechtshänder aber nicht zur prüfungsunfähigkeit führt.

Das steht doch nicht ohne Grund NICHT auf dem Beleg für den "Arbeitgeber" drauf... Oo

Zugegeben ist die Situation aber beim Arbeitsverhältnis doch eine andere. Da bist du in einem privaten Vertragsverhältnis mit entsprechenden Rechten und Pflichten, eine Hochschule dagegen ist eine Behörde. So gesehen (etwas übertrieben natürlich) geht es den Arbeitgeber ja nichts an was du mit deinem Gehalt machst, das Finanzamt u.U. (berechtigterweise) aber schon.

Ich hab bei der Krankenkasse angerufen und die meinten, das würde auf keinen Fall datenschutzrechtlich einwandfrei sein. Diagnosen stellen und bewerten dürfen laut meiner Krankenkasse wohl nur Ärzte.

Das ist denke ich (nochmal: leider) nicht richtig. Die entsprechenden Verordnungen regeln eben eindeutig dass die Kompetenz zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit bei der entsprechenden Behörde liegen. Auch hier nochmal ein (deutlich übertriebenes) Beispiel: Der psych. Gutachter im Gerichtsprozess stellt ein Gutachten, mithin eine Diagnose, aber die alleinige Bewertung dieses Gutachten liegt eben beim Gericht.
 
Wenn ich mir die Ergebnisse bei so durchsehe, machen das diverse Hochschulen auch nicht erst seit gestern :eek: Scheint also gängige Praxis zu sein.

Hier mal ein Beispiel
und der Artikel ist von 2010
 
Das ist wirklich frech und datenschutztechnisch eine Katastrophe.

Verstehen kann ich den Schritt allerdings. Es gibt teilweise unter Studenten eine 'durchschummeln' Kultur.
Nicht nur übliches Schummeln, sondern ausnutzen solcher formaler Schlupflöcher, inklusive einem gefälligen Arzt, dem du nur was vorheulen musst und der dir dann ein Attest für irgendwas ausstellt.

Das mit dem Befund finde ich allerdings auch daneben.

An deiner Stelle - falls möglich - würde ich zum vorsitzenden des Prüfungsausschusses gehen. Je nachdem was er für ein Typ ist und wie die Regelungen sind kann er eventuell sein ok zu deiner Krankmeldung geben.
Eventuell kommst du nicht drumherum ihm zu erzáhlen was los ist, aber so wird es a) nirgendwo schriftlich erfasst und b) wird das nicht irgendeinem Ausschuss oder irgendeiner anaonymen Verwaltungstante vorgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Bayern ist Prüfungsunfähigkeit eine Rechtsfrage und keine medizinische Frage. Der Arzt schildert daher nur die Symptome, Auswirkungen auf die Prüfungsleistung und gibt seine fachliche Meinung ab. Die Entscheidung, ob der Kandidat prüfungsunfähig war, trifft der Prüfungsausschuss. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde und Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Anders als bei einer Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber ist der Kandidat daher angeraten, alle für ihn günstigen Umstände zu dokumentieren und diese Hinweise auf Prüfungsunfähigkeit dann auch vorzulegen. Eine reine Krankmeldung eignet sich daher im Regelfall nicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

Meine Universität hatte zudem eine knappe handvoll von Ärzten auf einer Vertrauensliste, für die eine Rahmenvereinbarung galt. Deren Krankmeldungen wurden grundsätzlich, auch ohne genauere Diagnose, als Nachweis für Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsausschuss anerkannt. Für Besuche bei anderen Ärzten gab es ein Formblatt. Ohne das vollständig ausgefüllte Formblatt und die völlige Offenlegung gegenüber dem Prüfungsamt und dem Ausschuss war eine erfolgreiche Krankmeldung im prüfungsrechtlichen Sinn chancenlos.
 
Hm, finde das auch etwas seltsam. Vielleicht mal den Stura auf das Thema ansprechen?

Bin mir nicht ganz sicher, aber bei uns wird bei mehrmaligem Fernbleiben von der Prüfung durch Krankschreibung, ein Attest vom Amtsarzt gefordert. Aber ohne Diagnose.
 
Eine wichtige Information wäre hier das Bundesland. Bildung ist Ländersache und insbesondere die Hochschulen sind Hochschulen des Landes, nicht des Bundes.
 
doch, aber womöglich in einer anderen Zeit als heute ;-)
so ist das Leben.
Man muss sich immer am DAU oder an den Bescheißern und Abzockern orientieren.
Die breite Masse die dann ehrlich ist muss darunter leiden.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #17
Seit wann hat man einen Vorteil, wenn man Klausuren nicht mitschreibt? Nachschreibeklausuren sind bei uns immer schwerer als die "Originalklausuren" und bei vielen nicht bestandenen Klausuren darf man ein Semester warten, bis man noch mal mitschreiben darf. Ich war zur Prüfungszeit krank und "darf" jetzt effektiv ein Semester länger studieren. Toller Vorteil :D
 
Den Vorteil sehe ich höchstens, wenn man z.B. mit der Bachelor-/Masterarbeit nicht fertig wird und man somit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bekommen kann.
Aber bei Klausuren ist man doch eigentlich immer im Nachteil, wenn man eine Klausur verpasst... :unknown:
 
Den Vorteil sehe ich höchstens, wenn man z.B. mit der Bachelor-/Masterarbeit nicht fertig wird und man somit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bekommen kann.
Aber bei Klausuren ist man doch eigentlich immer im Nachteil, wenn man eine Klausur verpasst... :unknown:

Nein.
Wenn du am Prüfungstermin als Prüfungsunfähig giltst (Attest) hast du keinen Fehlversuch.
Ist also eine saubere Möglichkeit, wenn du weiß, dass du durch fällst.

Das bringt nur Vorteile.

Du machst das ja nicht anstelle des Bestehens ihr Hammelköppe :m
 
Naja, wenn ich weiß, dass ich die Prüfung nicht bestehe, hätte ich mich gar nicht erst angemeldet. Dass man dumm und/oder unvorbereitet fällt einem ja eigentlich nicht erst spontan ein. :D
Es zwingt einen ja niemand, sich zur Prüfung anzumelden (oder ist das heutzutage so? :confused:)
 
Zurück
Oben