Kongress für wehrhafte Demokratie: Online-Durchsuchungen und Messengerüberwachung




Das Bundesinnenministerium forderte auf dem in Berlin am 26.06.2018 die Ausstattung von Sicherheitsbehörden mit weitreichenden Befugnissen bezüglich Online-Durchsuchungen und zur Überwachung von Messenger-Diensten, .



Für Staatssekretär Hans-Georg Engelke ist es längst überfällig, Sicherheitsbehörden weitreichendere Befugnisse zu erteilen. Deshalb brachte er das mit den Worten: „Es kann nicht sein, dass wir immer tauber und blinder werden“ zum Ausdruck, obwohl er mit reger Kritik rechnet: „Das wird noch einmal eine richtig dicke Diskussion geben. Wenn Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung zulässig sind, dann müssen sie eigentlich für Gefahrenabwehr auch zulässig sein.“ Peter Henzler, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), ergänzt dazu, dass ja Rauschgifthandel heutzutage im Darknet „und über Paketdienste“ abgewickelt wird, nicht mehr wie früher über den Bahnhof oder in der Imbissbude.



Als problematisch stuften die Kongress-Teilnehmer zudem die völlig unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Bundesländern ein. So hätten in Bayern und Rheinland-Pfalz die Sicherheitsbehörden derzeit die weitreichendsten Befugnisse. Es wäre angebracht, hier für eine Angleichung der Regelungen, wie Telekommunikations-Überwachung, Online-Durchsuchung, Nutzerdaten-Auskunft von Kommunikations-Anbietern und verdeckter Überwachung von Internet-Telefonaten, zu sorgen.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
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