Komme ich so aus dem Vertrag raus (Rechtschutz)?

  • Ersteller Ersteller Purumpumpum
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Vorzeiitge Kündigung durch Nichtzahlung funktioniert nicht in deinem Sinne. Fang doch einfach ein paar Streitereien an, damit es sich für dich lohnt. Beliebte Gegner: Nachbarn, Händler, Bußgeldstellen...

Einen Streit auslösen finde ich nicht sehr sinnvoll.
Ich kann zumindest was Nachbarn betrifft sagen das es nach hinten los gehen kann.
Wir haben hier einen richtigen Streit mit so einer alten Schrapnelle, die meint Sie hätte sämtliche Rechte, obwohl das Ordnungsamt auf unserer Seite war, hat die Hausverwaltung gegen uns eine Abmahnung verhängt.
Wenn Ihr so eine dumme Hausverwaltung wie wir habt, die anderen mehr glaubt als uns, ist man selbst nachher der Dumme. Ich brauch ja nicht zu erwähnen was bei 3 Mahnungen passiert.
Wir sind deswegen extra dem Mieterbund beigetreten.

Auch in anderen Dingen sollte man aufpassen, wenn nachgewiesen werden kann das hier absichtlich Streit verursacht wurde, geht es schnell in Richtung Versicherungsbetrug.
 
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  • #22
Ich finde Anwalt ist sowieso das letzte Mittel! Ich versuche eigentlich immer jeden Streit so beizulegen.
 
Wir haben hier einen richtigen Streit mit so einer alten Schrapnelle, die meint Sie hätte sämtliche Rechte, obwohl das Ordnungsamt auf unserer Seite war, hat die Hausverwaltung gegen uns eine Abmahnung verhängt.
Wenn Ihr so eine dumme Hausverwaltung wie wir habt, die anderen mehr glaubt als uns, ist man selbst nachher der Dumme. Ich brauch ja nicht zu erwähnen was bei 3 Mahnungen passiert.
Und shcon hat man den nächsten Fall, in dem sich die Rechtsschutz lohnt :)
 
Ich sehe nicht, was der hier bringen kann.

Das Ordnungsamt dürfte schon als sehr glaubwürdig gelten - wenn trotzdem der unschuldige Abgemahnt wird, wird es schwierig (und lässt gewisse Beziehungen im Hintergrund vermuten)
Der Anwalt kann hier höchstens als Mediator auftreten denn im Gegensatz zu zB einem Bußgeldbescheid kann man gegen eine Verwarnung der Hausverwaltung keine Rechtsmittel einlegen - oder doch?
 
Am Schluss entscheidet eben nicht die Hausverwaltung, wer Recht hat, sondern ein Richter. Und der bewertet wahrscheinlich die Aussage der unabhängigen Zeugen vom Ordnungsamt sehr hoch. Damit man sich den Rechtsstreit aber leisten kann, sollte man die Rechtsschutzversicherung haben. Gegen unfähige Hausverwaltungen hilft der Rechtsweg.

Tendenziell sind Vermieter eh vorsichtiger, wenn sie wissen, dass der Mieter eine Rechtsschutzversicherung hat. Schon ein simpler Brief als Reaktion auf die Abmahnung vom Rechtsanwalt, dass diese zurückgewiesen wird und zukünftig bitte alle Kommunikation über den Anwalt laufen soll verunsichert die Hausverwaltung oft. Wenn man 100% im Recht ist und Beweise hat kann man abwarten und die Beweise erst vor Gericht präsentieren. Wenn man aber wirklich Scheisse gebaut hat ist es oft besser, früh den Profi zu beauftragen. Je beschissener die Sachlage, desto wichtiger ist professionelle Hilfe. Denn Vermieter haben keine Lust auf ausdauernde Konfliktgegner. Ich habe selber schon für Vermieter als externer Dienstleister gearbeitet. Mieter, die wegen jedem Scheiss zum Anwalt rennen, weil sie eine Flatrate (Rechtsschutzversicherung) haben, sind nicht sehr beliebt, aber gefürchtet. Die scharfen Rechner in den Verwaltungen und bei den Vermietern wissen genau, was ein Rechtsstreit kostet. Wenn der Gegenüber Rechtsschutz hat, ist man vorsichtig. Und dann ist es oft einfacher, den Mieter, der die Miete wegen Lärm kürzt, zu kündigen als den, der tatsächlich laut ist. Lieber den Nörgler raus, wenn der ohne Widerstand geht als den, der sich daneben benimmt, aber sich zu wehren weiß. Und ja, die Wahrheit interessiert dabei nur am Rande.
 
Bei dem genannten Fall waren wir ja wie gesagt beim Mieterbund, wir wollten das diese Mahnung zurück gezogen wird, doch der Verwaltung sowie deren Anwälte war das wohl egal, Mieterbund hat weiter nichts mehr gemacht und jetzt?
Für was zahl ich dann Mieterbund wenn die so schnell nichts mehr weiter machen?
Soviel zum Thema Rechtsschutz!

Wir sind hier im klaren Recht, zumal die Hausverwaltung sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, selbst schon in Ruhezeiten Wohnung renoviert oder einem Nachbarn Sonderrechte gegeben um handwerklich nach 22 Uhr tätig zu werden, ohne das mit den anderen Bewohnern abzuklären.
 
Ein Mieterbund enthält einen gewissen Rechtsschutz, allerdings ist der Leistungsumfang nicht mit einer gute Versicherung vergleichbar.

Ich habe neben den gesetzlichen Pflichtversicherungen nur zwei weitere abgeschlossen: Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung.
 
Anwälte sind bei weitem nicht so Teuer wie man immer denkt... vor allem da sich der Satz ja anhand des Streitwertes beziffert... nebenbei wird der Selbstbehalt IMMER in vollem Umfang fällig (War bei mir zuletzt so das ich bei einem Streitwert von 600€ Anwalts + Gerichtskosten von ganzen 85€ zahlen musste und die Rechtsschutz das freundlicherweise übernommen hat ... bzw. ich habe das natürlich am Anfang gemeldet und zusage bekommen und wusste erst hinterher was es kostet > Versicherung hat von mir 150€ Selbstbehalt bekommen... SUPER)
Ich habe die Privatrechtschutz gekündigt - das ich in einen Rechtsstreit komme der so hoch ist das ich es selber nicht vorstrecken kann halte ich für relativ unwarscheinlich....
Für Mietrecht ist der Mieterschutzbund sinnvoller und dann habe ich noch einen Verkehrsrechtschutz der wesentlich Preiswerter ist und den ich für Sinnvoll halte.

Weil hier was mit Verträgen von wegen Handy, Internet usw... das sind alles minimale Streitwerte und wenn du 3 Jahre lang Versicherung gezahlt hast kannst für das Geld schon lange so einen Rechtsstreit bezahlen.
 
Arbeitsrechtschutz macht auch Sinn (natürlich davon abhängig, wo man angestellt ist), da man hier den eigenen Anwalt (in erster Instanz) immer selbst zahlen muss, egal wie es ausgeht. Der Streitwert beträgt zudem in der Regel immer mehrere Monatsgehälter, woraus sich dann die Gebühren berechnen. Wenn ich das vor dem letzten Ärger gewusst hätte wär ich knapp 3000€ reicher. :)
 
Auch Winz-Streitwerte von ein paar Hundert Euro werden teuer, wenn Sachverständigengutachten zur Wahrheitsfindung nötig werden.
 
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