Rechtsmediziner Klaus Püschel, Institutsdirektor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin, ist der Meinung, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sollten die DNA-Codes aller Menschen in Deutschland gespeichert werden. Das wäre allerdings keine Option für Datenschützer.
Im Hamburger Institut für Rechtsmedizin werden jedes Jahr etwa 4.000 Tote untersucht. Davon sind viele eines nicht natürlichen Todes gestorben. Rechtsmediziner Klaus Püschel und sein Team müssen sowohl die Identität der Opfer als auch die Todesursache feststellen, wobei es vom Fund der DNA bis zur Ermittlung eines nicht bereits polizeibekannten Täters oftmals ein mühsamer Weg ist.
Genau das ist der Grund, weshalb Püschel nun eine grundlegende Veränderung vorgeschlagen hat: „Wir sollten den DNA-Code von jedem Menschen in unserem Lande haben“ – Von jedem Neugeborenen und jedem Erwachsenen, aber auch von jedem Touristen und von allen Flüchtlingen sollte eine DNA-Probe genommen werden: „Dann können wir Verbrechen viel schneller und viel besser aufklären, weil wir bei jeder Spur an einem Geschehensort sagen können, von wem die Spur ist“, erklärt Püschel seine Idee. Auch nach einem Unglücksfall wäre die Identifizierung von Toten viel einfacher: „Wir könnten dann bei jeder Wasserleiche in der Elbe sofort sagen, wer es ist. Deutschland wäre insgesamt viel sicherer“, ist Püschel überzeugt. „Es wäre geradezu eine Oase im verbrecherischen Umfeld.“
Nach Ansicht des Medizinprofessors sollten die Daten an einem vollkommen sicheren Ort gespeichert werden: „tief unten in einem Bergwerk“, zudem absolut geschützt vor Hackerangriffen. Gleich mehrere Richter sollten auf die DNA-Datenbank aufpassen und sie nur in gesetzlich klar definierten Fällen herausgeben, etwa bei Entführung, Vergewaltigung, Mord und Totschlag.
Der Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Jan Reinecke, meint: „Aus kriminalistischer Sicht wäre das ein interessanter Gedanke. Die polizeiliche Arbeit könnte dadurch erheblich vereinfacht werden.“ Doch dann äußert er große Bedenken: „Wer sichert uns zu, dass diese Datenbank nicht in falsche Hände gerät, beispielsweise in die von Kriminellen, anderen Staaten oder auch der privaten Wirtschaft, die daraus ihren Nutzen ziehen könnten und wohl auch würden?“
Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar warnt eindringlich vor Püschels Idee. „Eine Erfassung des individuellen genetischen Codes der Bevölkerung stellte einen massiven millionenfachen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und der Menschenwürde dar“, hebt er hervor. Eine genetische Vorratsdatenspeicherung sei weder mit der Unschuldsvermutung noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Eine Strafverfolgung um jeden Preis, die den Einzelnen ohne Anlass als Objekt der staatlichen Kontrolle behandelt, mag es in totalitären Systemen geben. Dem Rechtsstaat sind derartige Ansätze fremd“, urteilt der Datenschützer. Caspar sieht ferner die Gefahr, dass genetische Anlagen ausgeforscht werden. Schon bei früheren Gesetzgebungsverfahren sei darauf geachtet worden, dass besonders schutzbedürftige Persönlichkeitsmerkmale nicht erfasst werden.
Klaus Püschel hält dagegen, dass es hier nur um einen Zahlencode ginge: „Da ist nichts von unserer Persönlichkeit dabei. Kein Mensch weiß, welche Augenfarbe Sie haben oder ob Sie graue Haare haben. Das ist nur wie Lottozahlen, die sagen nichts darüber aus.“ Es wäre dann unnötige Arbeit, nach weiteren Merkmalen zu suchen. Jetzt müssten Ermittler immer noch überlegen, ob ein Täter blond sei und dunkle Augen habe. „Das hilft einem doch nicht viel, ehrlich gesagt. Sie kommen nur auf diese Person, wenn Sie seinen DNA-Code haben“, sagt Püschel. Zudem offenbarten sich die meisten Menschen sowieso weitgehend im Internet. „Wo ist das Problem – bei einer Zahlenkombination?“
Kristina Erichsen-Kruse, stellvertretende Landesvorsitzende des Weissen Rings, bezweifelt, dass die Daten auf Dauer dem Zugriff Dritter entzogen und vor Hackerangriffen geschützt werden könnten. Ihr ist aber zugleich klar, wie wichtig es ist, Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen: „Für Verbrechensopfer ist es häufig das A und O, dass der Täter gefunden wird. Sie wollen, dass ihnen als Opfer Recht widerfährt“, betont die Vize-Vorsitzende der Hilfsorganisation. „Betroffene schwerer Gewaltdelikte wie zum Beispiel Vergewaltigungsopfer oder Eltern, deren Kind getötet wurde, können sonst nie abschließen.“
Bildquelle: qimono, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/klaus-puesch...e-eine-oase-im-verbrecherischen-umfeld/Quelle
Autor: Antonia
Quelle