[Netzwelt] kinox.to & movie4k.to: ISPs in Österreich müssen Piraterie-Portale sperren

kinox_grafitti.jpg Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich bestätigte erneut, dass Internet-Provider dazu verpflichtet werden dürfen, den Zugriff auf bestimmte Piraten-Seiten zu sperren. Das Urteil kann sich auch auf Deutschland auswirken. Doch kann man mit Internetsperren die Streaming-Anbieter austrocknen?

Der österreichische Antipiraterie-Verband Der Wiener OGH bestätigte jüngst erneut die Sperren von rechtswidrigen Filmseiten „zum Schutz der Urheber“. In einem weiteren, mit Unterstützung des VAP geführten Verfahren wurde erneut höchstrichterlich klargestellt, dass die ISPs dazu gezwungen werden dürfen, „den Zugriff auf strukturell rechtsverletzende Internetseiten – hier: movie4k und kinox.to – zu blockieren.“ Grundlage der Entscheidung ist das kino.to-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Constantin Film war gerichtlich vor , nachdem ein Internet Service Provider (ISP) die geforderte Sperre abgelehnt hatte.

Die kürzlich von den Internet-Providern vorgebrachten Argumente gegen eine Sperranordnung konnten die Wiener Richter auch diesmal nicht überzeugen. Konkret stellte der OGH fest: „Der Provider muss die Kosten anfallender Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen.“ Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, bezeichnet den Betrieb derartiger Streaming-Webseiten als „organisierte Kriminalität“. Von „Bagatelldelikten“ oder „heroischen Befreiungsakten“ könne nach Ansicht des VAP-Leiters
 
In wie fern sollte ein Österreichisches Urteil Einfluss auf Deutschland haben? Da wäre wohl eher das Urteil des EuGH maßgeblich.

DNS Sperren sind für die erfahreneren Nutzer kein Problem, zumal man spätestens mit DynDNS-Anbietern einen Kampf gegen Windmühlen startet.
IP basierte Sperren im IPv4 Bereich sind aufgrund der begrenzten Menge verfügbarer Adressen tödlich und im IPv6 Bereich steht man wieder vor dem Problem, dass man im Zweifelsfall ganze Subnetze Sperren müsste. In jedem Fall ist es schwer sicherzustellen, dass dank Wiederverwendbarkeit von Domains und IPs keine unbeteiligte Seiten gesperrt werden und das könnte durchaus schwer werden, wenn man erst mal beginnt weitläufig Filesharingportale zu sperren.

Andererseits sehe ich dadurch den Vorteil, dass Streamingportale dadurch wieder Qualitätsprodukte liefern. Derzeit ist Streaming einfach ein billiges Massenprodukt. Möglichst viel releasen, die Qualität kann unter aller Sau sein und die Seiten dürfen mit Werbung zugepflastert sein, Streamhoster dürfen quasi abziehen, was sie wollen. Wenn 10% - meist die erfahreneren Nutzer - durch den Mist abspringen, tut es keinem weh, weil 90% unerfahres Klickvieh übrig bleibt. Wird der Massenmarkt ausgetrocknet und die Anbieter sehen sich plötzlich nur noch mit den 10% erfahrenen Nutzern konfrontiert, die Sperren umgehen können, müssen sie entweder ihr Geschäft aufgeben oder versuchen diese 10% zu halten.

Es würde mich jedoch mal interessieren, welche großen Kosten beim Sperren von Internetseiten anfallen. So ein Textfile (Sperrliste) mit 100.000 Einträgen ist vielleicht 1MB groß. Das fällt auf moderner Hardware nicht mal auf. Gleichzeitig sollte sich, wenn die bösen Filesharer ja >9000% des Netztraffics ausmachen, der Traffic drastisch reduzieren, was den Providern eine enorme Kostenersparnis sein sollte.
 
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  • #3
Artikel ansatzweise gelesen? Da steht: "Grundlage der Entscheidung ist das kino.to-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Constantin Film war gerichtlich vor den EuGH gegangen, nachdem ein Internet Service Provider (ISP) die geforderte Sperre abgelehnt hatte."
 
Artikel ansatzweise gelesen? Da steht: "Grundlage der Entscheidung ist das kino.to-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Constantin Film war gerichtlich vor den EuGH gegangen, nachdem ein Internet Service Provider (ISP) die geforderte Sperre abgelehnt hatte."

Ghandy schrieb:
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich bestätigte erneut, dass Internet-Provider dazu verpflichtet werden dürfen, den Zugriff auf bestimmte Piraten-Seiten zu sperren. Das Urteil kann sich auch auf Deutschland auswirken.

Ich lese in diesem Absatz weder etwas von EuGH, noch könnte man das aus dem Kontext schließen. Das im zweiten Satz erwähnte Urteil ("das") bezieht sich eindeutig auf das im ersten Satz erwähnte Urteil des OGH in Österreich. Ich glaube, ich muss dir weder Grammatik noch logischen Textaufbau erklären.
Es mag sein, dass du eigentlich auf das Urteil des EuGH beziehen möchtest, das tust du aber durch den Aufbau des Textes nicht.
 
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  • #5
In diesem Absatz nicht, stimmt! Haar gespalten, mission accomplished!
 
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