• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Kinox.to: Avit O. zu 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt


LG Leipzig. v.l.n.r.: Prof. Wilhelm (Verteidiger), der angeklagte Avit O., Justizangestellter. – Foto: Rainer Sommer.

Rund vier Wochen vor dem geplanten Prozessende hat das Landgericht Leipzig gestern das Urteil gesprochen: Der 29-jährige Avit O. (Pedro) muss für 3 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis. Ihm wird vorgeworfen, maßgeblich am Betrieb von Kino.to und KinoX.to beteiligt gewesen zu sein. Verteidigung und Anklage haben sich vorzeitig geeinigt.

Ursprünglich standen in dem Strafprozess gegen den gebürtigen Kasachen, der in Timmendorfer Strand aufwuchs, bis Ende Januar 2016 nicht weniger 19 Verhandlungstage an. Doch nachdem sich zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht das Zustandekommen einer sogenannten „Verständigung im Strafprozess“ abzeichnete, konnte nun sehr überraschend gestern das Urteil gesprochen werden.

Das LG Leipzig kam zur Ansicht, durch seine Dienste bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to (von Dirk B.) und dem anschließenden Betreiben des mithilfe einer entwendeten Kino.to- Datenbankkopie von ihm selbst aufgesetzten Klons Kinox.to habe sich Avit aka Pedro der gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage, die Avit O. gegen zwei Konkurrenten begangen hat. Die Hacks sollten dafür sorgen, dass die Portale der Wettbewerber unbrauchbar wurden. Des Weiteren, so das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel, war der Angeklagte in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt, das Ehepaar N. im Auftrag von Kino.to-Chef Dirk B. zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen. Die beiden „Freischalter“ im Kino.to-Team waren beim Admin in Ungnade gefallen, nachdem sie von ihm verdächtigt wurden, Daten seines Streaming-Portals entwendet zu haben.

Der Verurteilung liegt neben einer umfangreichen Beweisaufnahme, für die neben IT- Sachverständigen auch eine Reihe von Zeugen gehört wurden, ein Teilgeständnis von Avit O zugrunde. Im Gegenzug wurde die Strafverfolgung zeitlich und sachlich vermindert und einzelne Tatvorwürfe damit ausgeschieden. Während die Staatsanwaltschaft es als erschwerenden Umstand ansah, dass Pedro nach der Schließung von kino.to und der Verhaftung des kino.to-Chefs von Dirk B. mit dem Nachfolger Kinox.to an den Start ging, hatten seine beiden Pflichtverteidiger in ihren Plädoyers große Mühe, die grundsätzliche Sinnhaftigkeit des Urheberrecht in der digitalen Zeit zu erkennen. Sie sahen sich zudem mit dem, was sich im Internet tut, einer „Parallelwelt“ ausgesetzt, mit der Menschen über 50 – wie der vortragende Verteidiger Prof. Wilhelm selbst – angeblich überhaupt nicht mehr zurecht kämen. In dieser eigenen Entfremdung von der Realität unterstellte Pflichtverteidiger Wilhelm die Staatsanwaltschaft und Polizei, in Fällen dieser Art per se „keine Ahnung“ zu haben, worum es technisch überhaupt gehe. Prof. Wilhelm sagte zudem, die GVU agiere wie „ein Trojaner in der Justiz“, indem sie doch ganz offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen steuere. „Mein Mandant wäre unschuldig, wenn wir nur ein anderes Strafrecht hätten“, eröffnete er seine Ansprache beim Auftakt des Prozesses. Das Strafrecht habe sich nicht an das Internet angepasst, argumentierte er weiter. Die Meinung zu seinen Aussagen ging beim Publikum und den anderen Prozessbeteiligten (wenig überraschend) weit auseinander. Manche Statements sollen im Gerichtssaal für ein wenig Aufheiterung gesorgt haben.

Der Angeklagte, der angeblich schon im zarten Alter von vier Jahren seinen ersten PC erhalten haben will, hatte zuvor ausgesagt, ihm sei es als Computer-Interessierten bei kino.to und kinox.to lediglich darum gegangen, „mal an einem großen System“ zu arbeiten und technischen Fortschritt zu generieren; Geld habe bei ihm nie im Vordergrund gestanden. Auf seinen von Dirk B. gezahlten Lohn aus kino.to-Zeiten muss er trotzdem verzichten: Das Gericht ordnete den Verfall und damit die Einziehung der an ihn gezahlten 20.000 Euro zugunsten der Staatskasse an, ebenso zog sie seine Computer-Hardware ein.

Das Streaming-Portal KinoX.to läuft derweil weiter. Über die weiterhin mit Haftbefehl gesuchten Brüder Kreshnik und Kastriot Selimi, die als aktuelle Seiten-Betreiber gelten, wollte sich Avit O. im Prozess nicht äußern. Eine namentlich nicht benannte „weitere Person“ habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt kinox.to hineingedrängt, um die Kontrolle zu übernehmen. Mit dieser anonymen Person, die im Laufe der Zeit zunehmend dominant aufgetreten sei, habe er aber irgendwann gebrochen. Ähnlich hat auch Dirk B. reagiert, als er als Zeuge vorgeladen wurde, auch er wollte gegen den Anonymen nicht aussagen. Offenbar werden beide Personen von dieser Person bedroht.

Avit O. verließ den Gerichtssaal am gestrigen Montag Nachmittag bis zum Antritt seiner Strafhaft als vorläufig freier Mann: Der gegen ihn bestehende Haftbefehl, auf dessen Grundlage er jetzt 14 Monate lang in Untersuchungshaft saß, wurde unter strengen Meldeauflagen außer Kraft gesetzt.

Das Urteil kommentiert der scheidende GVU-Chef, Dr. Matthias Leonardy, mit den Worten: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Verfahrens durch Strafurteil zeigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Beharrlichkeit und Knowhow, die für eine fundierte Ermittlungsarbeit gegen Urheberrechts-Internetkriminelle unablässlich ist, durchaus auszahlt. Hier haben die Ermittlungsbehörden einmal mehr hervorragende Arbeit geleistet, die die Rechteinhaber durch die GVU weiter unterstützen werden, wo immer sie können.



https://tarnkappe.info/kinox-to-avit-o-zu-3-jahren-und-4-monaten-verurteilt/Quelle
Autor: Lars Sobiraj
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TheOnly1

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@godlike:
Bei Frau schlagen und vergewaltigen kommt aber niemand wichtiges (sprich Staat und Industrie) zu voll krass bösem finanziellen Schaden.
Da musst du auch mal ein bisschen die Verhältnismäßigkeiten berücksichtigen.
znono2S7EHTO.gif
 

Ruby

Just add Sun

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Hätte er Kinder missbraucht, KiPo auf dem PC, Leute geschlagen und getreten, Taxifahrer ausgeraubt und verprügelt, wäre es weniger geworden.

Ach, da gehts ja nicht um das Geld der Lobbyfreunde. :confused:
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Das Urteil kommentiert der scheidende GVU-Chef, Dr. Matthias Leonardy, mit den Worten: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Verfahrens durch Strafurteil zeigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Beharrlichkeit und Knowhow, die für eine fundierte Ermittlungsarbeit gegen Urheberrechts-Internetkriminelle unablässlich ist, durchaus auszahlt.
Würde diese Beharrlichkeit und das Knowhow in die Schaffung zeitgemäßer Angebote gesteckt, dann wären solche Portale erst gar nicht so erfolgreich.

Oder ist das beharrliche Festhalten an Geschäftsmodellen aus dem frühen 20. Jahrhundert gemeint?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Es wäre in der Tat wesentlich weniger geworden, wenn er nicht ein 2tes Projekt hochgezogen hätte.
Ein Board wird hopps genommen, aber er versteht den Wink mit dem Zaunpfahl nicht und stürzt sich gelich ins nächste illegale Projekt. Da verstehen die Hüter des Rechts wenig Spass.
Zusätzlich noch Computersabotage und Nötigung machens natürlich auch noch schlimmer.

Interessant, dass er nicht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verknackt wurde. Organisierte Kriminalität liegt ja auf jeden Fall vor.
Könnte eventuell Teil des Deals gewesen sein.

„Mein Mandant wäre unschuldig, wenn wir nur ein anderes Strafrecht hätten“, eröffnete er seine Ansprache beim Auftakt des Prozesses.
Und welches Strafrecht schwebt ihm vor? Kohle machen und den anderen nichts abgeben?
 
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Hezu

Ruhe in Frieden

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twitter.com/hezuma
Heftiges Urteil für so 'n "bisschen" Raubkopiererei.
Naja, ich denke, die Nötigung und Computersabotage werden auch ihren Anteil haben.

Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage, die Avit O. gegen zwei Konkurrenten begangen hat. Die Hacks sollten dafür sorgen, dass die Portale der Wettbewerber unbrauchbar wurden. Des Weiteren, so das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel, war der Angeklagte in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt, das Ehepaar N. im Auftrag von Kino.to-Chef Dirk B. zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen.

Interessant auch wieder die GVU-Selbstbeweihräucherung.
„Der erfolgreiche Abschluss dieses Verfahrens durch Strafurteil zeigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Beharrlichkeit und Knowhow, die für eine fundierte Ermittlungsarbeit gegen Urheberrechts-Internetkriminelle unablässlich ist, durchaus auszahlt.
Als Erfolgreich würde ich ja sehen, wenn der Aufruf dieses Links eine 404 oder Polizei-Infoseite erscheinen lässt...
Also ich seh keine 404...
 

Leety

Mächtiger Zar

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Und welches Strafrecht schwebt ihm vor? Kohle machen und den anderen nichts abgeben?

Die Gesetzen müssen langsam überarbeitet werden, ein Menschenleben sollte mehr wert haben, als eine "Sache". Die Gesetze sind wohl noch aus der Zeit wo Besitztümer mehr wert hatten, als der Mensch selbst, daher die Realisation bzgl. ein Raubkopierer bekommt mehr Strafe als ein Vergewaltiger.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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15 Juli 2013
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4.252
Die Gesetzen müssen langsam überarbeitet werden, ein Menschenleben sollte mehr wert haben, als eine "Sache".
Die Aussage das Anwaltes war doch mehr als klar.

„Mein Mandant wäre unschuldig, wenn wir nur ein anderes Strafrecht hätten“, eröffnete er seine Ansprache beim Auftakt des Prozesses.
Der Mandant wurde im im Grunde nach verurteilt, weil er Profit aus der illegalen Verbreitung urheberrechtlich gschützten Materials erwirtschaftet hat. Das über Jahre hinweg.
Der Anwalt war anscheinend der Meinung, dass bei Modifikation der Gesetze keine Straftat mehr vorliegen würde. Das ist eine sehr gewagte Aussage.

Es geht hier nicht um die alt bekannt Schieflage der Strafdrohungen zwichen Delikten gegen Leib und Leben und "Eigentumsdelikten".

... ein Raubkopierer bekommt mehr Strafe als ein Vergewaltiger.
Das ist FALSCH. Diese Stammtischparolen sind falsch, auch wenn sie noch so oft wiederholt werden.
In speziellen Fällen mag dies möglich sein, da der Einzelfall und die Tatumstände zu berücksichtigen sind, aber solche Pauschalaussagen sind völliger nonsense.
Wenn du schon einen Fakt auspacken willst, der der Wahrheit entspricht, dann schreib "Eltern die ihrer Kinder verprügelen, bekommen weniger, als ein gewerblicher Urheberrechtsverletzer".
 
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