KinoX.to Abmahnungen nachgemacht: nicht zahlen!


Momentan werden per E-Mail unzählige Fake-Abmahnungen verschickt. Den Empfängern die unrechtmäßige Nutzung von KinoX.to vorgeworfen. Nicht zahlen! Die E-Mails sind nicht echt. Wollte man an die IP-Adressen der Nutzer gelangen, müsste die abmahnende Kanzlei Vollzugriff auf die Server des Portals haben, was bekanntlich nicht der Fall ist.
Grundsätzlich dürfen Abmahnungen in Deutschland auch per E-Mail zugestellt werden. Im Regelfall geschieht dies aber in schriftlicher Form. Abmahnungen, die ausschließlich per E-Mail verschickt werden, kommen nur sehr selten vor. Meistens werden diese von einem Boten oder per Einschreiben mit Rückschein zugestellt. Der Absender stellt damit sicher, dass er beweisen kann, dass das Schreiben tatsächlich vom Abgemahnten empfangen wurde. Per E-Mail werden die Abmahnungen nur vorab verschickt, auf die postalische Zustellung verzichtet man gemeinhin trotzdem nicht.

Wer eine Abmahnung aufgrund der Nutzung von KinoX erhält, sollte Ruhe bewahren. Noch wurde nicht höchstrichterlich geklärt, ob die Nutzung derartiger Angebote überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt – zumal am Ende des Films keine komplette Datei (mit der Endung .avi, .mp4 etc.) auf der eigenen Festplatte gespeichert wurde. Da keine Kopie herunter- oder Dritten hochgeladen wurde, steht die Klärung der Legalität noch aus. Wenn eine Urheberrechtsverletzung stattfindet, so würde diese auf einem der Streaming-Hoster und nicht beim Kino-Portal selbst stattfinden. Auch von daher erscheint der Inhalt der vielen E-Mail Abmahnungen sinnlos. In der wird oftmals eine fiktive Rechtsanwaltskanzlei angegeben. Wer auf Nummer sicher gehen will, vergleicht den Absender mit den Angaben aus dem Internet. Ansonsten einfach beim Absender anrufen und sich erkundigen, ob die im Briefkopf angegebene Fallnummer dort überhaupt existiert.


KinoX.to Abmahnung erhalten? Ruhe bewahren, nicht zahlen!


Medienanwalt Tobias Röttger schon im August dieses Jahres vor allzu voreiligen Schlüssen. Es kann nur dann von Behörden oder Abmahn-Kanzleien auf die IP-Adressen der Nutzer zugegriffen werden, sofern die Server der Sharing-Hoster beschlagnahmt wurden, was aber bekanntlich nicht der Fall ist. Wie sollte man sonst an die Anschriften der Anschlussinhaber gelangen, um ihnen vor Gericht den Besuch der Portale zu beweisen? Das ist ohne den Zugriff auf die Server nicht möglich.

In den Fake-Abmahnungen werden zudem extrem kurze Reaktionsfristen gesetzt, um die Empfänger zusätzlich unter Druck zu setzen. Wer nicht innerhalb weniger Tage bezahlt, dem drohen angeblich weitere zivil- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Röttger führt weiterhin aus, dass wenn es diese Abmahnungen geben würde, die Anwalts- und Schadensersatzforderungen wesentlich geringer als bei Filesharingfällen ausfallen würden. Der Gegenstandswert beläuft sich nämlich nur auf den Wert einer Kinokarte beziehungweise dem handelsüblichen Preis einer DVD. Dementsprechend würden sich die Forderungen einer solchen Abmahnung auf 150,00 € bis 250,00 € belaufen. Die meisten Anwälte als auch Rechteinhaber verzichten aber freiwillig auf ein solches Vorgehen, weil es sich für sie schlichtweg nicht rechnet. Für wenige Euro pro Stunde mag keiner der Abmahner arbeiten, das muss sich für sie schon rentieren.

Nicht vergessen: Die meisten Sharehoster geben die Daten der Up- und Downloader heraus, sofern sie dazu von einer Kanzlei aufgefordert werden. Wenn man wollte, könnte man auch die Downloader der meisten Sharehoster abmahnen. Da sich dies finanziell gesehen wegen der fehlenden Uploads nicht lohnt, verzichten die Rechteinhaber aber darauf.




Autor: Lars Sobiraj
 
Und ich frage mich nachwievor, angenommen ich würde als freeuser irgendwo etwas Laden, woher will eine Anwaltskanzlei eine meiner eMail Adressen bekommen.
Mir ist dabei Unverständlich wie Leute darauf Reagieren und zahlen würden, da eine Abmahnung anhand einer IP Adresse keinerlei rückschlüsse auf eine eMail Adresse zulassen würde.
 
@Hezu , aber ich Überweise doch nicht einfach so ohne mich zu erkundigen Geld irgendwohin.


Das ist dann wirklich schon extrem Naiv und Blauäugig und sich warscheinlich auch die leute die Täglich Geld Überweisen, um ihren Gewinn der Spanischen Lotterie zu bekommen.
 
...Nicht vergessen: Die meisten Sharehoster geben die Daten der Up- und Downloader heraus, sofern sie dazu von einer Kanzlei aufgefordert werden. Wenn man wollte, könnte man auch die Downloader der meisten Sharehoster abmahnen. Da sich dies finanziell gesehen wegen der fehlenden Uploads nicht lohnt, verzichten die Rechteinhaber aber darauf.

Was soll dieser Zusatz zu deinem Artikel? Ich kenne nicht einen einzigen Fall wo der File/Sharehoster die IP Adresse von Up/Downloader rausgerückt hätte. Entweder zeigt der Zusatz von deinen Unwissen oder du willst hier sinnlos Stimmung machen. Falls du doch einen Fall kennen solltest bitte um eine glaubwürdige Quelle!

Die einzigen die immer erwischt werden sind Leute die ohne Schutz Torrent ihren Stoff besorgen.
 
Ich empfehle, mich mal genauer zu erkundigen. Es ist tatsächlich so, dass die meisten Sharehoster die Daten auf Anfrage der Kanzleien herausgeben würden. Auch von Downloadern.
 
Was soll dieser Zusatz zu deinem Artikel? Ich kenne nicht einen einzigen Fall wo der File/Sharehoster die IP Adresse von Up/Downloader rausgerückt hätte. Entweder zeigt der Zusatz von deinen Unwissen oder du willst hier sinnlos Stimmung machen. Falls du doch einen Fall kennen solltest bitte um eine glaubwürdige Quelle!

Die einzigen die immer erwischt werden sind Leute die ohne Schutz Torrent ihren Stoff besorgen.

Nein, natürlich hat damals Rapidshare oder Netload nicht die Daten von Uploadern rausgerückt, natürlich nicht.
 
Wie ist das bei Downloadern denn? Bei RS war es ja so das nur der Zeitpunkt und die Datenmenge der IP zugeordnet wurde wenn ich mich recht erinnere. Da kann einem ja kein Gericht der Welt einen Strick daraus drehen. Oder bin ich falsch informiert? Gab es denn nun schon mal einen Fall in dem ein reiner Downloader Belangt wurde? Also richtig belangt - nicht einer der aus Angst einfach was wohin überwiesen hat.
 
Nein...Quellen bleibt uns ja der liebe Ghandy schuldig.


Und nein Sharhoster geben keine Daten raus wenn eine Kanzlei so wie Ghandy behauptet anfragt. Daten können nur durch einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Wo kommen wir denn dahin wenn jeder dahergelaufene Wald- und Wiesenanwalt einfach so Daten verlangt.
 
Und ich frage mich nachwievor, angenommen ich würde als freeuser irgendwo etwas Laden, woher will eine Anwaltskanzlei eine meiner eMail Adressen bekommen.
Technisches Unverständnis?
Für die meisten Menschen ist es ja schon schwer zu verstehen, was eine Emailadresse eigentlich ist und wie diese mit dem Internetprovider in Verbindung steht, falls sie mit diesem in Verbindung steht.

@Hezu , aber ich Überweise doch nicht einfach so ohne mich zu erkundigen Geld irgendwohin.
Nimm den dümmsten Menschen, den du kennst und gib ihm 30 Sekunden eine Entscheidung bezüglich einer Fachfrage zu treffen.
Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass er sich falsch entscheidet?
Das "Problem" ist ja, dass bei Abmahnungen prinzipiell und insbesondere bei solchen Fake-Abmahnungen ein unfassbarer Druck aufgebaut wird:
- Zahle x Euro "aua"
- Reagiere in 0-3 Werktagen
- Falls nicht, dann erhöht sich die Schadensersatzforderung auf trölfzillionen Euro und wir pfänden Haus, Auto, Frau und du kommst für 200.000 Jahre nach Guantanamo Bay - und Schlimmeres!!11elf

Nun musst du davon ausgehen, dass viele Menschen wender die nötigen rechtlichen Kenntnisse aufweisen, noch die nötigen technischen, um kritisch hinterfragen zu können, was da eigentlich gerade passiert. Großartig Zeit sich zu informieren bleibt auch nicht, bei einem täglich 8 Stunden-Job, Haushalt, Kind etc, wenn du nur 0-3 Werktage zum reagieren hast. Da ist es doch deutlich einfacher die 250 Euro schnell zu überweisen, damit die Sache vom Tisch ist. Genau diesen Weg wählt man dann eben.


Meiner Meinung nach müsste das Abmahnrecht in Deutschland wesentlich überarbeitet werden.
Fristen, die quasi verstrichen sind, sobald das Schreiben im Briefkasten liegt, sind selbst bei rechtmäßigen Abmahnungen nicht unüblich, rechtmäßige und Fake-Abmahnungen voneinander zu unterscheiden ist für den Laien auch kaum möglich. Ich würde befürworten, dass Abmahnungen stets schriftlich erfolgen und über ein Gericht laufen müssen. Außerdem müssten Fristen auf mindestens 1 Monat nach Erhalt der Abmahnung gesetzt werden. So wäre sichergestellt, dass Fake-Abmahnungen weniger Chance haben und die Abgemahnten eine realistische Möglichkeit besitzen, sich in Ruhe über ein Vorgehen zu informieren, bevor sie zu einer blinden Zahlung genötigt werden.
 
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