Kfz-Versicherung ohne Wissen des Versicherungsnehmers möglich???

onussy

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Hallo zusammen,

wir hoffen echt auf Eure Hilfe, da wir recht ratlos dastehen und uns im Versicherungs- bzw. Zulassungsrecht nicht wirklich auskennen.

Ich versuch den recht komplexen Fall einfach mal halbwegs kurz zusammenzufassen:

Vor ca. 2 Jahren (2013) bekam meine Freundin einen Versicherungsvertrag mit wenigen Prozenten von ihrer Mutter übertragen. Der Vertrag war für Auto ihrer Tochter bestimmt, die damals noch 17 war - folglich wurde meine Freundin als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter eingetragen. Im Frühjahr letzten Jahres trennte sie sich von ihrem Mann und zog in eine andere Ortschaft desselben Landkreises.

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter blieb weiterhin meine Freundin - selbstverständlich wurde das Auto auf die neue Adresse umgemeldet, auch wenn die Tochter beim Vater wohnen blieb und folglich das versicherte Auto seinen eigentlichen Standort dort hat. Beim Auszug hat meine Freundin den Fahrzeugbrief sowie den -schein nicht mitgenommen, da sie wohl von einer vernünftigen Kommunikation zwischen sich und ihrem Ex- sowie den Kindern ausging. Der Vater hat auch weiterhin die Kosten der Fahrzeugsteuer und der Versicherung vom Auto der Tochter getragen.

Ende des vergangenen Jahres wurde meine Freundin rechtskräftig geschieden.

Vor ca. 3 Wochen erhielt sie nun einen Bescheid der Kfz-Steuer wegen Abmeldung. Da weder ihr Ex noch die Kinder zu ihr Kontakt haben, wusste sie von nichts.

Von der Versicherung kam seltsamerweise keinerlei Nachricht. Allerdings kam es uns komisch vor, dass letzte Woche ein Schreiben eines anderen Versicherungsvertrages bei der gleichen Versicherungsgesellschaft an die frühere Adresse gerichtet war und dann einfach überklebt wurde. (selbstverständlich sind alle Adressen korrekt geändert und angegeben worden.)

Nachdem gestern noch immer nichts kam, hat sie bei der Versicherung nachgefragt, warum sie nichts bekommen hat, obwohl sie seit über 3 Wochen die Abmeldung der Kfz-Steuerbehörde vorliegen hat.



Und dann hat sich herausgestellt:

- dass ihr Ex das Auto abgemeldet hat (ohne Info an sie als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter);

- dass ihr Ex das Auto auf sich selbst als Halter zugelassen hat, aber dennoch weiter den bisherigen Vertrag meiner Freundin mit ihr als Versicherungsnehmerin nutzt.



Deshalb nun unsere Fragen:

- ist das rechtlich so korrekt gelaufen? Für uns ist das kaum vorstellbar...das Auto abmelden ok, aber das mit dem Vertrag...wie gesagt, sie weiß von nichts und hat nichts unterschrieben.

- wo gibts hier evtl. versteckte Risiken?

- wie kommt sie aus diesem nicht abgeschlossenen Vertrag??..wird die Versicherung nicht automatisch von der Zulassungsstelle über die Abmeldung unterrichtet? Kann ein anderer tatsächlich ohne Wissen des Versicherungsnehmers das Fahrzeug wieder auf dessen Versicherung anmelden??? Für mich ist das Betrug.

Wir danken Euch schon vorab für Infos.

Liebe Grüße

onussy
 
In der Tat kann der Versicherungsnehmer vom Halter getrennt sein! Das macht aber keine Versicherung gerne, ich kenne 3 oder 4 Versicherungen, die das gar nicht machen... ( Vermutlich aus diesem Grund, der jetzt bei dir vorliegt. ).
Möglich also schon,
aber jede Veränderung des Status bedarf einer Unterschrift des anderen Vertragspartners,
also hätte die Dame,
oder kann die Dame zur Versicherung gehen, und fragen,
was da jetzt passiert ist, und warum man nicht ihr Einverständnis zu der Vertragsänderung eingeholt hat!

Dann kann es passieren, dass die Versicherung entweder den Auftrag ganz aufkündigt, oder das man sich entschuldigt und die Vertragsverhältnisse korrigiert...
 
Meines Erachtens kann ein Versicherungsvertrag nicht ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers geändert werden. Entweder wäre das Schlamperei oder Urkunden-/Unterschriftenfälschung.

Bei einer Abmeldung eines KFZ bei der Zulassungsbehörde ergehen automatisch Benachrichtigungen an die Versicherung und die Steuerbehörde.

An Stelle deiner Freundin würde ich unter dem bekannten Versicherungsvertrag die Versicherung anschreiben, um umgehende Aufklärung bitten und einer Vertragsänderung widersprechen. Natürlich per Einschreiben (mit Rückschein).

Wenn deine Partnerin keinen Kontakt zu ihrem Mann und ihrer Tochter hat, ist etwas schwer verständlich, dass sie den Versicherungsvertrag immer noch auf sich hatte laufen lassen. Aber zumindest jetzt sollte sie klare Verhältnisse schaffen.
 
Wieso macht ihr nicht das Naheliegenste? Bei der Versicherung anrufen und den Sachverhalt klären. In der Zeit, wo dieser Post entstanden ist, hättet ihr auch dort anrufen können.

- wo gibts hier evtl. versteckte Risiken?
Sollte mit dem Fahrzeug ein Unfall gebaut werden, steigen die Prozente - möchte Sie den Vertrag vielleicht selber noch nutzen, zahlt sie auch mehr.
Vor allem aber wird sich in Schadensfällen die Versicherung im Regressfall natürlich an den Versicherungsnehmer wenden. Dann zahlt erstmal Deine Freundin.
 
Den T.S. interessiert das anscheinend doch nicht so sehr, wie es den Anschein hatte.

Wieder mal nur viel Wind um nichts? :rolleyes:
 
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