Kennt sich jemand mit dem Vereinsrecht aus? - Wonach richtet sich der Vereinssitz

Localhorst

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Hallo Leute,

ich bin auf der Suche nach jemanden, der sich ein bisschen mit dem Vereinsrecht auskennt. Es geht um folgendes: Meine LAN-Party die ich alle 6 Monate veranstalte steckt in der Klemme: Unsere Örtlichkeit wird für fast 2 Jahren nicht zur Verfügung stehen, das ist kacke und eine neue Örtlichkeit mit >32A und entsprechendem Mietpreis zu finden ist nicht einfach. In vielen Kommunen ist es nun so, das Ortsvereine einen Rabatt auf den Mietpreis bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wonach richtet sich der Vereinssitz? Kann man bei der Gründung einfach sagen: Vereinssitz ist in XYZ da dort unsere Veranstaltungen abgehalten werden oder müssen Voraussetzungen erfüllt werden wie ein Vorsitzender muss dort Wohnhaft sein. :confused:

Über eine Auskunft eurerseits wäre ich wirklich dankbar.

LG

Localh0rst
 
Wichtig ist, daß da ein Briefkasten vorhanden , der Verein da also postalisch erreichbar sein muß.

Problematisch sind allenfalls Orte, wo der Verein nicht tätig ist. Das ist ja hier eindeutig nicht der Fall.
 
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  • #3
Dann müsste ich wahrscheinlich mit dem Amtsgericht reden ob ein Postfach reicht oder?
 
Ja. Was wahrscheinlich nicht reicht, weil Postfachadresse nicht ladungsfähig ist. Eine Klage würde wohl ankommen, aber die Anschrift muß in der Klageschrift eine Gebäudeadresse sein. Klingeln durch einen Gerichtsvollzieher entfällt ja auch.
 
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