jur. Fragen zum Testament

F.L.X

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Hi,

ich hab mal ein paar Fragen zum Thema Testament:
Leider ist mir gerade meine zweite Frage entfallen (kommt aber bestimmt noch später wieder in den Sinn), aber ich möchte wenigstens schon mal die eine Stellen:

akuter Fall:
ne Tante (über Uropa verwandt) hat mindestens 1 Testament gemacht.
auch beim Notar.
nu is die vor fast 3 Monaten gestorben.
Erben sind ganz viele Fremde. (Häuser, Boote/Jachten, etc.) Schon vor 2 Jahren festgelegt. Im ersten Testament, das notariell beglaubigt und bestimmt gerichtlich hinterlegt war, waren wir (Verwandte) wohl auch noch genannt.
Möglicherweise hat sie am Totenbett ihre Meinung aus "irgendwelchen Gründen" geändert und nun offensichtlich nur noch eine Pflegerin bedacht. Die soll dann noch einiges verteilen.
Jedenfalls hat die schon vor Wochen das Testament bekommen. (hat sich wohl auch schon die Jachten an Land gezogen ... :D)
Ob zwischendurch noch weitere notariell bestätigte Testamente oder noch ein finales, Handschriftliches existieren weiß ich natürlich nicht.
Wie auch immer.

Nur nach den 3 Monaten, seit dem Tod, machen wir uns so Gedanken, hätten wir doch eigentlich eine Nachricht über die Änderung des ersten Testaments (daß wir nicht mehr drin stehen) erhalten müssen, oder?
Es geht uns nicht darum, daß etwas zu erben übrig bleibt.
Aber mich würde interessieren, ob man gerichtlich/Seitens eines Notars mittels einer Abschrift der Testamente (naja, Gründe wohl nicht) informiert wird.
Immerhin standen wir ja in dem ersten drin.

Weiß da jemand genau, wie das abläuft?

Danke
 
Das letzte gültige Testament zählt. Niemand muss jemanden benachrichtigen, wenn er sein Testament ändert. Verwandten kann ggf. unabhängig vom Testament ein Pflichtteil zustehen.
 

Testamente sind in Deutschland eher Nebensächlich.
Generell ist das Erbrecht relativ strickt geregelt
Um die Pflichtanteile kommt man also nicht drumherum.
Dieser beschränkt sich allerdings auf Kinder/Eltern/Ehepartner.

Gültig ist immer das letzte datierte unterschriebene Testament.
Die Notarische Beglaubigung spielt nur eine Rolle, bei der Anfechtung.

Der Klischeefall, dass das Testament auf dem Sterbebett zu Gunsten einer einzelnen Person, grade der Pflegerin geändert wird, schreit nach einer Anfechtung.

Informiert wird niemand darüber, erst recht keine "entfernten" verwandten.
Bei Vollstreckung des Testamentes, werden i.d.r. auch nur vom Testament bedachte Personen informiert, bzw. vom Vollstrecker eingeladen.

Wenn euch das alles spanisch vorkommt, würde ich zum Anwalt gehen und es zumindest Prüfen lassen.
Im besten Fall, wird das Notarielle wieder eingesetzt, im schlechtesten habt ihr nen paar Euros für nen Anwalt raus geworfen.
 
Erstmal liest sich der Fall ein wenig wirr. Vielleicht solltest du/solltet ihr euch selber mal Klarheit verschaffen was überhaupt Sache ist.

Dann ist Erbrecht mit das komplizierteste Rechtsgebiet überhaupt, insofern wirst du hier nicht viel Hilfe erwarten können, ein Fachanwalt sollte sich der Sache annehmen. Ansonsten gilt das was Opunita geschrieben hat.

Zu bedenken ist noch dass nach den Heimgesetzen der Bundesländer Pfleger nicht erben dürfen! Wird dem zuwider gehandelt ist das Testament bzw. die betreffende👎 Verfügung(en) nichtig, und des gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.
 
Zu bedenken ist noch dass nach den Heimgesetzen der Bundesländer Pfleger nicht erben dürfen! Wird dem zuwider gehandelt ist das Testament bzw. die betreffende👎 Verfügung(en) nichtig, und des gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.

Dies gilt nicht:
Wenn das Testament ohne Wissen des Pflegenden geschlossen wurde. (nachweis Pflicht des Pflegenden)
Wenn es sich um eine ambulante Pflegekraft handelt. (Der Arbeitsvertrag der Pflegekraft das nicht explizit ausschließt)
Wenn eine behördliche Genehmigung zur Umgehung vorliegt. (Bundesland abhängig)
 
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